Scheindebatte um § 219 a. Der wahre Angriff gilt dem § 218.

Frau Birgit Kelle, Vorsitzende des Initiative FRAU 2000 plus , erklärt in ihrem Newsletter, worum es der SPD bei dem Disput um die Abschaffung des Werbeverbots ( §219 STGB ) für Abtreibungen durch Ärzte in Wirklichkeit geht. Sie hält diesen Disput für eine Scheindebatte, um die Hürden gegen Schwangerschaftsabbrüche  Zug um Zug abzubauen. Der § 219 a sollte ursprünglich im Sinne der Väter*) des Grundgesetzes  das Leben künftiger Bürger*) im Sinne des Generationenvertrags schützen. Doch scheint 2019 dieses Vorhaben für die Politik wenig Bedeutung zu haben. Es geht der SPD ausschließlich um  Frauenrechte. Kinderrechte und Zukunftsfragen sind offenbar obsolet.

*) wie ehedem sind unter diesen Begriffen weibliche Mitmenschen selbstverständlich mit gemeint.

Lesen Sie die Ausführungen von Birgit Kelle:

Wer die Debatte um die Neuregelung des § 219a Werbeverbot für Abtreibung verfolgt, kam an der Sendung von Anne Will nicht vorbei. Ein Tiefpunkt öffentlich-rechtlichen Fernsehens aus vielen Gründen, da nutzt auch Framing nicht mehr viel. Für FOCUS Online hatte ich ( Birgit Kelle ) die Sendung und die Gefühlslage dahinter analysiert. Klar ist, dass die wahre Intension nicht die Frage nach erlaubter Werbung ist, sondern tiefer geht: Man will Abtreibung insgesamt legalisieren. Hier ein Ausschnitt aus dem Text: „Nun will die „Mein-Bauch-gehört-mir“-Fraktion im feministischen Lager aber gar nicht über Moral, Demographie, oder gar die Vermeidung von Abtreibungen, sondern genaugenommen über die Ausweitung der möglichen Abtreibungen reden. Endziel ist die Abschaffung des §218 Strafgesetzbuch. Das ist erklärtes Ziel. Abtreibung, egal aus welchem Grund, egal zu welchem Zeitpunkt. Also das, was man in New York gerade beschlossen hat, wo es nun gesetzlich erlaubt ist, Babys bis zum Einsetzen der Wehen noch im Mutterleib zu töten, während im Kreissaal nebenan ein Frühchen mit 500 Gramm Lebendgewicht mit allen Mitteln der ärztlichen Kunst gerettet wird. Pervers ist noch eine freundliche Beschreibung dieser Entmenschlichung von lebensfähigen Kindern. Auch die Jusos, die jungen und naiven Nachwuchs-Sozis, haben genau dies auf ihrem letzten Parteitag  als politisches Ziel beschlossen. Es geht also ehrlicherweise um eine völlige Legalisierung der Abtreibung. Gerade diskutieren wir bloß über den Umweg des § 219a, Werbeverbot für Abtreibung, um den heißen Brei herum, anstatt das zu tötende Kind beim Namen zu nennen.“

Dazu auch: https://www.zeit.de/zeit-magazin/2019/10/harald-martenstein-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-usa-geburt

Gesinnungsdiktatoren an der Macht

Bei“Tichy´s Einblick“ nimmt der langjährige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus,  Stellung zu dem ungeheuerlichen Vorgang im Landtag von Schleswig-Holstein, bei dem  die „Volksparteien“ CDU, FDP und Grüne ( Jamaika )  ein „gesinnungsdiktatorisches Exempel“ vorgeführt haben mit dem Ziel, die Nominierung des Juristen Prof. Dr. Christian Winterhoff zum Landesverfassungsrichter zu verhindern.

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit

Mit seinem Brief an den Fraktionsvorsitzenden der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Tobias Koch, erteilt der Studiendirektor i. R. Dr. Gerd Brosowski den bildungsfernen Politikern im dortigen Landtag,  die das Rechtsgutachten von Professor Dr. Winterhoff vermutlich nicht einmal gelesen haben, Nachhilfeunterricht in Sachen Schulrecht und Grundgesetz.

