Marsch für das Leben – boykottiert vom katholischen BdkJ

Seit 2002 demonstrieren Tausende jeden September in Berlin für den Schutz des Lebens ab Zeugung bis zum begleiteten Lebensende. Es trägt sie die Überzeugung, dass der Mensch nicht das Recht hat, destruktiv in die Natur einzugreifen und den Generationenvertrag zu zerstören. Jedes abgetriebene Kind fehlt  uns schmerzlich und ist ein unwiederbringlicher Schaden für unsere Gesellschaft. Außerdem sind Kinder die Schwächsten in unserer Gesellschaft und können sich nicht wehren gegen ihren gewaltsamen Tod. Art. 2, 2 Grundgesetz verbietet den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Für Christen ist jeder gezeugte Mensch PERSON.

Erstmals soll der Marsch für das LEBEN zusätzlich am 17. September 2023 in Köln stattfinden.

Katholischer Jugendverband boykottiert Lebensschutz-Demo

15. September 2023

Frauenfeindlich, antidemokratisch, unchristlich – diese Vorwürfe gegen den Marsch für das Leben kommen ausgerechnet von einem katholischen Jugendverband im Erzbistum Köln. Die Teilnahme sei nicht hinnehmbar für Christen.

KÖLN. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln hat dazu aufgerufen, den Marsch für das Leben zu boykottieren. Der Verband warf den Veranstaltern mangelnde Abgrenzung zum rechten Milieu. „Rechtsextreme Aktivisten und politische Parteien haben in der Vergangenheit mehrfach am Marsch für das Leben teilgenommen und rufen auch dieses Jahr dazu auf“, hieß es in einem Statement auf Facebook. Die BDKJ hält es für „nicht hinnehmbar, daß Christen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße gehen“.

Ebenfalls warf die Vereinigung der Lebensschutz-Bewegung „frauenfeindliche Rhetorik“ vor. Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, als Mörderinnen zu bezeichnen, habe nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Zudem beobachte die BDKJ „antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ unter den „sogenannten christlichen Fundamentalisten“. Der Verband rief darüber hinaus zum Eintreten „gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ auf.

Der „Marsch für das Leben“ findet seit 2002 in Berlin statt und wird vom Bundesverband Lebensrecht e.V. veranstaltet. Am 16. September 2023 soll die Lebensschutz-Demonstration zum ersten Mal auch in Köln stattfinden. Insgesamt werden 7.000 Teilnehmer erwartet. Mehrere linke Gruppierungen haben Störaktionen und Gegenproteste angekündigt. Der BDKJ war in der Vergangenheit mit linken Positionen aufgefallen und hatte unter anderem die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs, welcher Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte, befürwortet. (kuk)

Mädchenförderung mit Fragezeichen

Die neu gegründete Initiative Plan International wirbt um Patenschaften für Mädchen in aller Welt. „Wir Frauen in Deutschland können unsere Stärken entwickeln, weil wir in einem freien Land leben. Nur den wenigsten Mädchen in Armustsregionen ist dieses Glück vergönnt. Vielmehr werden sie unterdrückt, diskriminiert und oftmals zur Kinderheirat gezwungen.“ Ein anerkennenswertes Anliegen, ins Leben gerufen von der Schauspielerin Senta Berger, der Fernsehmoderatorin Birgit Schrowange und der Schauspielerin Marion Kracht, das allerdings spät genug kommt. Längst haben christliche Organisationen dieses Anliegen in den Blick genommen und umgesetzt.

Hier unsere Stellungnahme:

Sehr  geehrte Damen von Plan International!

Ich weiß nicht, wie ich in Ihren Verteiler gerutscht bin, vielleicht über unsere ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, bei welcher es uns nicht nur um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung allein für Mädchen geht, sondern um gerechte Behandlung für Familien. 

Diese lässt nämlich hierzulande zu wünschen übrig. 2001 hat das BverfG geurteilt, dass Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen finanziell nicht benachteiligt werden dürfen. Geschehen ist nichts weiter, als Arbeitnehmern ohne Kinder einen um 0,8 % erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung zu verordnen. Es wäre der Legislative ein Leichtes, das Kinderexistenzminimum existenzsichernd zu erhöhen, damit Familien mit mehr als einem Kind keine Verluste mehr zu stemmen haben. Es wäre auch ein Leichtes, die Anzahl der Kinder bei den Sozialbeiträgen zu berücksichtigen – aber es geschieht nichts.

