OECD ignoriert Familienarbeit und damit unsere Verfassung!

Der Verband Familienarbeit e.V. antwortet auf die neue OECD-Studie mit folgender

Pressemeldung

Familienarbeit der Mütter – der Dorn im Auge der OECD

Laut dpa beklagt die OECD in ihrer neuen Studie den hohen Anteil der Mütter in Deutschland, die „nur“ in Teilzeit erwerbstätig sind. Sie trügen damit „unterdurchschnittlich“ zum Wirtschaftswachstum bei. Die Fixierung auf Teilzeitarbeit zeige die Orientierung am „traditionellen Rollenbild“.

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. übt entschiedene Kritik: „Die OECD ist ein Lobbyist für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In dieser Eigenschaft sollte sie sich aber heraushalten aus den Angelegenheiten, die Familien ohne Einmischung von außen autark zu regeln haben. Es muss ein Ende damit haben, dass die OECD in regelmäßigen Abständen den Müttern ggf. auch Vätern, die zugunsten der Präsenz bei ihren Kindern auf Erwerbsarbeit verzichten oder in Teilzeitarbeit stehen, Vorwürfe macht und versucht, sie möglichst in Vollzeit für die Erwerbsarbeit zu verpflichten. Solange die OECD in ihren Studien die Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und elterlicher Erziehungsarbeit vollständig ignoriert, disqualifiziert sie sich als ernst zu nehmender Gesprächspartner.“

Martin meint weiter, angesichts der Tatsache, dass ein unbegrenztes Wirtschafts- und Konsumwachstum auf dem begrenzten Raum, den die Welt biete, nicht möglich sei, müsse auch die Frage gestellt werden, wie menschenverachtend dieses System des Immer-Größer-Weiter-Höher sei. Die Parameter dafür seien zuvörderst dort anzulegen wo es um die Kinder gehe und um die Eltern, die sich bemühen, ihre Kinder zugewandt zu erziehen und verantwortungsvoll ins Leben zu begleiten. Dafür brauchten die Eltern Zeit. Martin: „Es ist Arbeit, die sie leisten, keine Nicht-Arbeit! Der Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang muss sich endlich an der Realität ausrichten. Eltern sichern durch ihre Erziehungsarbeit nicht nur die Existenz unserer umlagefinanzierten Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. Unsere Kinder können sich nicht gegen den Elternentzug wehren oder organisieren. Sie wachsen damit auf und tragen die dadurch erfahrene Prägung in die nächste Generation. Ihre aus mangelnder Elternbindung resultierenden Mängel an emotionaler Sicherheit und Bildungsfähigkeit führen oft zu späteren seelischen Defiziten und hohen `Reparaturkosten`. Leider erstellt die OECD dazu keine Studien:! Der Kreis schließt sich nicht!“

Bitte beachten Sie auch den verlinkten Beitrag, der sich dem gleichen Thema widmet:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht

Pressestelle des Verbands Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch

Rente – eine Rechnung ohne den Wirt!

Bis zum Erbrechen kommt im Abstand von Monaten das Thema Altersarmut auf den Berliner Kabinettstisch. Doch solange man sich drückt, das Grundübel, nämlich die Vernachlässigung der Familien und damit das Schrumpfen der Bevölkerung zu beseitigen, wird man in puncto Rente weiterhin auf der Stelle treten.

Leserbrief

Bei seinem Rentenkalkül hat der Gesetzgeber unter Konrad Adenauer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Anstatt den Nachwuchs so auszustatten, dass Familien autark und ohne Förderalmosen auskommen, überließ er die Kinderkosten fast gänzlich den Eltern mit der Folge, dass die Kinderarmut von Jahr zu Jahr steigt und die Geburtenzahl unzureichend bleibt. Zwar ist den Regierungen dieser Fehler wohl bekannt. Doch anstatt nach grandiosem Scheitern endlich eine Korrektur vorzunehmen, wird in den Ministerien so publikumswirksam wie erfolglos über Rentenniveau und Rentenalter gestritten. Und was ist mit den Renten unserer Enkel? Keiner zahlt sich seine Rente selbst. Jeder Euro muss von der nächsten Kindergeneration erarbeitet werden.