Speziell von der CDU unter einem CDU-Ministerpräsidenten hätte man sich mehr Rückgrat erhofft. 

 

Sehr geehrter Herr Koch,

erlauben Sie mir bitte, mich aus dem fernen Saarland zu der „Sache Winterhoff“ zu äußern, wie ich verkürzt die Affäre um die Nicht-Ernennung von Herrn Prof. Dr. Christian Winterhoff bezeichnen will. Ich war vierzig Jahre lang im saarländischen Schuldienst tätig, zuletzt fünfundzwanzig Jahre lang als Direktor eines Gymnasiums in Saarbrücken. In der Sache Winterhoff geht es nicht um eine Debatte, die sich auf Schleswig-Holstein beschränken lässt; es geht um ein Thema, das an die Grundlagen unserer Republik rührt und das über die Frage der Sexualkunde im Unterricht der Schulen hinausgeht.

In den Schulgesetzen der Länder, den Schulpflicht-, Schulordnungs- und Schulmitbestimmungsgesetzen ist ein Konflikt gelöst worden – vorbildlich gelöst worden – der im Grundgesetz begründet worden war. Worin besteht der Konflikt?

Da ist auf der einen Seite das Recht des Kindes, unabhängig von seiner Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten seiner Eltern eine gute Schulbildung zu erhalten. Diesem Anspruch wurde in Deutschland seit eh und je durch die Schulpflicht und durch ein ehemals weltweit hochgeschätztes öffentliches Schulsystem entsprochen.

Da war aber auf der anderen Seite der Missbrauch der Kinder in den beiden deutschen Diktaturen durch das staatliche Schulsystem, speziell der Missbrauch durch Indoktrination. Um dem vorzubeugen, wurde in das Grundgesetz der Artikel 6 aufgenommen, der die Pflege und die Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst zukommende Pflicht festschreibt.

Von da an waren die Länder als die Inhaber der Kulturhoheit verpflichtet, die Balance zwischen dem Anspruch der Eltern auf Erziehung der Kinder und dem Ziel des Staates auf deren Beschulung zu finden, was ihnen, wie schon gesagt, in den o.g. Gesetzen gelungen ist. Die so entstandene Rechtslage kann als ein Fundament der Bundesrepublik Deutschland gelten, an das man ohne Not nicht rühren sollte. Unabhängig von den Regelungen der einzelnen Länder beruhen die genannten Gesetze auf  wenigen einfachen Grundsätzen, die bisher jedem Referendar im Schuldienst vertraut waren und auf die auch Herr Winterhoff in seinen Gutachten zurückgreift. Ich will den wichtigsten dieser Grundsätze näher erläutern.

Im Gegensatz zur Lage an den Hochschulen ist in den Schulen die Lehre nicht frei. Sie hat sich an Lehrpläne zu halten, deren Entstehung und Befolgung von der Schulaufsichtsbehörde kontrolliert werden; an der einzelnen Schule ist der Schulleiter verpflichtet, auf deren Einhaltung zu achten. Die Lehrpläne werden veröffentlicht, sie unterliegen somit öffentlicher und parlamentarischer Kontrolle. Angebote im Unterricht, die über die Lehrpläne hinausgehen, bedurften im Saarland und wohl auch andernorts der Zustimmung der Schulkonferenz, in denen Lehrer, Eltern und Schüler jeweils Drittelparität haben.

Unterrichten darf nur, wer die zugehörigen Staatsexamina oder andere Examina abgelegt hat, welche vom Gesetzgeber – nicht von einer Behörde! –  diesen gleichsetzt werden. Insofern ist es ein Unding, wenn Gruppen von Leuten, die von außerhalb der Schule kommen, ohne Gegenwart und Kontrolle durch den verantwortlichen Lehrer sozusagen auf die Schüler losgelassen werden.