Ich füge den Horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbandes e. V.  bei, aus welchem ersichtlich wird, dass Familien umso höhere Verluste erleiden, je mehr Kinder sie großziehen.

https://www.deutscher-familienverband.de/wp-content/uploads/2022/05/HV_2022_Onlinefassung_Fertig_PDF.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=dfv-presse-bundesverfassungsgericht-erfolg-in-pflegeversicherung-abweisung-in-renten-und-krankenversicherung_116

Es ist mir noch in deutlicher Erinnerung, wie Sie Frau Senta Berger und der ZDF-Moderator Joh. B. Kerner Frau Eva Hermann aus dem Studio gejagt haben, nur weil Ihnen das Anliegen der Familien nicht passte – ein bis dahin undenkbarer Skandal. Also hat schon damals angefangen, worunter unsere Debatten bis heute leiden ( Maybritt Illner, Markus Lanz oder Talkshows der ARD) nämlich: Wenn das Anliegen dem Sender nicht genehm ist, wird der Protagonist „abgefackelt“. Und das mit gezieltem Applaus  der Studiogäste. Ich weiß nicht, warum Familien überhaupt noch GEZ-Gebühren bezahlen, wenn die Sender ihnen andauernd auf die Füße treten.

Aus diesem Grund werde ich Ihrer Initiative  n i c h t   beitreten, so sehr Ihr Anliegen, Mädchen zu fördern, berechtigt ist.

Solange unsere Regierung ihre eigenen Familien links liegen lässt, gibt es für mich vorerst keinen Grund, Kinder in aller Welt zu fördern. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich künftig für eine heimische Familienpolitik einsetzten, die diesen Namen auch verdient. 

Mit zuversichtlichen Grüßen

Bärbel Fischer

www.forum-familiengerechtigkeit.de

info@familiengerechtigkeit-rv.de

http://www.rettet-die-familie.de

 

 

Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung

Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.

Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022

Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung

von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe

Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.

In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.

In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.

Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.  

Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden.  Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).

Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.

Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Pandemie: Stetige Bevormundung der Eltern

Anbei ein Schreiben des Katholischen Familienverbandes Kärnten, der zeigt, dass in Österreich die gleichen Probleme bestehen wie bei uns. Hier wie dort wird ausschließlich die Fremdbetreuung der U3-Kinder subventioniert, ohne zu fragen, was die Eltern wollen. Diese Bevormundung der Eltern widerspricht eindeutig unserem GG und vermutlich auch den Grundsätzen des GG in Österreich.

 

O F F E N E R   B R I E F         

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Landesrätinnen und Landesräte!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Kärntner Landtag!

Der Katholische Familienverband Kärnten mahnt angesichts des neuerlichen Lockdowns, nicht auf die Familien mit kleinen Kindern zu vergessen. Unisono ist in aller politischen Munde, dass hochwertige Kleinkinderbetreuung ein Herzensanliegen sei. Das einzige was jedoch geschieht, ist, dass immer mehr Geld in den flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen gepumpt wird. Dies, wie der Landesrechnungshof nun aufzeigt, allerdings wenig zielgerichtet und mit fragwürdigen Ergebnissen.

In einer vom Familienverband vor den Wahlen durchgeführten Umfrage unter den Kärntner Gemeindeparteiobleuten, sprachen sich eine große Mehrheit dafür aus, dass Eltern selbst entscheiden können sollten, wie sie ihre Kinder betreuen. Statt nur einseitig Geld in Einrichtungen zu stecken, sollte es den Eltern gegeben werden, die dann selbst entscheiden, welche Betreuungsform sie wählen.

Kärnten steht, was die Bevölkerungsentwicklung betrifft, mit dem Rücken zur Wand. Es werden dringend mehr junge Menschen gebraucht. Jedoch vermisst der Familienverband in der eigens im Landtag anberaumten Enquete zum Thema „Demografische Entwicklung Kärntens …“ schmerzhaft die Worte Familie und Kinder und wie Anreize geschaffen und Maßnahmen gesetzt werden können, damit Eltern sich ihren nachweislich vorhandenen Kinderwunsch verwirklichen können.

Der Familienverband kritisiert, dass völlig aus dem Blick geraten ist, was Kleinkinder wirklich brauchen. Zum Beispiel liegt der Betreuungsschlüssel des Landes bei den Kinderkrippen (1- bis 3-Jährige) derzeit bei max. 15 (!) Kindern pro Gruppe – eine Betreuerin und eine Helferin teilen sich diese wenig reizvolle und finanziell nicht gerade wertgeschätzte Aufgabe. Die Folge ist eine traurige und erschütternde Zunahme von Gewalt in den Kindergärten, wie eine Untersuchung aus dem Jahr 2019 eindrücklich belegt (s. Kleine Zeitung 19. September 2019 „Personal überfordert“).

