Traumfamilie nach Art von Schwesig

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V. 

Schwesig degradiert Kinder zur Verfügungsmasse kurzfristiger Wünsche von Erwachsenen

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer künstlichen Befruchtung.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder: „Trotz der schönfärberischen Aussage: ‚ …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen…‘ verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären. Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon

  • im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht,
  • beim Elterngeldgesetz und
  • beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung,

jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.

Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“

Verheerende Botschaft!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

07.09.2015

Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenenBundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: 

„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher: 

Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.

Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
Johannes.Resch@t-online.de
www.johannes-resch.de

 

Familienersatz wird als „Kinderförderung“ verkauft

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

                                                                                                                         12.03.2015
Familienersatz wird als „Kinderförderung“ verkauft

 

„Die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg seit 2008 um 300 000“ und „Die Betreuungsquote stieg damit von 17,6 auf 32,5 Prozent“. So wird in einer Pressemeldung des Familienministeriums zur „Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ formuliert.

Zur hier verwendeten Wortwahl meldet Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, entschieden Kritik an: „Die Verwendung des Begriffs ´Betreuung´ ausschließlich im Zusammenhang mit Fremdbetreuung vermittelt den Eindruck, von den Eltern versorgte Kinder seien nicht ´betreut´. Der Name ´Kinderförderungsgesetz´ suggeriert, eine ´Förderung´ der Kinder sei nur in einer Krippe möglich, ganz so als ob Eltern dazu nicht den Löwenanteil beitrügen. Das kommt einer Hirnwäsche gleich, die inzwischen auch von den Medien betrieben wird. – Wenn z. B. Lokalzeitungen über Kinderkrippen berichten, loben sie die in den Einrichtungen erreichten Prozentzahlen und fordern den quantitativen und qualitativen Ausbau ein. Unterschwellig wird vermittelt: ‚Noch immer sind ca. 70 Prozent der unter 3-Jährigen ohne Betreuung. Die Armen!‘ Nur selten ist die Rede davon, dass die außerhäusliche Betreuung der unter 3-Jährigen mit Risiken behaftet ist und nur als zweitrangiger Ersatz für die elterliche Betreuung gelten kann.“

Martin weiter: „´Kinderförderung´ müsste in erster Linie die Stärkung der elterlichen Kompetenz und Präsenz bei den Kindern bedeuten. Die mangelnde Wertschätzung der elterlichen Erziehung durch Politik und Gesellschaft fördert dagegen zunehmendes Erziehungsversagen von Eltern. Zu klären wäre, ob die steigende Nachfrage nach Krippenplätzen nicht auch durch fehlende Entscheidungsfreiheit der Eltern bedingt ist. Echte Wahlfreiheit besteht erst dann, wenn die elterliche Betreuung in gleicher Höhe wie die Fremdbetreuung staatlich honoriert wird. Aber dem Lehrsatz von Karl Marx (sinngemäß: „Eltern in die Produktion, Kinder in die Kollektiverziehung!“) folgend, subventioniert unser angeblich freiheitsliebender Staat milliardenschwer die Fremdbetreuung und lässt die elterliche Erziehungsarbeit nicht nur ohne Lohn, sondern diffamiert sie zusätzlich als „unprofessionell“ und unzureichend. – Auch das Elterngeld wirkt in diese Richtung: Durch die Konzeption als Lohnersatz wird nicht die Erziehungsleistung anerkannt und honoriert, sondern die Bestverdiener bekommen den höchsten Betrag – wohlgemerkt aus Steuermitteln. Mehrkind-Eltern, die nicht bereit sind, zwischen den Geburten ihre Kinder in Fremdbetreuung zu geben, damit beide Eltern wieder erwerbstätig sein können, werden mit dem Mindestsatz des Elterngeldes abgespeist. Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. betrachtet das als Skandal und als verfassungswidrig.