Speziell die Einbindung der Sexualkunde in den Unterricht war in allen Bundesländern einer besonderen Kontrolle durch die Eltern unterworfen. Die Eltern mussten rechtzeitig vorab und detailliert über die Inhalte informiert werden; Widersprüche waren möglich. Die dazugehörigen Veranstaltungen waren Pflicht des Schulleiters.

So weit erkennbar, hat Prof. Dr. Christian Winterhoff  die eben skizzierte und früher jedem Lehrer vertraute Rechtslage dargestellt, freilich weit professioneller und gründlicher, als das hier geschehen konnte. Ihn deshalb als „Sprachrohr von Menschenfeinden“ hinzustellen, ist nicht nur eine Unverschämtheit; es ist ein direkter Angriff auf  die Rechtslage, wie sie sich in den Jahrzehnten der Bundesrepublik herausgebildet hat. Die CDU als eine der Parteien, aus deren Reihen einige der Schöpfer des Grundgesetzes stammen und die seit Bestehen der Republik stets in vorderster Reihe des politischen Geschehens gestanden hat, ist meiner Meinung nach dazu aufgerufen, die Fundamente der Republik gegen jeden Angriff zu verteidigen, gerade auch dann, wenn dieser von einem Koalitionspartner geführt werden sollte.

Mit herzlichem Dank für Ihre Geduld beim Lesen meiner Ausführungen.

Gerd Brosowski

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Schütteln Eltern ihre Babys aus Spaß oder aus Überlastung?

Verband Familienarbeit   e. V.              Pressemeldung                                        11.12.2017                                                                                

Schütteltrauma bei Babys

Für die Überlastung der Eltern ist die Familienpolitik hauptverantwortlich

In einer Pressemitteilung „Gefahr für Babys durch Schütteln wird unterschätzt“ vom 04.12.2017 greift Familienministerin Barley das Thema Schütteltrauma bei Babys auf. 

Dazu nimmt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., kritisch Stellung: „Diese Initiative ist zwar verdienstvoll angesichts des in einer Elternbefragung festgestellten großen Unwissens über die Gefährlichkeit des Schüttelns schreiender Babys und Kleinkinder, aber die Familienministerin sollte sich zunächst doch die Frage stellen, inwieweit die aktuelle Familienpolitik eine große Mitverantwortung dafür trägt, wenn Eltern durch die Vielfachbelastung aus Erwerbsarbeit, wirtschaftlichen Sorgen und Verantwortung für ihre Kinder versagen.“

An die Familien- und Frauenministerin stellt Martin provozierende Fragen: 

„Fördert nicht das Familienministerium selbst ausschlaggebend die Überforderung der Eltern, indem es möglichst volle Erwerbstätigkeit beider Eltern propagiert und selbstbetreuende Eltern durch Elterngeldgesetz und einseitige Krippenförderung gezielt diskriminiert.

Warum stellt sich die Frauenministerin immer weiter in den Dienst eines fehlgeleiteten Feminismus, der besagt, Frauen könnten nur durch Erwerbstätigkeit gleichberechtigt werden? 

Warum müssen Eltern, die Kinder erziehen, vor Altersarmut gewarnt und ermahnt werden, zugunsten von Erwerbsarbeit ihr Engagement für Kinder so knapp zu dosieren wie es irgend geht?

Wäre es nicht die vornehmste Aufgabe der Familienministerin, die vom Grundgesetz geforderte Wahlfreiheit der Eltern abzusichern, auch wenn sie sich dafür entscheiden, ihr Kleinkind selbst zu betreuen, anstatt es in die Fremdbetreuung zu geben? 

Warum kämpft sie also nicht endlich darum, dass die elterliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit honoriert wird, gemäß ihrem Wert, den sie für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hat? 

Warum verweigert sie sich permanent der Erkenntnis, dass Familienarbeit lohnwerte Arbeit ist? 

Wie weit muss die Verantwortungsbereitschaft der Eltern noch heruntergewirtschaftet werden, damit eine Korrektur erfolgt?”