 

Wer die Renten retten will, muss die Familien retten. So einfach ist das!

Bärbel Fischer

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Leserbrief zu „Mehr Alte bringen die Rentenkasse in Not“, Schwarzwälder                    Bote vom 28. Oktober 2016 und andere Berichte zur Rentenpolitik

 

Die Misere namens Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat 1957 mit der Adenauer’schen Rentenreform ihren Anfang genommen. Eine 60jährige scheinbare Erfolgsgeschichte zeigt jetzt ihre realistische, böse Kehrseite. Bis 1957 stand außer Frage: Wer im Alter einigermaßen versorgt sein wollte, musste Kinder aufziehen. Mit der Reform wurde der Anspruch auf Alterssicherung von der Erziehung eigener Kinder abgekoppelt und in Form von Einzahlungen an die Rentenkasse an die Erwerbsarbeit geknüpft. Kinder wurden zum Risiko für Altersarmut, ganz speziell für Mütter. Wer logisch denkt (und dem verklausulierten Rat der Familienministerin folgt), verzichtet darauf. Die seit 1970 rapide sinkenden Geburtenzahlen zeigen: Das logische Denken greift um sich! Wer ungehindert durch Verantwortung für Kinder, also ohne Unterbrechung erwerbstätig sein kann, erwirbt den höchsten Rentenanspruch. Fazit: Ohne erneute Reform, zurück zur Vernunft, wird die Misere namens GRV weiter wachsen bis sie platzt.

Gertrud Martin                                                                                                                  Seb.-Kneipp-Str. 110                                                                                                      78048 VS-Villingen

Tel. 07721 56124

 

 

 

„Das G’schwätz von gestern“ der baden-württembergischen CDU

   PRESSEMELDUNG

zum Ergebnis der grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg

Gertrud Martin: „Das G’schwätz von gestern der baden-württembergischen CDU“

Thomas Strobl, der Chefunterhändler der CDU bei den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen lobt deren Ergebnisse dröhnend: Es sei der CDU zu verdanken, dass künftig mehr für die Familien getan werde, und er belegt dies mit den 75 €, die Eltern als monatlichen Zuschuss zu den Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung bekommen sollen. Kein Wort davon, dass im Wahlkampf den Eltern der Zwei- und Dreijährigen, die keinen öffentlichen Betreuungsplatz beanspruchen, der Erhalt des Betreuungsgeldes als so gut wie sicher in Aussicht gestellt worden ist!

Dazu nimmt Gertrud Martin, Bundesvorsitzende im Verband Familienarbeit e.V., Stellung: „Mit dem Zuschuss zu den Kita-Gebühren wurde von Grün-Schwarz ein zugleich fauler und raffinierter Kompromiss geschlossen. Als Ersatzlösung für ein Landesbetreuungsgeld erlaubt er der CDU, ihr angeblich familienfreundliches Gesicht zu wahren, ohne dass die grüne Betreuungsideologie dadurch beschädigt wird. Es wird Familienfreundlichkeit vorgetäuscht, aber an der Bevormundung der Eltern festgehalten. Die Wahlfreiheit für Eltern, die durch das Betreuungsgeld gestärkt werden sollte, spielt keine Rolle. Die außerfamiliäre Betreuung, das heißt die öffentlich organisierte und massiv subventionierte Trennung der Kinder von ihren Eltern ist die Fahne, hinter der – zusammen mit allen anderen etablierten Parteien – stramm marschiert wird. Auch die CDU hat nichts mehr am Hut mit einer am Grundgesetz orientierten Vorstellung von Familie, nach der nicht der Staat, sondern vorrangig die Eltern bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden.“

Verband Familienarbeit e. V. – Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

http://familienarbeit-heute.de

 

Anmerkungen zum Familienreport 2014

Am 28. 10. 2015 veröffentlichte das Bundesfamilienministerium seinen „Familienreport 2014“ unter folgendem Link:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=220874.html

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich dazu kritisch.

