Kinder und Frauen – die großen Verlierer der Ampelpolitik

Frau Cornelia Kaminski antwortet auf den Leitartikel „Wider das Leben“ vom 3. Januar 2022 in der FAZ. Sie beleuchtet die Beschlüsse  der Ampelkoalition zu Familie, Abtreibung, Abstammungsrecht und Embryonenforschung und erkennt darin nicht nur lebensfeindliche, sondern auch frauenfeindliche Ziele.
„Kinder und Frauen werden die großen Verlierer dieser Politik sein“.
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EILT! Kinderrechte ins Grundgesetz? Protestmail! EILT!

Am 8. März will der Koalitionsausschuss beraten, ob und in welcher Form „Kinderrechte“ ins Grundgesetz  eingefügt werden sollen. Bitte schicken Sie eiligst eine – persönlich abgeänderte –  Protestmail (s.u.) an Herrn Brinkhaus: ralph.brinkhaus@bundestag.de
Danke!
Bärbel Fischer
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Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
demnächst soll im Koalitionsausschuss darüber beraten werden,  „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Wie mehrere Gutachten von verschiedenen Rechtswissenschaftlern bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, ist eine Grundgesetzänderung zugunsten der Kinderrechte zum einen nicht notwendig und zum anderen sogar gefährlich! 
 
Als Großmutter von 10 Enkeln möchte ich Sie bitten, dieses Vorhaben abzulehnen, denn

 

Wenn es um das Wohl der Kinder geht, wäre eine Politik sinnvoll, 
  • die die Eltern sowohl finanziell stärkt, 
  • als auch durch qualitativ hochwertige Bildungs- und Unterstützungsangebote fördert. 
Damit unsere Kinder stark, bildungs-, leistungsfähig und glücklich werden und zu einer sozialen und toleranten Gesellschaft beitragen können, benötigen sie in erster Linie 
In den Fällen, in denen die Eltern versagen, wäre es notwendig, dass 
  • ausreichend Mitarbeiter beim Jugendamt zur Verfügung stehen, um eingreifen zu können. 
Einer Grundgesetzänderung bedarf es dafür jedoch sicherlich nicht. 
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer
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CSU auf grüner Brautschau!

Vom 6. bis 8. Januar 2020 hielt die CSU im Kloster Seeon ihre Klausurtagung ab mit dem Ziel, die finanzielle Situation  a l l e r (?)  Familien zu stärken, egal welchen Lebensentwurf sie für sich wählen. So betont sie:

  • Wir wollen Eltern bei den Kinderbetreuungskosten entlasten.
  • Wir wollen mehr Betreuungsplätze schaffen.
  • Wir wollen eine Kita-Pauschale einführen.
  •  Wir wollen Alleinerziehende stärker unterstützen.
  • Wir wollen einen Elterngeld-Bonus schaffen.
  • Wir wollen für jedes Kind ein Starterkitfür die Altersvorsorge.
  • Wir wollen die Anerkennung von Erziehungsleistung in der Rente.

https://www.csu-landesgruppe.de/sites/default/files/2020-01/BESCHLUSS_%23seeon20_Familie_Arbeit_Rente.pdf

Das hört sich erst mal gut an. Im Einzelnen aber werden  fast ausschließlich Maßnahmen zugunsten jener Eltern angeführt, die ihre Kinder in eine Kita geben, z. B mit der Erweiterung des verfassungswidrigen Elterngeldes u. a.m. An die weiterhin stark benachteiligten selbstbetreuenden Eltern wird weder gedacht noch werden Hilfen vorgesehen. Auch die Frage nach dem Kindeswohl wird nicht mehr gestellt. Das ist eine klare Angleichung der CSU an die rot-grüne merkel- und von der leyen-hafte Politik der Bundesregierung. Die CSU kommt als Korrektur-Faktor auf Bundesebene also auch nicht mehr in Frage. Wir Eltern und Großeltern können uns also unser Unionskreuz vor der CSU demnach abschminken.

„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus.

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Kinderrechte und Grundgesetz

 

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

 

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.