An die Adresse der im „Bündnis gegen Schütteltrauma“ zusammengeschlossenen Verbände richtet Martin die Forderung, man möge sich mit dem in unserer Gesellschaft kaum hinterfragten Trend auseinandersetzen, Eltern im Interesse der Profitmaximierung in der Wirtschaft auszubeuten.

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Die Schwäbische Zeitung berichtet am 22. September über den Aufruf von Frau Merkel und Herrn Schulz an die Nichtwähler, keine Parteien zu wählen, die nicht hundertprozentig zu unserem Grundgesetz stehen. Gemeint ist natürlich die AfD, die ihrerseits anprangert, dass sich die Regierungsparteien, genau wie die Oppositionsparteien selber nicht um das Grundgesetz scheren.

 

Aus der Sicht unserer Elterninitiative betrachtet:

 

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Es musste selbst dem treuherzigsten Bürger auffallen, welche Panik das Erstarken der AfD bei den „Etablierten“ auslöste, je näher die Bundestagswahl rückt. Daher die Mahnung der Kanzlerin an die Nichtwähler, nur Parteien zu wählen, „die sich unserem Grundgesetz zu hundert Prozent verpflichtet fühlen“. Damit schließt sie ungewollt die Wählbarkeit all jener Parteien aus, die am 30. Juni 2017 einen Pfifferling auf unser Grundgesetz gaben, als sie im Hauruckverfahren mir nichts dir nichts den Artikel 6 des Grundgesetzes kippten. Der Begriff der generativen Ehe als Zukunftsgarantie für unsere Gesellschaft wurde von SPD, Linken, Grünen, FDP und selbst von Teilen der CDU in einer peinlich lächerlichen Show zum Abschuss freigegeben. Siehe Anmerkung unten  *)

Welche unserer Parteien basiert überhaupt noch auf dem Grundgesetz? Herr Kretschmann  behauptet gar, der Gesetzgeber sei verpflichtet, das Grundgesetz der aktuellen Mehrheitsmeinung anzupassen, wobei die  Meinung der Bürger bisher nicht einmal abgefragt wurde.

Doch leider ist das Debakel „Ehe für alle“ nicht das einzige. Denken wir nur an die fortschreitende Entrechtung der Eltern in Bezug auf Wahlfreiheit in Erziehungsfragen. Durch milliardenschwere Subventionierung von ganztägiger Fremdbetreuung vom Baby bis zur Pubertät, ohne entsprechenden Ausgleich für alternative Varianten, entzieht der Staat den Eltern ihr zugesichertes Recht, über die Form der Kindererziehung in freier Wahl und nachteilslos selbst zu befinden.

Denken wir zudem an das grundgesetzwidrige ELTERNGELD, das die Mütter in unserem Land spaltet. Bekommen Erstmütter monatlich 1800.- Lohnersatzleistung wegen Geburt, so erhalten erwerbslose Mütter weiterer Kinder monatlich nur 300.-. Die Jahresdifferenz beträgt 18 000.- Euro. Mehrkindfamilien werden abgestraft, weil die Mütter dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen können. Ein eindeutiger Verstoß gegen unser Grundgesetz!

Wäre es nicht klüger gewesen, wenn Frau Merkel ihre eigene Politik zuvor einer Selbstkritik unterzogen hätte, bevor sie die Nichtwähler auf ein Grundgesetz verpflichtet, das sie selbst und ihre „christliche“ Partei so offensichtlich verletzt?

Bärbel Fischer   i. A. ELTERNINITIATIVE  FÜR. FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

*)  Micha Schulze, LGBT-Aktivist und geschäftsführender Redakteur des Internetsportals quer.de, schreibt in einem Kommentar:

„… Wer glaubt oder hofft, dass die Homo-Lobby nun am Ziel ist und verstummt, der irrt gewaltig. Die Ehe für alle wird die LGBTI-Bewegung vielmehr beflügeln, ihre Forderungen gegenüber dem Deutschen Bundestag noch selbstbewusster zu vertreten – vor allem diejenigen Forderungen, die von der Ehe für alle bislang in den Hintergrund gedrängt wurden.