PM Familienreport 2014: beschränkte Vielfalt

Das Familienministerium behauptet in einer Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung des „Familienreports 2014“: „Familie wird heute vielfältig gelebt und die Vielfalt von Lebensformen findet zunehmende Akzeptanz“. Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin:

“Unser Verband vermisst im Spektrum der gelobten Vielfalt die Akzeptanz auch der traditionellen Familie. Angesichts der demografischen Schieflage ist es mit all den Modellen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht getan. Die Idee, Frauen hätten nur dann einen Anspruch auf Gleichberechtigung, wenn sie die Kindererziehung der Erwerbsarbeit unterordnen oder auf Kinder verzichten, führt in die Sackgasse. Selbstverständlich müssen Frauen und Männer im Erwerbsleben gleichgestellt sein. Aber die entscheidende Frage darüber hinaus ist, ob und wie die elterliche Erziehungsarbeit von Gesellschaft und Politik wertgeschätzt, das heißt wie herkömmlicher Erwerbsarbeit honoriert wird.

Ein Elterngeld, das nicht die Erziehungsleistung der Eltern zum Maßstab nimmt, sondern als Lohnersatz eine Art ‚Schadensersatz wegen Geburt eines Kindes‘ darstellt, setzt Kindererziehung mit Krankheit oder Arbeitslosigkeit gleich. Dieses Elterngeld fördert gezielt Geburten bei meist erst- und oft nur einmal-gebärenden Besserverdienerinnen und missachtet Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder vor einer weiteren Geburt nicht oder weniger erwerbstätig waren. Der Lebensentwurf einer selbstbetreuenden, nicht erwerbstätigen Mehrkindmutter (eines Mehrkindvaters) hat keinen Platz in der gepriesenen ‚Vielfalt‘. Es ist kein Anliegen der Politik dass diejenigen, die den Nachwuchs für die Sozialsysteme und die Zukunftsfähigkeit unseres Staates aufziehen, daraus keine Nachteile bei Lebenshaltung und Alterssicherung erleiden. Der Zusammenhang von Nachwuchs und Sozialversicherungssystem wird ignoriert. Vielmehr werden die jungen Leute ermahnt, ihre Berufswahl nicht unter dem Kriterium Familie zu treffen. Die zu erwartende Folge ist eine weiter einbrechende Geburtenzahl.

Maßnahmen wie Elterngeld plus, der massive Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung, ‚familienfreundliche‘ Arbeitszeitmodelle sind Nebelkerzen, die verbergen, dass Familienpolitik heute nicht eigentlich den Familien dient, sondern deren nahtloser Anpassung an die Forderungen der Wirtschaftslobby.“

www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

 

Steigt die Geburtenrate ?

Leserbrief zu „Geburtenrate steigt: 1,46 Babys pro Frau“ und „Geburten nehmen zu – 1,54 Kinder pro Frau im Jahr 2014“. Schwarzwälder Bote vom 20. 10.2015, Mantel- bzw. Lokalteil

Vermutlich um aus den Frauen das Letzte herauszuholen, wird berichtet, jede Frau habe im Jahr 2014 im Schnitt (im Kaiserschnitt oder wie?) 1,46 bzw. 1,54 Kinder geboren. Wenn man nun weiß, dass viele Frauen in 2014 nicht geboren haben, müssen die anderen haufenweise Zwillinge, Drillinge, Vierlinge und Fünflinge bekommen haben. Mit einer solch oberflächlichen Berichterstattung unterschreitet der Schwarzwälder Bote das Gebot seriöser Informationspflicht erheblich. Den euphorischen Kommentar „Wirksam“ hätte man sich zugunsten einer verständlichen Erklärung des wirklichen statistischen Sachverhalts sparen können. Ich bitte um ein entsprechendes Erratum, sprich: korrigierende Darstellung.

 

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Hat sich die SPD ein Eigentor geschossen?

Mit dem Urteil über das Betreuungsgeld muss auch die Krippenbetreuung auf den Prüfstand. Denn für die so hochgelobte „frühkindliche Bildung“ (?)  ist nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.

Der Verband Familienarbeit schreibt dazu:

Pressemeldung

23. 07. 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1998 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `dieKinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. – Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft. Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert. – Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

 

Neues von der Jungen Union (JU)

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V.