Der Familienverband hat als Hilfestellung für Eltern und für Betreuerinnen eine kleine Ampel veröffentlicht, auf der man ablesen kann, was Kleinkinder brauchen.

Einmal mehr fordert der Familienverband, ein Pilotprojekt zu starten, in dem das sog. Kärntner Kinderbetreuungsmodell verwirklicht wird. In einigen Kärntner Gemeinden könnte man Familien, die ihre 1- bis 3-Jährigen selbst betreuen, finanziell ebenso fördern, wie Eltern, die eine Krabbelstube in Anspruch nehmen. Kinder brauchen Bindung. Bindung kommt vor Bildung.  Mit anderen Worten: Bildung beginnt ganz am Anfang in der Familie durch die Bindung an die Mutter. In der Regel können und wollen Eltern Kinder nicht nur bekommen, sondern sie auch in zumindest den ersten Lebensjahren selbst begleiten. Im Rahmen dieses Pilotprojektes könnten Fragen wie demographisches Wachstum, Zufriedenheit, Entgegenwirkung der Abwanderung und Erhöhung der Lebensqualität begutachtet werden.

In einer Pandemiezeit, in der die Familien wieder neu beweisen, dass sie Leistungsträger der Gesellschaft sind, wäre dies ein zukunftsweisendes und ermutigendes Signal einer Politik, die für sich in Anspruch nimmt, Europas kinderfreundlichstes Land zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Katholischer Familienverband Kärnten

Rückfragehinweis:
Gudrun Kattnig                                                                                                       

Katholischer Familienverband Kärnten
Geschäftsführung
Tarviser Straße 30
9020 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0) 676 8772-2448
info-ktn@familie.at
kfv@kath-kirche-kaernten.at

www.familie.at/kaernten
ZVR-Nr: 529718334
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Wen wählen?

Drei Wochen vor der Bundestagswahl stellt die vierfache Mutter, Autorin mehrerer Bücher und gern gefragter Gast bei in-und ausländischen Talkformaten          Birgit Kelle  aus der Perspektive von Familien die Frage:                                      Wen wählen?                                                                                                               Was erwartet uns je nach Regierungskonstellation?

Sie schreibt: „Ich kann schon mal vorwegnehmen: Sollten die Grünen das „Kanzler*innenamt“ erreichen, werden wir demnächst statt Schwarz-Rot-Gold wohl eher Regenbogenfahnen flaggen in diesem Land.

Und nun tue ich mich schwer mit Prognosen, denn die kann niemand geben, ich gebe aber gerne in paar Hinweis, was unter manchen politischen Konstellationen auf jeden Fall droht. Aktuell bemüht man sich allerorts um die Kinder und die Familien. Zumindest verbal. Was so manche Kandidaten darunter genau verstehen, sollte man sich aber im Detail anschauen.

Parallel steigt die CDU endlich in das Thema Gender-Sprache ein, zwei Ministerien (Sachsen uund Schleswig-Holstein) haben das Gendern an Schulen jetzt offiziell verboten. Zeit wurde es ja, aber da geht doch noch mehr? Lesen hierzu meinen Kurzkommentar bei der WELTWOCHE, die gerade auch für die deutschen Leser einen täglichen Newsletter anbietet, ich werde dort ab sofort regelmäßig kommentieren, schauen Sie also gerne mit rein.
Wir nehmen unserer Newsletter also nach der Sommerpause wieder auf, denn Deutschland wählt, mitten in einer nie enden wollenden Pandemie, die gerade auch für Familien mit Kindern in Sachen Impfen und Schule unbeantwortete Fragen lässt. Ich garantiere nicht für endgültige Antworten, wir versuchen jedoch die relevanten Debatten und Vorschläge herauszufiltern und einzuordnen“.