… auch die Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters müssen wir weiter vom Bundestag einfordern. Ebenso rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden und dies wünschen.“ Vollständig ist diese Liste noch lange nicht, liebe Abgeordnete, wir werden euch weiter nerven! Ehe ist nicht alles!“

 http://www.queer.de/detail.php?article_id=29169

 

 

Sehr geehrte Frau von der Leyen!

Sehr geehrte Frau von der Leyen, sehr geehrte Frau Verteidigungsministerin,

allem Anschein nach nehmen Sie es mit den Arbeitsbedingungen für Soldatinnen sehr ernst, besonders mit den schwangeren. Diese sollen, in schwangerengerechten Panzern und in Umstandskampfanzügen trotz der Gefahr für ihr Kind, Kriegseinsätze bewältigen.

Seit der Gleichberechtigung von Frauen gegenüber Männern muss der Zugang zum Militär Frauen, auch schwangeren, zustehen.

Aber hier liegt m. E. ein katastrophaler, weil ideologischer Denkfehler vor. Denn mit der Schwangerschaft wechselt der Status einer FRAU in den Status einer  MUTTER. Damit stößt die Gleichberechtigung an ihre Grenzen. Denn, das deutsche Gesetz setzt nicht Männer und Föten gleich, sondern lediglich Frauen und Männer. Das werdende Kind kann nicht kämpfen. Es ist hundertmal schwächer als sein Gegner. Sein Risiko zu sterben ist hundertfach größer. Da unser Grundgesetz den Schutz der Schwächsten allen anderen Artikeln voranstellt, fehlt Ihnen, Frau von der Leyen, und Ihrem Engagement für die Kampfbereitschaft schwangerer Soldatinnen jegliche Berechtigung, denn das Wohl von Kind und Mutter hat nach der Verfassung in der BRD oberste Priorität, anders als in Nordkorea, China und in der ehemaligen DDR. Oder wollen Sie deren sozialistische Maximen munter kopieren?

Schwangere Soldatinnen gehören nicht in einen Panzer und nicht an die Front! Sie gehören per Gesetz in den Innendienst zum Schutz ihrer Kinder.

Als Ärztin und Mutter von sieben Kindern haben Sie im Ansehen von Millionen von Bürgern längst den Pfad der Humanität und der Verfassung verlassen. Wir vermissen diesbezüglich schmerzlich ein deutliches Machtwort der Bundeskanzlerin.  Die Motivation der Wähler, fortan CDU zu wählen, geht in der Elternschaft Deutschlands daher deutlich gegen NULL.

Würden Sie, Frau von der Leyen, schwangere Soldatinnen von jedem Kampfeinsatz verschonen, so würden die deutschen Wähler noch ihren Hut vor Ihnen ziehen.

Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT sind nicht so vermessen, dass wir von Ihnen einen Schwenk Ihrer Strategie Richtung Humanität erwarten. Aber Sie wiederum sollten auch nicht erwarten, dass die elterliche Wählerschaft die fötenverachtende Verteidigungspolitik der CDU akzeptiert.

Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort aus dem Bundesverteidigungsministerium:

Betreff: Ihre Anfrage vom 25.01.2017

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Frau Ministerin persönlich bzw. durch die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Der Bereich Bürgerdialog im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten.

Ihre dargestellten Schlussfolgerungen aus den genannten Medienberichten in Bezug auf schwangere Soldatinnen sind aus hiesiger Sicht nicht nachvollziehbar. Für schwangere Soldatinnen gilt die Verordnung über den Mutterschutz. Sie dürfen demnach nur noch mit Einschränkungen am Dienst teilnehmen. Einzelheiten können Sie der genannten Verordnung (Mutterschutzverordnung für Soldatinnen – MuSchSoldV) entnehmen:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschsoldv/__3.html

In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.  

Im Auftrag

Team Bürgeranfragen

Elternrechte – buuuh!