23. 06. 2015

                                                                                                                       

Strohfeuer oder Beginn einer sachlichen Auseinandersetzung ?

Der Vorsitzende der Jungen Union (Jugendorganisation der CDU/CSU), Paul Ziemiak, fordert eine neue Familienpolitik. U. a. schlägt er eine Sonderabgabe für Kinderlose in Höhe von 1 % des Bruttoeinkommens vor (für Eltern mit einem Kind von ½ %), um mit diesem Geld Eltern bei Geburt eines Kindes zu entlasten, z. B. durch ein „Begrüßungsgeld“ für Neugeborene von 1000 €. – Leider ist damit zu rechnen, dass der Vorschlag schnell mit vorgeschobenen und populistischen Argumenten zerredet wird, wie: „Kinder sind Privatsache“ oder „Kinderlose dürfen nicht bestraft werden“. Tatsächlich beeilte sich Christian Bäumler, stellvertretender Vorsitzender der CDA (Arbeitnehmerschaft der CDU)bereits zu erklären, er halte eine Sonderabgabe für Kinderlose für „mittelalterlich“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu:

Die Junge Union ist gut beraten, mit ihren Vorschlägen dort anzusetzen, wo die Probleme entstanden sind, nämlich bei der Sozialpolitik des Urvaters der CDU, Konrad Adenauer. Besonders durch die Rentenreform 1957 wurde die Alterssicherung, die nicht erst seit dem Mittelalter, sondern seit Adam und Eva durch die Erziehung eigener Kinder erarbeitet worden war, plötzlich an die Erwerbsarbeit gebunden. Seitdem profitieren Eltern von ihren eigenen Kindern weniger als ihre kinderlosen und deshalb uneingeschränkt erwerbsfähigen Nachbarn. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während die Kindererziehung keine adäquate Gegenleistung mehr erfährt (weder Lohn noch Altersversorgung). Durch die Sozialpolitik Adenauers wurde der familiäre Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihren Kindern versorgt) zerstört und durch ein gewaltiges Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. So sind Kinder zum Armutsrisiko geworden. – Der Vorschlag von Herrn Ziemiak geht zwar in die richtige Richtung. Aber der Korrekturbedarf muss am Umverteilungseffekt unseres Sozialrechts gemessen werden. Da ist eine einmalige Leistung von 1000 € sicher nicht ausreichend.“

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit ergänzt:“Um dieses Armutsrisiko zu umgehen, ist ein Ausgleich durch eine Sonderabgabe aus dem Geld, das Kinderlose nicht für Kinder ausgeben müssen, durchaus angezeigt. Dabei ist es nicht von Belang, welche Ursache die Kinderlosigkeit hat, die – wenn sie ungewollt ist – ein schwer zu ertragendes persönliches Schicksal sein kann. Statt einer Gebärprämie von 1000 € schlägt der Verband Familienarbeit allerdings ein Erziehungsgehalt für die Eltern vor, das sie wahlweise für eigene Betreuungsleistung oder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit zur Bezahlung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl (Kinderkrippe, Tagesmutter, Großeltern u. a.) einsetzen können.“

 

Was ist Deutschland die familiäre Versorgung von Kindern wert?

Verband Familienarbeit e.V.

                                                    Pressemeldung

Internationaler Welttag der Hauswirtschaft 21.03.2015

Zum internationalen Welttag der Hauswirtschaft 2015 macht der Verband Familienarbeit e.V. auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird:

Ersten Schätzungen zufolge beträgt deren Wert in Großbritannien ca. 3,8 Billionen Euro. Die Schweiz errechnete 2010 eine Haushaltsproduktion von rd. 44 % der Gesamtwirtschaft.

Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für 2001 in einer Zeitbudgetstudie 56 Mrd. Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Mrd. Std. unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Leider wird nirgends differenziert, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. Schließlich kann nur dafür eine finanzielle Honorierung gefordert werden, weil er unter den in Westeuropa bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen der Gesamtgesellschaft zugute kommt. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf. Sie können sich dieses „Ehrenamt“ immer weniger leisten, weil die Rahmenbedingungen es nicht zulassen.