Und weiter schreibt sie:

Olaf Scholz mit altbewährter „Lufthoheit über den Kinderbetten“-Denkweise bei Ganztagsbetreuung

Man erinnere sich gut an den „Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr“ den die Mehrheit der Familien in Deutschland nie wollte, was selbst die Erhebungen des Familienministeriums attestierten, wir haben ihn dennoch bekommen. Wenn der Staat etwas „verschenkt“, was wir als Steuerzahler ohnehin selbst bezahlen, sollte man immer misstrauisch sein. Gerade poppt das Thema: „Rechtsanspruch auf ein das Thema: „Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung“ für alle Schulkinder auf. Was sich daraus ergeben würde, kann man am Beispiel des Kitaplatzes nachvollziehen und bereits heute in manchen Regionen von Deutschland beobachten:

Wo ein Ganztagsangebot als Rechtsanspruch geschaffen wird, wird er auf kurz oder lang zur Pflicht oder zur einzig übriggebliebenen Variante.

1. Schon heute haben wir Regionen, in denen Kinder auf Ganztagsschulen gehen müssen, weil es gar keine Normalschulen mehr gibt, es sei denn man mutet ihnen stundenlange Busfahrten zu. Das ist fast Nötigung auf Kosten der Freizeit von Kindern. Das ist scheint ja auch der Sinn der Übung.

2. Die SPD hat wie alle Parteien die Erhöhung des Frauenerwerbsanteils als Parole ausgegeben, dass die Kinder wegsortiert werden müssen, um das zu realisieren, ist die praktische Folge.

3. Bei den Kitaplätzen konnte man folgendes beobachten: Mit der Schaffung des Rechtsanspruches für Einjährige kam es zu einer Verknappung der Plätze für Kinder ab drei Jahren, weil man nicht mehr Plätze schaffte in den meisten Einrichtungen, sondern die bestehenden umwidmete.

4. Wer sicher einen Platz will ab drei muss heute spätestens mit zwei Jahren sein Kind abgeben, weil er sonst keinen Platz bekommt. Freiwilligkeit?

5. In manchen Regionen kann man nur noch Ganztagsbetreuung in Kindergärten buchen, weil die bestehenden Plätze möglichst voll ausgelastet sein sollen.

6. Frauen hatten es danach schwerer, bei Arbeitgebern eine dreijährige Auszeit nach der Geburt wirklich in Anspruch zu nehmen, der Druck nach einem Jahr wieder zu kommen, stieg mit dem Hinweis, „Sie haben ja einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz“. Man soll ihn also gefälligst nutzen.

7. Schon heute haben manche Bundesländer sehr strenge Regelungen, über eine Anwesenheitspflicht an allen Nachmittagen (wie etwa in NRW) in der Ganztagsbetreuung, von der man keine Ausnahme genehmigt bekommt, auch dann nicht, wenn man den Ganztag nur an vereinzelten Nachmittagen bräuchte. Die Kinder müssen jeden Tag bis 16 Uhr bleiben, selbst bei Kindergeburtstagen und Vereinssport muss man beantragen, damit die Kinder früher gehen dürfen. Das ist keine Hilfe für Familien, sondern Nötigung und Bevormundung.

Fazit: Jeder, der also den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Schulkinder für eine soziale Wohltat hält, wird in einem Nannystaat aufwachen, der Familien diktiert, wann ihre Kinder nach Hause dürfen und wieviel Zeit sie als Familie noch gemeinsam haben werden“

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Zur Rentenpolitik glänzt Frau Annalena Bärbock mit naiv kurzsichtigem Halbwissen.

Die Grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock stellte sich in der ARD-Wahlarena den Fragen ausgewählter Bürger und verriet uns eher unfreiwillig nicht nur gefährliches Halbwissen in Sachen Rentenpolitik, sondern auch, wie es in Sachen Antidiskriminierungspolitik weiter gehen soll, obwohl die Antwort der Grünen eigentlich schon immer klar war: Noch mehr Quoten, jetzt auch für Migranten.

