Trennungsfamilien und Kinderrechte

Pressemeldung  des Verbands Familienarbeit e. V.                                                                      17.2.2020

Trennungsfamilien und Kinderrechte

Unser Verband nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.02. um20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

 

Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet unser Verband die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

 

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.

 

Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Bundesvorstand                                                                                           

Vorsitzender: Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Post: jresch@familienarbeit.org.

Web-Seite: www.johannes-resch.de Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-Post: usteinheber@familienarbeit.org
Jenniffer Ehry-Gissel, Tel.: 017692412154, E-Post: jehry-gissel@familienarbeit.org

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org
Dr. Dorothea Böhm, Tel.; 0521/9201414, E-Post: dboehm@familienarbeit.org
Beri Fahrbach-Gansky, 07951/962502, E-Post: bfahrbach-gansky@familienarbeit.org Maria Schmid, Tel.: 07131/7481980, E-Post: mschmid@familienarbeit.org

Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Post: geschaeftsstelle@familienarbeit.org, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg E-Post: pressestelle@familienarbeit.org

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„Kinderrechte“ schmälern Elternrechte und damit das Kindeswohl

“Kinderrechte” ins Grundgesetz! So schön das klingt, sehen wir dabei aber auch 
die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde.
 
Aufgrund unserer Bedenken haben wir ein Video gemacht, um die Problematik anschaulich zu schildern. Und zum Zweiten wollen wir als Verband selbst eine Formulierung der “Kinderrechte” für das Grundgesetz vorschlagen, die den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder noch deutlicher zum Ausdruck bringt, als das bereits bisher im Grundgesetz festgelegt ist, um einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern durch den Staat entgegenzuwirken. 
 
Hier das Video mit dem Link:
 
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Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist.

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Kinderrechte in die Verfassung – gezielte Entmündigung von Eltern!

Schon wieder flammt, SPD gezündet,  die Debatte „Kinderrechte in die Verfassung“ auf. Justizminister Maas und natürlich Frau Schwesig sind dieses Thema ein „Herzensanliegen“. Bereits 2014 gab es in BW die selbe Debatte, angeführt von der SPD-Sozialministerin Katrin Altpeter, die durch Abwahl der SPD ihr Amt abgeben musste.

Was die die SPD mit ihrem Vorhaben klammheimlich im Schilde führt, lesen Sie im folgenden Artikel von Birgit Kelle:

 Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163402414/Manuela-Schwesig-will-uns-Eltern-an-den-Kragen.html

Wenn der SPD die Rechte der Kinder so sehr am Herzen liegen, um Leib, Leben und Schutz von Kindern zu garantieren, sollte sie die ungeborenen Kinder im Mutterleib unbedingt mit einschließen, mahnt Frau Kelle.

Kinderrechte in die Landesverfassung BW – unnötig, gefährlich, populistisch!

Die Schwäbische Zeitung berichtete am 28. August von dem Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode als neue Staatsziele u.a. „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen. Man fragt sich, welchen Zweck dieses Vorhaben verfolgt, nachdem Kinder über Art. 6 GG  bereits vollumfänglich geschützt sind ( nur bei Elternversagen muss der Staat einschreiten ). Kindeswohl ist Elternrecht seit 1949. Und das muss auch so bleiben!

 

Leserbrief

Ganz eilig hat es die SPD mit der Erweiterung der baden-württembergischen Landesverfassung. U. a. sollen „Kinderrechte“ als Staatsziel aufgenommen werden. Dieses Vorhaben ist m. E. unnötig, gefährlich und populistisch.

  • Unnötig, weil Art. 6 GG bundesweit Kinder-und Elternrechte bereits umfassend schützt. Aus bitteren historischen Erfahrungen weist das Grundgesetz seit 1949 explizit den Eltern und nicht dem Staat  Erziehungsrecht und Erziehungspflicht zu. Sozialistische Kräfte versuchen jedoch seit Jahren, diesen Artikel nach und nach auszuhebeln, indem der Staat sich immer mehr des Rechts der Eltern auf Erziehung bemächtigt ( z. B. Ganztagsbetreuung von der Wiege bis zur Hochschulreife).
  • Gefährlich, weil ideologischer Beeinflussung der Kinder, sei sie rot, schwarz oder grün, Tür und Tor geöffnet wird ( z. B. Akzeptanz sexueller Vielfalt ). Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat definiert künftig, was Kindern zum Wohle zu gereichen hat. Ebenso kann er Elternversagen je nach seinem Belieben interpretieren.
  • Populistisch macht es sich immer gut, sich  für Kinder einzusetzen. Wer könnte schon etwas einwenden gegen die hehre Absicht, Kinder zu schützen?  Dass es der baden-württembergischen Landesregierung mit ihrem Vorhaben nicht um das           ( bereits umfänglich geschützte ) Kindeswohl geht, sondern um eine weitere Beschränkung des Elternrechts zugunsten staatlicher Interessen, das steht zu befürchten.

Kinderrechte als Staatsziel  bedeutet jedoch eine weitere, nicht hinzunehmende Beschränkung des Elternrechts. 

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Europaparlament entrechtet Eltern

Unter folgendem Link veröffentlicht das Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie e. V.  IDAF Auszüge aus der Mahnrede von Papst Franziskus vor dem Europaparlament in Straßburg am 25. November 2014 zu einer Wirtschaftsordnung, die Menschen entwürdigt, und zur Rolle der Familie in der EU. An Ignoranz und Kurzsichtigkeit kaum noch toppen, stimmten die EU-Abgeordneten zwei Tage später mehrheitlich einer Entschließung zu, die Familien künftig spaltet und Eltern entrechtet.