 

Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/

WerteUnion: Geplantes „Kindergrundrecht“ gefährdet das Erziehungsrecht der Eltern

Per Pressemitteilung warnt nun auch die „Werte-Union“ vor der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz:

Die WerteUnion kritisiert als konservative Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU die Aufnahme eines eigenen Kindergrundrechts ins Grundgesetz. Kanzlerin Merkel und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssen dieses Vorhaben laut WerteUnion unbedingt ablehnen, auch wenn es darüber zu einem Bruch der Großen Koalition käme. Derzeit berät sich die eigens zum Thema gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Verfassungsänderung und will bis Ende 2019 einen Vorschlag zur Umsetzung vorstellen.

Keine Verbesserung des Kindeswohls durch „Kindergrundrecht“
Da die bereits geltenden Grundrechte aus den Artikeln 1 bis 19 GG – insbesondere der Schutz der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 GG – ohnehin auch für Kinder gelten, sieht die WerteUnion in der zusätzlichen Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz keinen Vorteil für das Kindeswohl.

Vielmehr bestehe die Gefahr, dass die Aufnahme des „Kinderrechts“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „herausgeklagt“ werden.
„Die SPD will die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ im Grundgesetz verankern.“
Alexander Mitsch, Bundesvorsitzender der WerteUnion, stellt dazu fest: „Als SPD-Generalsekretär forderte der amtierende Finanzminister Olaf Scholz im Jahr 2002, der Staat müsse die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ erlangen. Nun erfolgt durch die SPD der Versuch, diese auch im Grundgesetz zu verankern. Die Unionsparteien müssen hier eine klare Grenze ziehen. In der bisherigen Legislaturperiode ist die Union dem Koalitionspartner SPD bei so gut wie allen Themen und ohne Not mehr als entgegengekommen, vom Klimapaket bis zur Grundrente. Mit der Einführung der Kinderrechte läuft die Union nun erneut Gefahr, eines ihrer Kernklientele zu verprellen, nämlich die Eltern und Familien in Deutschland. Und das Kinderrecht im Grundgesetz wird entgegen der Intention seiner Befürworter nicht zu einer Verbesserung, sondern eher zu einer Verschlechterung des Kindeswohls führen.“
Quellen:
Debatte um die Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz: https://www.rnd.de/politik/kinderrechte-sollen-bald-ins-grundgesetz-6N7KQJZPUJDDTAT2Z54EBWBWYY.html
Online-Petition gegen die Aufnahme des „Kinderrechts“ ins Grundgesetz: https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Pressekontakt:
Ralf Höcker – Pressesprecher WerteUnion e.V. – Bundesverband
+49 221 933 191 0, presse@werteunion.info
Über die WerteUnion:
Die WerteUnion ist die konservative Basisbewegung und am schnellsten wachsende Gruppierung innerhalb der CDU/CSU. Sie wurde im Jahr 2017 gegründet und hat bereits fast 3.500 Mitglieder. Zu den prominenten Mitgliedern zählen u.a. der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Dr. Hans-Georg Maaßen sowie der Dresdner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner J. Patzelt. Die inhaltliche Ausrichtung der WerteUnion ist in dem 2018 verabschiedeten „Konservativen Manifest“ niedergelegt und fokussiert sich auf fünf Thesen für ein starkes Deutschland: 1. Leistung belohnen und fördern. 2. Europa mit Freiraum gestalten. 3. Einwanderung begrenzen und steuern. 4. Innere und äußere Sicherheit stärken. 5. Rentenreform angehen.
www.werteunion.info

Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

Wie viele Familienverbände und-Initiativen, so drängt auch unsere Elterninitiative darauf, dass bei dem Vorhaben der Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Rechte der Eltern im Dienst an ihren Kindern nicht eingeschränkt werden dürfen.

Die Organisation DEMO für ALLE ruft zum Protest auf:

SPD drängt auf „Kinderrechte“
Jetzt E-Mail-Protest an Familien- und Justizministerium schicken

Kinderrechte‘ kommen ins Grundgesetz, das twitterte anlässlich des Weltkindertages heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto „keine Angst vor starken Kinderrechten“ schaltet die SPD in der Debatte um „Kinderrechte“ nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetzentwurf angekündigt und auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, „Kinderrechte“ endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der „Kinderrechte“-Kommission nach wie vor an. Einer der Knackpunkte ist die entscheidende Frage, „wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte“.

Und genau darum geht es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz – wie auch immer formuliert – wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familienministerium ankommen!