Ein Familienvater wehrt sich dagegen, dass der verfassungsgemäße Anspruch der Eltern, ihre eigenen Kinder selbst zu erziehen und nicht ganztags an öffentliche Einrichtungen delegieren zu müssen, mit Buhrufen quittiert wird. „Ganztagsschule erhält viel Zustimmung“, Schwäbische Zeitung 25. 11.2016

Unsere Antwort:

 

Sehr geehrter Herr W.,

zu Ihrem heutigen Leserbrief in der Schwäbischen Zeitung gratulieren wir Ihnen ausdrücklich. Sie wehren sich als Eltern gegen eine verpflichtende Ganztagsschule, die Ihnen das vom Grundgesetz und von der UN-Kinderrechtskonvention zugestandene Recht auf die Erziehung Ihrer eigenen Kinder verwehrt. Das Elternrecht nach Art. 6 GG scheint für Politik, Medien und große Teile der Bevölkerung nicht mehr zu existieren. Zu oft und zu gründlich hat die ökonomistische Wachstumspolitik hierzulande den Anspruch  von uns Eltern missachtet, unsere Kinder  s e l b s t  zu erziehen, was doch unser verbrieftes Recht ist! Aber kümmert das heute noch jemanden?

Durch politisch gewollte Lohnminderung ist es heute Vätern nicht mehr möglich, allein  ihre Familie zu ernähren. Die Mutter muss ebenfalls erwerbstätig werden, was zur Folge hat, dass die Kinder fremdbetreut werden müssen. Damit schlägt man staatlicherseits gleich drei Fliegen mit einer Klappe: 1. erwerbstätige Mütter füllen mit ihren Steuern Schäubles Kasse,  2. tragen sie zu immer mehr Wirtschafts- und Exportwachstum bei, 3. hat der Staat den ideologischen Zugriff auf die Seelen unserer Kinder. Er kann von der Krippe bis über die Ganztagsschule junge Menschen in seinem Sinne so manipulieren, dass sie wie Automaten funktionieren. Die derzeitige technokratische Bildungspolitik hat sich devot dem Neoliberalismus verschrieben.

Die Väter unseres Grundgesetzes wollten aus schmerzlicher Erfahrung seit 1933 verhindern, dass der Staat jemals wieder die Lufthoheit über die Familien gewinnt.  Daher legten sie die Kindererziehung ausschließlich in die Verantwortung der Elternschaft.  Heute sind wir mithilfe sozialistisch-neoliberaler Maximen von Renate Schmidt SPD, Ursula v.d. Leyen CDU und Manuela Schwesig SPD wieder bei 1933 angelangt!

Da nach unserem familienblinden  Sozialgesetz eine mütterliche Rentenanwartschaft ausschließlich aus Erwerbsarbeit, nicht aber aus Kindererziehung und Kindesunterhalt erworben werden kann, so sind Frauen heute wegen drohender Altersarmut gezwungen, selbst möglichst ununterbrochen erwerbstätig zu sein und  Kindererziehung an staatliche Einrichtungen zu delegieren.

Damit will ich sagen: Um rechtsstaatlichen Vorgaben  zu genügen, müsste unser ganzes Sozialsystem vom Kopf auf die Füße gestellt werden, indem den Eltern ihr Erziehungsrecht wieder zurück gegeben, und  Kindererziehung und Pflegearbeit  endlich rentenwirksam bewertet wird.

In keiner Rentendiskussion wagt auch nur ein Gast darauf hinzuweisen, dass es auf einheimischen Nachwuchs ankommt, um künftig noch Renten zu garantieren. Es ist ein mediales TABU,  dass inzwischen mehr als 25% aller jungen Leute sich dem Nachwuchs verweigern. Das demographische Defizit  in Deutschland ist hausgemacht, weil junge Paare kapieren, dass Kinder in unserem Land bei dieser Gesetzeslage eine todsichere Wohlstandsbremse sind. Je mehr Kinder, desto sicherer das Abrutschen in die Armut. Und das, wo wir doch auf jedes einzelne Kind und dessen künftige Beiträge angewiesen sind.