 

Quo vadis, Deutscher Familienverband BW?

In seiner neuesten Ausgabe fragt der DFV Baden-Württemberg seine Mitglieder, wohin es in der nächsten Zukunft mit dem DFV-Baden-Württemberg gehen soll.

Sehr geehrter Herr Bonde,

leider kann ich noch nicht auf Ihre online-Umfrage zugreifen, möchte mich aber dennoch dazu äußern:
  • Was mir/uns am meisten am Herzen liegt, wäre ein deutlich massiverer politischer Einsatz des DFV-BW, um die Ungleichbehandlung von Familien beim Elterngeld und bei den Sozialabgaben öffentlich zu monieren, und endlich eine grundgesetzliche Gleichstellung zu bewirken. Dazu gehören nicht nur Appelle, sondern ganz massive AKTIONEN. Die Öffentlichkeit muss erfahren, weshalb  Deutschland auf Nachwuchs verzichtet.
  • Außerdem wäre uns wichtig, dass Familienverbände und – initiativen nicht getrennt marschieren, sondern sich verbünden. Alle bestehenden Organisationen sind sich doch einig in der Forderung, die familienbezogenen Urteile des BverfGs und die Artikel 3 GG und 6 GG durchzusetzen. Damit fordern wir lediglich, was uns zusteht, nämlich die Entlastung von Leistungen, die Familien zu Unrecht aufgebürdet werden(Jürgen Borchert ). Familien sollen nicht als Bittsteller unterstützt werden müssen, sondern sie sollen autark aus eigener Kraft leben können. Trotzdem kann und soll jede Initiative ihr eigenes Profil bewahren. Aber o.g. Schnittmenge einigt uns.
  • Zum Anderen halten wir die Forderung: „Bildung für alle“ solange für  äußerst schwammig, als nicht definiert wird, WAS  WER unter Bildung versteht. Da gibt es ja fundamentale Unterschiede. Wir z. B. halten die so genannte „frühkindliche Bildung“ für 1 – 3-jährige Wickelkinder für ein semantisches Alibi zur Verschleierung der arbeitsmarktpolitischen Forderung, dass Mütter möglichst  auf dreijährige Elternzeit  verzichten.

 

  • Zusätzlich steht momentan auf der bw. Regierungsagenda der Plan, Kinderrechte in die bw. Verfassung aufzunehmen. Dagegen sträubt sich unsere Elterninitiative vehement. Erstens sind Kinder und Eltern laut Verfassung bereits mit gleichen Rechten wie alle Bürger ausgestattet. Zweitens wird jede Regierungspartei Kindeswohl nach je eigener Ideologie auslegen. Das bedeutet, dass das Kindeswohl zum Spielball politischer Richtungen wird. Das Grundgesetz weist allein den Eltern die Erziehungsverantwortung zu, nicht dem Staat. Auch wenn manche Eltern versagen, staatlicher Zugriff auf Elternrechte bedeutet Entmündigung von  a l l e n  Vätern und Müttern.  Auch in diesem Punkt wünschen wir uns deutliche Worte vom DFV.
  • Zuletzt halten wir es für unerträglich, dass  das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen ausschließlich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vor Diskriminierung geschützt sind, nicht aber wegen ihrer Kinder. So kann einem Vater wegen seiner vier Kinder ohne rechtliche Konsequenzen eine Wohnung verweigert werden, nicht aber einem muslimischen, einem dunkelhäutigen oder einem homosexuellen Paar. Auch hier besteht dringender Ergänzungsbedarf, um den sich der DFV kümmern sollte.

 

Werter Herr Bonde, das war unser Wunschzettel für die Zukunft des DFV-BW.             Und damit grüßen wir Sie freundlich

 

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

 

Klartext Haderthauer:

Leipzig (ots) – Bayerns CSU-Familienministerin Christine Haderthauer ist empört über die Diffamierung des Kindergeldes. Wirtschaftswissenschaftler vom Münchner ifo-Institut hatten in einer Analyse festgestellt, ein höheres Kindergeld führte dazu, dass Mütter ihre Lohnarbeit reduzierten. Bei einer attraktiven öffentlich geförderten Kinderbetreuung blieben die Mütter dagegen eher im Job. Unterm Strich ginge es Familien deshalb finanziell nicht besser, trotz höherem Kindergeld.

Die Ministerin sprach, gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe), von einer „zynischen und kalten wirtschaftswissenschaftlichen Sichtweise“, die faktisch zur Empfehlung führe, „Familien auszuhungern, damit dann allein aus wirtschaftlichem Druck beide Eltern Vollzeit arbeiten müssen“. Kinder seien für ihre Eltern aber „mehr als ein wegzuorganisierender Störfaktor“, sagte die Politikerin. Und Kinder hätten ihre eigenen Bedürfnisse und Rechte, „darunter auch das Recht auf Zuwendung und Zeit durch ihre Eltern“. Kinderbetreuung sei „wichtig, aber nicht alles“, Kinder kosteten auch darüber hinaus jede Menge Geld. „Das vom Bundesverfassungsgericht zu recht geforderte Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind lediglich ein minimaler Lastenausgleich dafür.“