Schreiben Sie Ihren Protest gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz z.B. mit Hinweis auf unseren kurzen Aufklärungsfilm jetzt auch an Justizministerin Christine Lambrecht christine.lambrecht@bundestag.de und an Familienministerin Franziska Giffey poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de.

„Kinderrechte“ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

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PROTESTBRIEF

Sehr geehrte Frau Justizministerin Christine Lambrecht!

Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?   

Leider hat die Forderung   „Kinderrechte in die Verfassung“ einen fundamentalen Fehler, denn sie überträgt elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Wir fragen: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Wir fragen: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Wir fragen: Was versteht die jeweilige Regierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar keine Unterstützung, sondern endlich ökonomische Gleichbehandlung mit Kinderlosen.
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Wir fragen: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Bundesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Lambrecht, Kinderrechte ( warum nicht auch Frauenrechte, Behindertenrechte, oder Seniorenrechte?)  im Grundgesetz festgeschrieben, öffnen  parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Für uns Eltern bedeutet diese Festschreibung, jede Regierung  bekäme die Macht, ihren schwarz-rot-grün-gelben Zugriff auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Das wäre ein illegaler Eingriff in Elternrechte.

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Um Kindern zu helfen, muss man nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Eltern stärken, und ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen. 

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

i.A. Bärbel Fischer

 

„Kindern geht es so schlecht wie nie zuvor in der Geschichte“

Der Kindheitsforscher Michael Hüter hat als Autor dem Thema KINDHEIT ein ganzes Werk gewidmet. In “Kindheit 6.7″ (Edition Liberi & Mundo, 2018) erzählt der Historiker die Geschichte der Kindheit und zeigt anhand von zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass diese so wichtige Lebensphase mehr denn je bedroht ist. Aus Sicht des Forschers muss sich dringend und umgehend die Art und Weise ändern, wie Kinder heute aufwachsen.

https://www.focus.de/familie/erziehung/familie-aufschrei-eines-kindheitsforschers-jedes-zweite-kind-ist-in-gefahr_id_10319047.html

NEIN zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!

Die Initiative DEMO FÜR ALLE  https://demofueralle.blog/  mahnt eindringlich:

NEIN zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!

Die Volksabstimmung in Hessen über Verfassungsänderungen im Zuge der Landtagswahl am 28. Oktober rückt näher. Und die „Kinderrechte“-Befürworter sind hochaktiv: An hessischen Schulen werden Flugblätter verteilt, die dazu auffordern, am kommenden Sonntag für die Aufnahme von „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung zu stimmen. Diese Flugblätter verletzen das Neutralitätsgebot der Schule und instrumentalisieren die Schüler für politische Zwecke!

Mehr noch: Die „Kinderrechte“ sind eine Falle. Sie stärken nicht die Elternrechte, sondern untergraben sie. Tatsächlich sind „Kinderrechte“ Staatsrechte, denn der Staat kann den Begriff „Kindeswohl“ weit interpretieren und auch gegen anderslautende Entscheidungen der Eltern anwenden, z.B. in Erziehungs-, Betreuungs- und Gesundheitsfragen. Bitte stimmen Sie daher am 28.10. mit NEIN zur Aufnahme von „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung! Sprechen Sie auch mit Ihren Freunden und Bekannten darüber und verbreiten Sie diesen Artikel über die sozialen Netzwerke! Weitere Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier.

Vor der Landtagswahl in Hessen haben wir den Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien sieben zentrale familien- und bildungspolitische Aussagen geschickt und sie gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

Acht Parteien haben uns geantwortet. Die Parteien CDU, AfD, Bündnis C und die Liberal-Konservativen Reformer stimmen fast all unseren Aussagen/Positionen zu. Keine Übereinstimmungen gibt es hingegen mit den familienpolitischen Positionen der SPD, Grünen, Linken und der Freien Wähler. Sie alle haben unsere Aussagen entweder abgelehnt oder sich dazu nicht positioniert.

Die FDP wollte zu den einzelnen Aussagen nicht Stellung beziehen, da die Unterschiede zwischen unseren und ihren familien- und bildungspolitischen Ansichten zu groß seien. Immerhin eine unmissverständliche Antwort.

Eine Übersicht aller ausführlichen Antworten finden Sie hier.

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“