Im Gegensatz zur Kindererziehung in der Familie, kostet diese in einer Krippe in Deutschland ca. 1000 Euro und in der Kinder- und Jugendhilfe 3000 – 7000 Euro/ Monat. Diese Summen müssen von der Gesamtbevölkerung aufgebracht werden,während Eltern, die ihre Kleinkinder selbst aufziehen, mit 150 € Betreuungsgeld abgespeist werden.

Diskriminierungsfreie „Vielfalt der Lebensentwürfe“ ?

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit:

UNVOLLSTÄNDIGE  VIELFALT,  06.06.2014

Anlässlich des „Diversity-Tages“ am 3. Juni veröffentlichte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, ein schwungvolles Bekenntnis zu einer diskriminierungsfrei lebbaren „Vielfalt der Lebensentwürfe“, … „damit sich alle als gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft fühlen“. Die Vielfalt der Herkunft und der Kulturen sieht die Ministerin als „Chance für die Zukunft Deutschlands“. Allem Rassismus, Sexismus, aller Homophobie und Diskriminierung wird auf Dauer der Kampf angesagt. So weit, so gut.

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. stellt dazu einige Fragen:

  •  Inwiefern kommt der traditionelle Lebensentwurf von Eltern, die ihre Kinder überwiegend    selbst erziehen wollen, in Schwesigs Vorstellung von Diskriminierungsfreiheit überhaupt vor ?
  • Was unternimmt sie, um auch diesen Lebensentwurf gleichberechtigt zu achten?
  • Ist es angemessen, Bedingungen zu schaffen, die Eltern dazu drängen, ihr Kind nach dem ersten Lebensjahr in eine Kita zu geben, damit sie beide voll erwerbstätig sein können, auch wenn ihr Lebensentwurf eigentlich die überwiegend selbstverantwortliche Erziehung der Kinder durch Vater oder Mutter vorsieht?
  • Ist die Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit bei gleichzeitiger milliardenschwerer einseitiger Förderung der Fremdbetreuung etwa keine Diskriminierung?
  • Ist es richtig, dass sich das Elterngeld als ‚Lohnersatz‘ allein an dem vor der Geburt eines Kindes erzielten Erwerbseinkommen orientiert und damit die Erziehungsleistung der Mütter und Väter, die vor einer Geburt zugunsten der Betreuung älterer Geschwister nicht mehr oder eingeschränkt erwerbstätig waren, als Nichtleistung einstuft?

Aus unserer Sicht erfolgt hier eine Bestrafung elterlichen Engagements, auf jeden Fall aber eine Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder. Der Verzicht auf Anerkennung und Honorierung der elterlichen Erziehungsleistung ist keinesfalls eine ‚Chance für die Zukunft Deutschlands‘. Weder Lebensentwürfe ohne Kinder noch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit sind zu kritisieren. Aber schon angesichts der demografischen Entwicklung ist es an der Zeit, Lebensentwürfe von Müttern oder Vätern, die ihren Schwerpunkt „nur“ auf die Erziehung mehrerer Kinder legen, als gleichberechtigt anzuerkennen und finanziell ebenso abzusichern wie bei „Nur“-Erwerbstätigen, ohne dass am Ende die Altersarmut steht.“

Bundesvorstand

Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de ,

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de, Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de , Web-Seite www.birgit-kelle.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.de

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de , Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

Internet http://familienarbeit-heute.de

Bankverbindung Volksbank Schwarzwald Baar Hegau, BLZ 69490000, Konto Nr. 25410904

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EU-Wahl bedeutsam für Familien

Oft wird behauptet, die EU-Wahl habe keine familienpolitische Bedeutung, da Familienpolitik noch nicht in den Kompetenzbereich der EU falle.

Aber das ist nur vordergründig so.

Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.

Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.

Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an

Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:

http://familienarbeit-heute.de/?p=3782

Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem  Link erreichbar ist:

https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-bundesregierung-keine-%C3%B6ffentliche-finanzierung-von-genderismus-an-hochschulen-und-schulen

Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.

Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt  aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:

http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb

Freundliche Grüße

Gertrud Martin                                                                                                        Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V.                                                  www.familienarbeit-heute.de