  1. Doch zuerst zur Rente, auf die Fragen, wie diese stabilisiert werden kann, will Baerbock dies durch eine „Vollzeitberufstätigkeit von Frauen“ bewerkstelligen. Die etwas kurzsichtige Rechnung: Wenn alle Frauen voll in die Rentenkasse einzahlen, steigen die Einnahmen der Rentenkasse und alle haben eine stabile Rente. Das ist aus mehrfacher Sicht nicht nur falsch, sondern auch mütterfeindlich und kurzsichtig gedacht. Denn: Je mehr Frauen voll erwerbstätig sind, umso weniger Kinder werden geboren, schon jetzt haben wir hier ein Problem.
    Das Rentensystem hat nicht das Problem zu wenig einzahlender Frauen, sondern zu wenig geborener Kinder, diese müssen ja die Renten von morgen bezahlen. Wer die Rente retten will, muss die Zahl der Kinder erhöhen. Jemand sollte Frau Baerbock den sogenannten „Generationenvertrag“ nochmal neu erklären, denn er braucht auch die dritte Generation: Die Kinder. Nahezu erbärmlich, auch aus feministischer Perspektive, ist die Lösung aber aus Sicht der Frau und der Mutter: Sie sollen ihre Rente also gefälligst selbst sichern und natürlich weiterhin Kinder gebären. Das ist keine Mütterpolitik, sondern reine Fiskalpolitik. Und mit den Steuern, die die Mütter bezahlen, wird natürlich der Ganztagsplatz für die Betreuung der Kinder ab der Wiege bezahlt, den sie nicht bräuchte, würde man sie in Ruhe ihr Kind großziehen lassen. Was genau bleibt eigentlich an Familienpolitik übrig, wenn man alles wegnimmt, was Eltern sowieso selbst finanzieren müssen. Die Antwort ist bei dieser Sichtweise einfach: Nichts.
  2. Als i-Tüpfelchen bekam der Zuschauer noch einen Ausblick, wie es mit der Quotenpolitik weiter gehen wird unter Grüner Vorherrschaft. Ein Mann mit Migrationshintergrund beschwerte sich in der Sendung, er habe im öffentlichen Dienst eine Stelle nicht bekommen, weil die nur mit einer Frau besetzt werden sollte, er als Mann hatte keine Chance und sein türkischer Name würde ihm zudem auch viele Absagen bei Bewerbungen einbringen. Die Baerbock-Lösung: Man müsse bei der „Vielfalt“ eben „etwas Ähnliches“ wie bei der Frauenförderung einführen, also faktisch eine Quotierung und Bevorzugung gegenüber Nicht-Migranten und dafür soll das neu zu schaffende „Gesellschaftsministerium auf Bundesebene“ dann herhalten. Die Frauenquote war nur der Anfang, bald werden wir LGBT-Quoten, Migrantenquoten und sonstige Quoten haben. Nur Intelligenzquoten wird es wohl niemals geben, wer weiß, wer bei Bewerbungen sonst alles scheitert.

Quelle: Newsletter FRAU – FAMILIE – FREIHEIT  Frau 2000plus vom 7. September 2021

Spenden bitte an

Frau 2000plus                                                                                                                Pax Bank Köln
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So funktioniert das Rentensystem in Deutschland. – Wirklich???

Der Experte im Familien-und Rentenrecht,  Dr. Johannes Resch, nimmt zu dem Erklärvideo von t-online Stellung und zeigt in seinem Kommentar auf, woran unser Rentensystem wirklich krankt.  Der entscheidende Konstruktionsfehler unseres Rentenrechts wird nämlich ignoriert, was zu einigen geradezu skurrilen Aussagen führt:

Film GRV in D. mit Kom

 

 

Mainstream-Medien ohne Empathie für Familien

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e.V.                            10. 09. 2020

Nach aktuellen Verlautbarungen der Bertelsmann-Stiftung verlieren Frauen ein Vermögen, wenn sie Mutter werden. Diese Botschaft wurde umgehend über die Massenmedien des Bertelsmann-Konzerns in die Welt posaunt und von vielen Medien kritiklos übernommen, einschließlich der Sichtweise, es gehe hier um ein „Geschlechterproblem“. Zugleich wurde aber ausdrücklich betont, dass es bei kinderlosen Frauen kaum noch einen Abstand zum Lebenseinkommen von Männern gibt. Demnach handelt es sich gar nicht um eine „Frauenfrage“, sondern um die Frage, ob Kinder zu betreuen sind. Das betrifft ebenso die Väter wie die Mütter, da sie in der Regel die Benachteiligung der Mütter mittragen. Es geht also um Eltern- bzw. Familienpolitik. Nur die Neue Westfälische titelte wirklichkeitsnäher „System bleibt grundlegend familienfeindlich“.

Lesen Sie weiter:

PM Mainsream und Empathie

Valentinstag – einmal anders!

Sehr geehrte Damen und Herren des ARD-Mittagsmagazins vom 14. 02. 2020,

heute am Valentinstag sangen Sie das Hohelied auf das Singledasein. Ihre Protagonistin pries die Unabhängigkeit, die Freizeit, die Vorteile nichts teilen zu müssen, Vorteile auf dem Wohnungsmarkt, sich den Tagesablauf nach eigenem Gusto organisieren zu können,  und sich im Endeffekt auf eine Rente freuen zu können, die Elternarbeit missachtet, etc. Alles Binsenweisheiten – nur keine neue Erkenntnis!

Ich stimme auch zu, dass sich eine Lebensform als Single ganz gut anfühlt, betrachtet man zum Vergleich das Leben einer Ehefrau oder Mutter, die ganztags und häufig auch nachts für ihre Familie da ist, bzw. da sein  w i l l. Für sie bedeutet es Glück, ihrer Familie zur Verfügung zu stehen, obwohl sie auf so manches verzichten muss. Der Unterschied besteht darin, ob ein Mann oder eine Frau sich in ihrer Aufgabe wohl fühlt. Für manche Menschen und deren potentielle Kinder ist es tatsächlich besser, sie leben als Single, als mit einer ungeliebten, und daher vernachlässigten Familie.

 

Singles beschweren sich offenbar über zu hohe Steuern, obwohl sie keine Familie zu alimentieren haben (s. Art. 3 GG). Dagegen zahlen Eltern von mehreren Kindern verfassungswidrig exakt den gleichen Betrag in die Sozialversicherungen wie ein Single. Die Familiengröße, mit einem oder sieben Kindern spielt überhaupt keine Rolle. Diese Regelung ist (einzigartig in Europa) für die deutsche Kinder-und Familienarmut ursächlich.  Siehe Horizontaler Vergleich des deutschen Familienverbands von 2019:

https://deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019

Doch allen Mahnungen zum Trotz weigert sich unser Gesetzgeber (Parlament), das missglückte Adenauer´sche Sozialgesetz zu reformieren, um nicht nur Kinderarmut, sondern auch Altersarmut zu verhindern. Denn Mütter, die sich aus gutem Grund selbst um die Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder kümmern, können gar nicht vollzeitig, sondern nur minimal erwerbstätig sein. Daher erzielen sie in Teilzeitjobs nur wenig Erwerb und daher entsprechend kaum Rentenanwartschaften.

Sehr geehrte MiMa-Macher, Sie vergaßen in Ihrer heutigen Sendung darauf hinzuweisen, dass nämlich Singles, die die Verantwortung für die nächste Generation an junge Eltern delegieren, im Alter ohne jeglichen Skrupel von deren  Kindern als Beitragszahler eine üppige Rente erwarten. Feine Lösung: Kinderkosten bei Eltern abladen, Kindernutzen aber selbst genießen. Auch noch so medienwirksame finanzielle Pflästerchen aus dem Familienministerium (Giffey) verhindern die Verarmung jener Väter und Mütter nicht, die sich noch immer für den Fortbestand der Gesellschaft verpflichtet fühlen.

Was ich dem ARD-Mittagsmagazin vorwerfe, das ist der blinde Blick auf die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie preisen die Vorzüge des Single-Lebens und vergessen dessen Konsequenzen, so als ob sich nach dem Ableben der von Ihnen besungenen Singles die Rentenprobleme von selbst erledigt hätten. Auf solche Beiträge können Ihre Zuschauer gut und gerne verzichten, weil sie zu nichts taugen. Anders wäre es gewesen, wenn Sie dafür plädiert hätten, eine respektable Altersabgabe für Singles einzufordern. Das wär doch mal ein denkwürdiger Beitrag zum Valentinstag gewesen!

Dieses Schreiben wird auch im Internet verbreitet werden.

Mit überaus skeptischen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Politik, Gesellschaft und Resilienz: Wenn Kinder „falsch“ erzogen sind

Vor einem Jahr schrieb der Erziehungswissenschaftler, Hochschullehrer und Autor          Dr.  Albert Wunsch einen Artikel bei IDAF (Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie ) mit obigem Titel, der genau beschreibt, wie unsere Gesellschaft an dem Ast sägt, auf dem sie  sitzt.

„Nach einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist das „Kinderkriegen in Deutschland so unattraktiv wie nie zuvor“. Den Deutschen seien Beruf, Freunde und Hobbys wichtiger als die Gründung einer Familie. Kinder verlieren immer mehr an Bedeutung. Auch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20.7.2017 verdeutlicht, dass zwar von Eltern eine solide Kinder-Erziehung erwartet wird, die Richter darin aber keinen Anspruch auf einen Elternbonus bei der Rente ableiten.“ ………..

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https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2019/05/15/artikel/olitik-gesellschaft-und-resilienz-wenn-kinder-falsch-erzogen-sind.html