Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?

Die Zeitschrift  UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924

Sehr lesenswert  auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922

 

Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung

Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.

Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022

Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung

von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe

Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.

In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.

In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.

Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.  

Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden.  Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).

Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.

Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.

Grobe Fehleinschätzung

Leserbrief zu:

„Nur ein mageres Zugeständnis“JF 23 /22 vom 3. Juni 2022, S. 2

Eltern nähren, pflegen, erziehen und bilden ihre Kinder mit enormem Kostenaufwand. In den Abgaben zu den Sozialversicherungen werden sie aber rechtswidrig so behandelt, als hätten sie keine Kinder ( BverfG-Urteil 2001: Eltern dürfen wegen ihrer Kinder finanziell nicht benachteiligt werden ).

Sechzehn Jahre lang klagten sich Elternpaare wegen ihrer doppelten Abgaben in die Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) durch die Instanzen mit dem dürftigen Ergebnis, dass das BverfG  allein bei der Pflegeversicherung künftig die Kinderzahl der Arbeitnehmer berücksichtigt. Für die Kranken- und die Rentenversicherung soll die Kinderzahl auch weiterhin keine Rolle spielen. Ein jämmerliches Urteil!

Dabei wird argumentiert, die Kinder seien ja  „beitragsfrei mitversichert“ – eine grobe Fehleinschätzung! Der Arbeitnehmer muss über seine Fürsorgepflicht sein Einkommen mit der Anzahl seiner erwerbslosen Familienmitglieder teilen. Sein Bruttogehalt von monatlich z.B. 3200 Euro, für das er knapp 8% in die KV abführt, schrumpft bereits mit der Auszahlung bei drei Kindern auf 800 Euro. Wären die Kinder beitragslos mitversichert, hätte der Vater nur für seine persönlichen 800 Euro Beiträge zu entrichten, also 64 Euro. Ihm werden aber 4x 64 Euro, also 256 Euro einbehalten. Mithin zahlt jedes Kind selbst Beiträge für seine KV. Selbiges gilt auch für die Abgabe in die Rentenversicherung. Obwohl er Kinder großzieht, bezahlt der Arbeitnehmer den gleichen Betrag wie einer, der sich diesen Aufwand erspart. Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil heute 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.

Bei diesem kläglichen Urteil blieb auch die Tatsache auf der Strecke, dass unsere Kinder die künftigen Leistungsträger unseres Generationenvertrags sind. Keine Kinder – keine Renten! Der Karlsruher Spruch wird, wie Frau von Beverförde verdeutlichte, dafür sorgen, dass sich Paare aus ökonomischer Perspektive auch weiterhin nicht für, sondern gegen Kinder entscheiden werden.

Bärbel Fischer

Vorkämpfer für die Gleichberechtigung der Geschlechter

Der Verband Familienarbeit e.V. gedenkt seiner Vorkämpfer für die gleichberechtigte Anerkennung der Familienarbeit mit der Erwerbsarbeit und deren Auswirkung auf die Rente der Mütter im Alter.  Leider fielen ihre Visionen den familienfeindlichen Ideologien späterer Regierungen zum Opfer.

PM Beuys

Dazu passend ein Comedy-Beitrag von Christoph Sieber (Mitternachtsspitzen  WDR ) über die Ungerechtigkeit gegenüber Frauen.

https://www.youtube.com/watch?v=PJwjBxiIPMI

So funktioniert das Rentensystem in Deutschland. – Wirklich???

Der Experte im Familien-und Rentenrecht,  Dr. Johannes Resch, nimmt zu dem Erklärvideo von t-online Stellung und zeigt in seinem Kommentar auf, woran unser Rentensystem wirklich krankt.  Der entscheidende Konstruktionsfehler unseres Rentenrechts wird nämlich ignoriert, was zu einigen geradezu skurrilen Aussagen führt:

Film GRV in D. mit Kom

 

 

Vom Generationenvertrag zum Generationenbetrug

Vom Generationenvertrag zum Generationenbetrug

Hintergründe, Folgen, Auswege

Johannes Resch

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Karikatur von Christiane Pfohlmann (entnommen aus dem Bundespolitischen Programm der ÖDP 2002)

Das deutsche Sozialrecht hat die Eltern enteignet und damit die Grundlagen der Familie zerstört.

Das deutsche Sozialrecht hat die Jugend enteignet und ihre Entfaltungsmöglichkeiten belastet

Lesen Sie die Abhandlung von Dr. Johannes Resch zum Generationenbetrug

Gen.-v.(2014) 21v

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Zum selben Thema ein Beitrag von Konrad Adam in der Neuen Züricher Zeitung

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Jung kann für Alt ja nur dann sorgen, wenn Alt zuvor für Jung gesorgt hat!

Mainstream-Medien ohne Empathie für Familien

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e.V.                            10. 09. 2020

Nach aktuellen Verlautbarungen der Bertelsmann-Stiftung verlieren Frauen ein Vermögen, wenn sie Mutter werden. Diese Botschaft wurde umgehend über die Massenmedien des Bertelsmann-Konzerns in die Welt posaunt und von vielen Medien kritiklos übernommen, einschließlich der Sichtweise, es gehe hier um ein „Geschlechterproblem“. Zugleich wurde aber ausdrücklich betont, dass es bei kinderlosen Frauen kaum noch einen Abstand zum Lebenseinkommen von Männern gibt. Demnach handelt es sich gar nicht um eine „Frauenfrage“, sondern um die Frage, ob Kinder zu betreuen sind. Das betrifft ebenso die Väter wie die Mütter, da sie in der Regel die Benachteiligung der Mütter mittragen. Es geht also um Eltern- bzw. Familienpolitik. Nur die Neue Westfälische titelte wirklichkeitsnäher „System bleibt grundlegend familienfeindlich“.

Lesen Sie weiter:

PM Mainsream und Empathie

Geheuchelter Lebensschutz

Die Absicht der Regierung, anlässlich er ausgerufenen Corona-Pandemie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2,2 )  v o r  das Grundrecht auf die unantastbare Würde  j e d e s  Menschen zu stellen, kann nur Heuchelei sein, solange sie achselzuckend zusieht, wie jährlich in Deutschland mehr als 100 000 gezeugte Kinder aus dem Mutterleib abgetrieben werden. Die „christlichen Grundwerte“ pausenlos auf den Lippen verstößt sie nicht nur gegen diese, sondern auch gegen ihre staatstragende Pflicht, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, damit zukünftig der Generationenvertrag zwischen JUNG und ALT funktioniert. Schon weiß man nicht, wie die Renten der Babyboomer in 5 Jahren finanziert werden sollen, weil  sich seit 1965 die Geburtenzahl halbiert hat.

Herr Eugen Abler greift auf „Klartext Abler“ dieses Thema auf und mahnt wie ein Prophet, das gottlose Treiben zu beenden.

Generationengerechte Entlastung von Familien überfällig!

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bund Katholischer Unternehmer (BKU), dem Verband von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) und dem Familienbund der Katholiken (FDK) die Entlastung der Familien bei den Rentenbeiträgen in einer veröffentlichten Positionierung anlässlich des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ am heutigen Freitag (27.3.).

Darin will die Kommission ihre Strategie zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme vorstellen und einen sozial ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag für eine familien- und generationengerechte Rente machen.

Ohne die Generationengerechtigkeit lasse sich kein Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen, wie ihn die Rentenkommission zum Auftrag habe, betonen die Verbände in ihrem Positionspapier. Wer viele Kinder erziehe und daher weniger Erwerbsarbeit leisten könne, erhalte regelmäßig nur eine niedrige Rente. Bei denen, die keine Kinder erziehen und in der Folge viel Erwerbsarbeit leisten können, sei das Verhältnis meist umgekehrt: Nur wer viel Erwerbsarbeit leiste, bekomme heute auch eine angemessene Rente. Familienarbeit bleibe bei dieser Rechnung unberücksichtigt. Das müsse sich ändern.

Tolle Idee!

 „Warum Mütter deutlich weniger Rente bekommen“                                     Schwäbische Zeitung – MEINUNG & DIALOG, 18. 09. 2019

Dass sich „Wissenschaftler“ 2019 mit der Frage mütterlicher Rentenverluste beschäftigen, ist um so erstaunlicher, als Familienverbände, Parteien, Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht seit mehr als 20 Jahren auf diese Frage bereits klare Antworten gegeben haben. Noch nie was davon gehört? Allerdings kommen diese zu deutlich mütterfreundlichen Schlüssen, anders als die Studienautoren. Deren Empfehlung, dass die Frauen frühzeitig „das Armutsrisiko wegen Mutterschaft (!) privat absichern sollen mit Einlagen in die Fondsgesellschaft „Fidelity International“ ( Auftraggeberin der Studie ! ), ist mehr als durchsichtig! Und der Steuerzahler soll obendrein auch noch sein Scherflein dazu geben. Das Riester-Fiasko lässt grüßen!

Mit anderen Worten: Wer Kinder erziehen will, der soll gefälligst auch dafür bezahlen, um im Alter nicht darben zu müssen! Tolle Idee! Dabei stinkt der Skandal bereits seit 1957 zum Himmel, dass die Rentenversicherung nur Erwerbsarbeit bewertet, aber zwanzig- bis dreißigjährige Familienarbeit für mehrere Kinder total ignoriert. Ohne Kinder keine Renten – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Eine familienfreundliche Generationenpolitik hätte längst ausreichende Renten ermöglichen können. Doch Frau Merkel sagte in blinder Verkennung der Realität: „NEIN, nicht mit mir!“ Und deren Vasallen nickten brav.

Das ARMUTSRISIKO KIND ist bereits der Offenbarungseid eines Staates, falls dieser überhaupt noch an seinem Fortbestand interessiert sein sollte. Anstatt die Leistung der Mütter für ihren Beitrag zum Funktionieren des Generationenvertrags mit GOLD aufzuwiegen, entlässt er sie in die Altersarmut. Ohne ausreichenden Nachwuchs wird der Generationenvertrag über kurz oder lang kollabieren. Wir haben heute keinen demografischen Wandel, sondern einen demografischen Kollaps.

In Ländern wie z.B. Japan müssen sich nachwuchslose Beschäftigte ab 40 aus der gesetzlichen Rentenversicherung verabschieden und ihre Altersversorgung auf eigene Kosten finanzieren, um nicht der dezimierten Jugend, aufgezogen von Müttern, zur Last zu fallen. Nachwuchs- und Rentenpolitik  bedingen einander. Eine gute Rentenpolitik fußt auf einer guten Familienpolitik, die Familien nicht schlechter stellt als nachwuchslose Zeitgenossen. Wer das leugnet, hat den Generationenvertrag nicht begriffen.

Es bleibt die Frage: Ist der o.g. Artikel hilfreich für Familien, oder dient er nur verkappt als Werbung für eine private Fondsgesellschaft, die Kapital schlagen will aus einer völlig fehlgeschlagenen Generationenpolitik?

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort von Frau Hintze:

Liebe Frau Fischer,
haben Sie herzlichen Dank für Ihren Leserbrief, der mich über die FRONTFRAUEN Berlin erreichte. Gern nehme ich mir die Zeit, zu Ihren Äußerungen Stellung zu beziehen. Tatsächlich ziehen wir „an einem Strang“.
Ich berate seit vielen Jahren Frauen jeden Alters in Fragen ihrer persönlichen Finanzgestaltung. Ich gebe Ihnen Recht, dass viele Frauen/Mütter wenig Spielraum für die Altersvorsorge haben. Besonders in den Ballungsräumen sind die Kosten hoch. Die Situation und die Fakten, die Sie beschreiben, sind mir wohlbekannt. Dennoch stelle ich (auch bei jungen Frauen, die aktiv im Berufsleben stehen und auf andere Role Models zurückgreifen können, als ältere Frauen) fest, dass die erwartete Versorgung aus Ehe und gesetzlicher Absicherung ÜBER- und die eigene Lebenserwartung und die Gefahr eines Scheiterns einer Ehe deutlich UNTERSCHÄTZT wird. Das wiederum bedeutet, dass Frauen für sich selbst Verantwortung übernehmen müssen, um im Alter abgesichert zu sein.
Verantwortung kann diejenige für sich übernehmen, die über eine gute Berufsausbildung verfügt, den Willen zum Sparen hat (und ja, ich weiß dass das kein leichtes Unterfangen ist und viele Entbehrungen mit sich bringt), eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausübt oder auch Vereinbarungen mit dem Partner (Stichwort Eheverträge) abschließt. Jede Frau ist anders und hat andere Möglichkeiten.
Ich unterstütze Ihre politische Arbeit und die Intention, die Sie verfolgen. Meine Aufgabe und meine Leidenschaft ist eine andere – beides zusammen geht aber in die richtige, von uns beiden gewünschte Richtung: dass Frauen in unserem Land sich vor Altersarmut nicht zu fürchten brauchen.
Herzliche Grüße, Ihre
Constanze Hintze
Geschäftsführerin
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Antwort von Bärbel Fischer:

Sehr geehrte Frau Hintze,

Ihre Antwort hat mich sehr erfreut, gerade, weil unser Anliegen das gleiche ist.
Was ich nicht begreife ist, dass kleine Kinder es büßen müssen, wenn sich Frauen von ihren Männern trennen. Die Kleinen werden abgeschoben, stundenlang von ihren Müttern getrennt, mit wissenschaftlich erwiesenen Traumata durch die Abwesenheit der geliebten Mama beschädigt. Dies könnte man ausschließen, wenn sich unsere Politik entschlösse, die Subventionen, die sie mtl. für einen Krippenplatz bereitwillig ausgibt, auch jenen Müttern zugesteht, die ihre Kinder vor Trennungsschäden bewahren wollen. Doch nicht ein Cent des milliardenschweren so genannten „Guten-Kita-Gesetzes“ von Frau Giffey kommt Müttern zugute, die Ihren Kindern die Fremdbetreuung ersparen wollen.
Damit klingt es in meinen Ohren wie Hohn, dass Mütter mit den spärlichen Euros, die ihnen zur Verfügung stehen, sich inner- oder außerhalb einer Ehe zusätzlich noch um ihre eigene Altersversorgung allein kümmern müssen. Das gelingt den wenigsten Müttern, auch in einer beständigen Ehe nicht, weil unser Sozialgesetz Eltern mit Nachwuchs bestraft, Kinderlosigkeit aber belohnt (s. Horizontaler Vergleich 2019 des Deutschen Familienverbandes: https://deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019). Sie können unschwer erkennen, dass aufgrund familienblinder Abgaben in die sozialen Sicherungssysteme Familien mit Kindern immer weiter ins Prekariat driften, obwohl unsere Gesellschaft auf jedes Kind angewiesen ist, das noch geboren wird.
Es wäre die Aufgabe des Staates, der ja von der nächsten Generation profitiert, Mütter für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt zu gewähren. Mir kommt es so vor, als hätten unsere Politiker den Generationenvertrag überhaupt noch nicht begriffen, allen voran die Kanzlerin.
Dass Sie, werte Frau Hintze, sich um das Wohlergehen von Müttern im Alter kümmern, ehrt Sie. Aber viel wichtiger wäre, sich politisch dafür stark zu machen, dass Eltern in unserem Sozialsystem endlich Gerechtigkeit nach Art. 3 GG widerfährt.
Mir ist schon klar, Frau Hintze, dass Versicherungen die Verarmung von Müttern gerne aufgreifen, aber jeder Euro, den Frauen in ihre Altersversorgung stecken müssen, ist ihnen von der derzeitigen Politik bereits unrechtmäßig     v o r e n t h a l t e n  worden, weil unser patriarchalisches System, 1957 von Adenauer gegen besseren Rat installiert, mütterliche Familienarbeit mit 0,00 € bewertet. Das muss auch klar sein.
Aus diesem Grund hat sich die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT vor zehn Jahren gegründet. Wir wollen Gerechtigkeit für Familien und speziell für Mütter. Doch eine Wende ist nicht in Sicht. Obwohl wir regelmäßig unsere Politiker mit der Gerechtigkeitsfrage konfrontieren, ist deren einzige Reaktion: tot stellen.
Da fragt man sich noch, warum den Regierungsparteien die Wähler davonlaufen?
Aber wir werden weiter kämpfen.
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de