Nichts als Nebelkerzen!

Die Schwäbische Zeitung berichtet heute von einem kleinen Parteitag der Grünen in Singen, in dessen Mittelpunkt deren Vorstellungen „effektiver Familienpolitik“ stand. Das Geld, das bei Abschaffung des Ehegattensplittings frei wird, soll in zusätzliche externe U3- Kinderbetreuung fließen. Außerdem plädieren die Grünen für eine „Kindergrundsicherung“, die sie aber nicht definieren.

Mit ihrem Jubel über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten steuerlicher Gleichstellung von geschlechtsgleichen Paaren mit Paaren aus potentiellen Eltern haben sich die Grünen ein sauberes Eigentor geschossen. Wie wollen sie jetzt noch die Abschaffung des Ehegattensplittings vertreten, ohne rot zu werden?  Darüber, dass das Bankiersehepaar keine Steuerermäßigung braucht, nur damit die Gattin ihren Tag auf dem Sofa oder im Café verbringt, herrscht in linken Kreisen eitel Einigkeit. Die Ehe, für den Gesetzgeber eine  Erwerbs-und Verbrauchsgemeinschaft mit Rechten und Pflichten, und daher auch so besteuert, hat für die Opposition inzwischen ausgedient.

Ach ja,  für eine „Kindergrundsicherung“ will man sich stark machen – wie nobel! Kindergrundsicherung klingt in Wahlkampfzeiten immer gut. Die  kann aber  für Familien gut oder schlecht sein, je nachdem, wie sie gestrickt ist. Solange die Grünen nicht die Katze aus dem Sack lassen, was sie unter dieser Grundsicherung verstehen, darf man ihre Verheißung getrost als Schaumschlägerei abhaken.

Zuerst müssen die Zahlen auf den Tisch, damit die Familien sich ausrechnen können, ob sie nach der Wahl womöglich noch schlechter dastehen als vor der Wahl.  Zudem muss vor der Wahl klar sein, ob es sich eine Mutter künftig noch wird leisten können, die ersten Jahre ihre Kinder selbst zu betreuen. Es stellt sich auch diese Frage: Ob und nach welcher Formel wird die erwerbslose Mutter künftig berücksichtigt, wenn das Ehegattensplitting wegfällt? Wie will eine künftige grün-rote Regierung den generativen Beitrag der Eltern zum Fortbestand unseres Sozialwesens und ihre Wirtschaftsleistung werten? Wie will sie mit Eltern erwachsener Kinder umgehen, wenn diese ihnen die Ausbildung und den Unterhalt fast drei Jahrzehnte lang finanziert haben? Werden Eltern dann mit den gleich hohen  Steuern belastet wie Bürger, die keine Kinderkosten hatten?

Die Wahl wirft ihre Schatten voraus. Solange nicht klar ist, wie das neue Gesetz aussehen soll, ist Vorsicht geboten! Von Nebelkerzen kann sich der Wähler nichts kaufen!

Bärbel Fischer