Der Verzicht auf eigene Kinder ist keine Privatsache mehr, solange die Paare sich  ihre Rente von den Kindern ihrer Nachbarn erarbeiten lassen. Wer lebenslang kinderlos bleiben will, sollte sich privat selbst absichern müssen, ohne die Allgemeinheit über die Rentenkasse zu belasten. Denn schließlich fehlen deren Kinder nicht nur heute, sondern deren potentielle Nachkommenschaft natürlich auch morgen und übermorgen. Jährliche Abtreibungsraten von rund 100 000 Föten in Deutschland ergeben über 30 Jahre hinweg einen enormen generativen Verlust an Fachkräften, Geistes-und Naturwissenschaftlern, den wir bereits  heute heftig beklagen.

Die Natur lässt sich nicht überlisten. Sie reagiert messerscharf auf Eingriffe in ihr System. Wo Kinder ungewollt sind, da bleibt auch der Fortschritt auf der Strecke.

Sehr geehrter Herr Wenzel, Sie sehen, wie vielschichtig das Problem ist. Unermüdlich mahnen Familienverbände und -initiativen seit vielen Jahren eine Reform unseres Sozialgesetzes an – ohne auch nur den geringsten Erfolg! Es scheint politischerseits daran kein Interesse zu bestehen

Sollten Sie, werter Herr W., die Gelegenheit haben,  unsere Elterninitiative www.forum-familiengerechtigkeit.de  kennen zu lernen, so würde ich mich sehr freuen.

Ich grüße Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Offenbarungseid

Am 19. Juli fasste der zuständige Redakteur der Schwäbischen Zeitung die Nachricht aus dem Berliner Familienministerium zu dem geplanten „Familiengeld“ zusammen, einem neuen Coup der rührigen Ministerin Manuela Schwesig mit der Absicht, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder mit einer Entschädigung von 300.- Euro zu mindestens 28 betrieblichen Wochenstunden zu bewegen.

Sei es auch der Schwesig´schen Sorge geschuldet, Müttern zu einer auskömmlichen Rente zu verhelfen, so  ist doch das Ansinnen verwerflich, die Neugeborenen, also die Schwächsten im Staate dafür in Haftung zu nehmen. Denn auf deren Rücken werden Konzepte entworfen, um Müttern ein elendes Alter zu ersparen. Mütterlichkeit haben wir aus unserem Wertekanon gestrichen. Ein beschämender Offenbarungseid!

Würde statt dessen die engagierte Frau Schwesig mütterliches Familienengagement der Erwerbsarbeit gleichstellen, d.h. entsprechend steuerpflichtig entgelten, so müssten die Schwächsten unter uns nicht leiden. Doch so  weit geht der ministerielle Blick leider nicht. Zu sehr fühlt sich die SPD-Ministerin der sozialistischen Arbeiter-Doktrin verpflichtet.

 

Brief an den zuständigen Redakteur:

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihren Kommentar „Einseitige Förderung“ ( 19. 07. 16 ) kann ich voll unterschreiben, wenn es um die neuerliche einseitige Förderung des Modells „Doppelverdiener“ geht. Das Grundgesetz untersagt Einflussnahme durch den Staat auf die Wahl des Erziehungsmodells. Nach § 6 GG steht ausschließlich den Eltern die freie Wahl ihres Familienmodells zu.

Nur ist Frau Schwesig nicht die erste und einzige Ministerin, die gegen das Grundgesetz verstößt.  Das „Elterngeldgesetz“ von Frau U.v.d.Leyen belohnt seit 2007 berufstätige Eltern zum Einen mit dem einkommensabhängigen Elterngeld, zum Anderen mit üppigen Betreuungs-Subventionen, während Mütter mehrerer Kinder, die zwischen den Entbindungen verständlicherweise nicht erwerbsfähig waren, diskriminierend mit dem Mindestbetrag abgefertigt werden. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter kann bis zu 1500 €, die jährliche Differenz bis zu 18 000 € betragen. Ist einkommensabhängige Bezuschussung etwa keine „einseitige Förderung“?

