Trennungsfamilien und Kinderrechte

Pressemeldung  des Verbands Familienarbeit e. V.                                                                      17.2.2020

Trennungsfamilien und Kinderrechte

Unser Verband nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.02. um20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

 

Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet unser Verband die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

 

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.

 

Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Bundesvorstand                                                                                           

Vorsitzender: Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Post: jresch@familienarbeit.org.

Web-Seite: www.johannes-resch.de Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-Post: usteinheber@familienarbeit.org
Jenniffer Ehry-Gissel, Tel.: 017692412154, E-Post: jehry-gissel@familienarbeit.org

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org
Dr. Dorothea Böhm, Tel.; 0521/9201414, E-Post: dboehm@familienarbeit.org
Beri Fahrbach-Gansky, 07951/962502, E-Post: bfahrbach-gansky@familienarbeit.org Maria Schmid, Tel.: 07131/7481980, E-Post: mschmid@familienarbeit.org

Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Post: geschaeftsstelle@familienarbeit.org, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg E-Post: pressestelle@familienarbeit.org

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Maas macht sich für Kinderrechte stark

Der Justizminister will die Rechte von Kindern in der Verfassung verankern. Unterstützung bekommt er von Familienministerin Schwesig und SPD-Vize Kraft.

 

http://www.zeit.de/politik/2017-04/bundesjustizminister-heiko-maas-spd-kinderrechte-grundgesetz

 

Kommentar:

„Macht die Tür auf, liebe Kinder, euer Mütterlein ist da und hat jedem von euch etwas mitgebracht“, verstellt sich der listige Wolf im Märchen, und das Wasser läuft ihm im gierigen Maul zusammen. Die getäuschte Kinderschar öffnet arglos die Tür, und die Bestie verschlingt ein Geißlein um das andere.

Mit der wohlklingenden Parole „Kinderrechte in die Verfassung“ wirbt die SPD (Schwesig / Maas, Kraft ) derzeit für eine Verfassungsänderung und verspricht, dem Nachwuchs zu seinem „Recht“ zu verhelfen. Als ob Kindern je ihr Recht auf Versorgung, Unterhalt, Pflege, Erziehung und Bildung abhanden gekommen wäre. Denn in mehr als neunzig Prozent ist den Eltern das Wohl ihrer Kinder oberstes Gebot. Nach dem verhängnisvollen Zugriff der Nationalsozialisten auf die Jugend sprachen die Väter des Grundgesetzes ausdrücklich den Eltern, und  n u r  den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder zu. Lediglich in schwersten Fällen elterlichen Versagens soll der Staat eingreifen (Art. 6,2 Grundgesetz).

Die Frage ist: Wer definiert Kindeswohl? Wer definiert Versagen?

Versagen die Eltern, wenn sie ihre Kinder privat zuhause betreuen wollen, statt sie in öffentliche Kollektivbetreuung zu geben? Versagen sie, wenn sie sich gegen die zweifelhafte „frühkindliche Bildung“ wehren? Versagen sie, wenn sie gegen einen Lehrplan protestieren, den sie für schädlich halten?

Sobald sich die Politik das Definitionsrecht sichert, sind dem staatlichen Zugriff auf die Kinder, inklusive möglicher Denunziation, Tür und Tor geöffnet. „Kinderrechte in die Verfassung“ bedeutet eine verfassungswidrige Entrechtung der Eltern mit dem Ziel ideologischer Bemächtigung der nächsten Generationen.

Die Geißenmutter hätte wachsamer sein müssen, so wie wir Bürger, wenn es gilt, Gefahren von der Familie abzuwenden.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT