CSU kneift bei Klage gegen Ehe-Öffnung

Der wahre Grund für die gutachterlich konstatierte mangelnde Erfolgsaussicht einer Klage dürfte nicht in der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, sondern in der Richter-Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bestehen. Dies wurde mir in einem vertraulichen Gespräch aus CSU-Kreisen schon vor Monaten angedeutet. Denn zwischen progressistischer und eher konservativer politischer Ausrichtung der Richter im Ersten Senat des BVerfG, der für das Ehe-Thema zuständig wäre, besteht ein Verhältnis von 5:3. Dies hatte zuletzt auch Prof. Jörg Benedict in seinem brillanten Vortrag auf unserem Symposium zur Ehe-Öffnung so treffend dargelegt. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Aber die Flinte von vornherein ins Korn zu werfen, bedeutet bei einem so folgenschweren Gesetz einen politischen Offenbarungseid.

Dazu schreibt Frau Hedwig von Beverförde:

„Nach monatelanger Prüfung durch zwei Verfassungsrechtler hat die Bayerische Staatsregierung jetzt bekanntgegeben, daß sie auf eine Normenkontrollklage gegen das Ehe-Öffnungsgesetz verzichtet! Auffälligerweise stammen beide Rechtsgutachten bereits vom 22. Januar 2018. Aber erst jetzt – nachdem Neuwahlen nicht mehr zu befürchten und die CSU sich im GroKo-Deal maximale Minister- und Staatssekretärposten gesichert hat – glaubt man offenbar in München, die letzte realistische Hoffnung vieler Unionswähler auf Rückabwicklung der Homo-„Ehe“ enttäuschen zu können. Ob die C-Getreuen den endgültigen Ehe-Verrat bis zur bayerischen Landtagswahl Anfang Oktober vergeben und vergessen haben werden? Lesen Sie dazu meinen Kurzkommentar in der Tagespost.de.“