Lesenswert dazu:

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Seit Renate Schmidt kümmern sich die Familienministerinnen vorgeblich um eine auskömmliche Rente für Mütter, indem sie zur Freude der Wirtschaft und des Fiskus die Frauen in den Erwerb zwingen. Das ist verständlich, weil seit 1957 unter Konrad Adenauer die Rentenansprüche  ausschließlich an Erwerbseinkünfte gekoppelt wurden.  Wenig Einkünfte – wenig Rente, gute Einkünfte – gute Rente! Ganz aktuell sollen junge Mütter nun 28 Std. dem Betrieb zur Verfügung stehen, während ihre Babys zum Preis von 10,71 € pro Stunde  nach ihrer Mama weinen ( 300.- für 28 Std.!). Doch die schmerzlichen Entbehrungen der Kleinen spielten in den ministeriellen Planspielen noch nie eine Rolle. Abgesehen von den psychischen Folgen längerer Trennung von der Mutter ( wir kennen das ja aus dem Tierreich )  geht es doch um die Kinder, die von ihren Eltern ausdrücklich gewünscht worden waren, die sich sehnen nach dem Arm ihrer eigenen Mutter, ihrem Duft und ihrer vertrauten Stimme. Die psychische Stabilität oder Instabilität genau dieser Kinder wird  unsere Zukunft bestimmen.

Nur noch eines, sehr geehrter Herr Redakteur, mit den 200 Mrd. Familienförderung liegen Sie total falsch. Denn selbst das Familienministerium hat eingeräumt, dass nur ein Viertel dieser Summe den Familien mit Kindern überhaupt zugute kommt. Der Rest sind Sozialleistungen unabhängig von der Kinderzahl.

Dazu der Deutsche Familienverband DFV Berlin:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

und der Familienbund:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Leider werden diese Daten in den Medien nicht transportiert. So geistert das 200 Mrd.-Märchen schmählich un-hinterfragt durch die deutschen Redaktionsstuben mit den entsprechenden Reaktionen.

Wir von der „Elterninitiative für Familiengerechtigkeit“ würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, Ihren und den Blick der Schwäbischen Zeitung Richtung „Realität  von Familien in Deutschland“ zu lenken. Einen erfreulichen Ansatz sehen wir in Ihrem Kommentar.

Wir erwarten Ihre geschätzte Antwort

mit besten Grüßen

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Gleichstellung von Lesben und Schwulen: Anhörung im Bundestag

Das Grundgesetz stehe der Ehe für alle nicht entgegen, befand die Mehrheit der Sachverständigen am Montag, 29. 09. 2015 im Rechtsausschuss.

Bei einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags prallten am Montag unterschiedliche Auffassungen von Juristen in der Frage der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Eherecht aufeinander. Die sieben eingeladenen Experten waren sich uneinig insbesondere in der Frage, ob für die Öffnung der Ehe eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei oder nicht – vor allem Gegner der Gleichstellung halten gleichgeschlechtliche Ehen für verfassungswidrig.

Dennoch gab es eine Mehrheit von 4:3 für die Position der Opposition aus Linken und Grünen, deren Anträge zur Ehe-Öffnung ebenso zur Diskussion standen wie der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung, der einige Ungleichbehandlungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften beseitigen soll (queer.de berichtete).

http://frankfurter-erklaerung.de/2015/09/gleichstellung-von-lesben-und-schwulen-anhoerung-im-bundestag/

Sie können die Frankfurter Erklärung unterzeichnen.

 

Schutzversprechen ( Art. 6 GG ) für Ehe und Familie endlich einlösen!

In einem Interview von „Freie Welt “ mit dem Journalisten Konrad Adam, AfD, über bundesdeutsche Familienpolitik fordert dieser vehement die Priorität des Kindeswohls:

http://www.freiewelt.net/interview/das-kindeswohl-muss-prioritaet-haben-10061047/