Link zu einem Beitrag zum gleichen Thema:http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_03_02_dav_aktuelles_kindererziehung.html

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de

Eine rhetorische Seifenblase

Pressemeldung

18.01.2015

Die 32-Stunden-Arbeitswoche für gestresste Eltern – eine rhetorische Seifenblase

In einem sehr persönlich gehaltenen Interview (DIE ZEIT vom 08.01.2015, verkürzte Fassung siehe link unten) räumt Arbeitsministerin Andrea Nahles freimütig ein:„Man bekommt doch kein Kind, nur um dann damit beschäftigt zu sein, es irgendwie wegzuorganisieren, weil man arbeiten gehen muss.“

Diese Einlassung einer SPD-Politikerin und selbst betroffenen Mutter kommentiert Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.: „ Das ist unsere Rede seit langem. Aber niemand will sie hören. Die Tatsache, dass Familie immer mehr an den Rand gedrängt und nur noch als Lieferant des Humankapitals für Wirtschaft und Sozialsysteme gesehen wird, ist der Hauptgrund für den Geburtenmangel. Ein Kind ist ja noch lange nicht hinreichend wegorganisiert, wenn eine „gute Kita oder eine gute Ganztagsschule“ gefunden ist. Das minutiöse Organisieren bleibt trotzdem alltäglicher Familienstress, sofern beide Eltern erwerbstätig sein sollen.“

Martin stellt weiter fest, dass die von Nahles – wie auch früher schon von Familienministerin Schwesig – benannte Gegenstrategie einer Entzerrung der Berufs- und Familienbiografie in den mittleren Lebensjahren sich zunächst zwar einleuchtend anhöre, einer kritischen Prüfung aber nicht standhalte: „Wie ist das zu verstehen, dass eine zugunsten der Familie auf 32 Stunden verkürzte Wochenarbeitszeit später durch Mehrarbeit wieder hereingeholt werden soll? Ist dann bei weiter zu bewältigender Kindererziehung von mehr als einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit die Rede? Offenbar verschwendet die Ein-Kind-Mutter Nahles auch keinen Gedanken auf die Mehrkindfamilien, obwohl wir diese dringend brauchen. Die Frage wird außerdem sein, wie wettbewerbsfähig Eltern in Konkurrenz mit kinderlosen Arbeitssuchenden am Arbeitsmarkt sein können, wenn sie nur 32 Stunden am Arbeitsplatz präsent sein wollen. Das Ganze ist nicht seriös durchdacht und taugt allenfalls als rhetorische Seifenblase für den nächsten Wahlkampf.“

Und Martin ergänzt: „Es sollte doch allmählich erkannt werden, dass das Großziehen von Kindern schon aufgrund unseres Rentenrechts den gleichen Stellenwert erhalten muss wie die Erwerbsarbeit und daher finanziell zu honorieren ist. Mit der systematischen Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen.“

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-01/andrea-nahles-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf

Bundesvorstand

Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Post: jresch@familienarbeit.org Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Post: bkelle@familienarbeit.org Web-Seite: www.birgit-kelle.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Post: urau@familienarbeit.org

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Post: wbeckenbach@familienarbeit.org

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Post: ksimpfendoerfer@familienarbeit.org

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 07181/64596, E-Post: sbuergerkuehn@familienarbeit.org

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-Post: usteinheber@familienarbeit.org

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Post: geschaeftsstelle@familienarbeit.org Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

Pressestelle E-Post: pressestelle@familienarbeit.org

Internet http://familienarbeit-heute.de

„Bildungsexpertin“ plädiert für Nivellierung der Schulbildung

 

pastedGraphic.pdf Verband Familienarbeit e.V.vormals Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)

Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Pressemeldung 31.07.2013

In einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur dpa (29.07.2013)* spricht sich die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), Jutta Allmendinger, für die Abschaffung der Hausaufgaben aus, mit dem Hinweis: „Hausaufgaben alten Stils zementieren soziale Ungleichheit“. Sie fordert, mehr Chancengleichheit zu schaffen durch  gemeinsames Lernen mindestens bis zum Alter von 14 Jahren und den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschule. Missbilligend merkt sie an, dass 77 Prozent der Eltern ihren Kindern bei den Vorbereitungen von Klassenarbeiten und Referaten und 63 Prozent sogar grundsätzlich bei der Vertiefung des Lernstoffs helfen. Als zentralen Kritikpunkt führt sie weiter an: „Die Hausaufgaben werden in gewisser Weise zu einem neuen Kommunikationsmedium zwischen Eltern und Kindern, zu einer neuen Art von Vergemeinschaftung, weil man ja sonst viel weniger Zeit miteinander verbringt.“

Dazu nimmt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Stellung:

„Frau Allmendinger spricht hier sehr unverblümt aus, worum es ihr und ihren Gesinnungsgenossen eigentlich geht: Unter dem Stichwort „Chancengleichheit“ soll der Einfluss der am Fortkommen ihrer Kinder interessierten und motiviert mitwirkenden Eltern ausgehebelt werden. Buchstäblich „ohne Rücksicht auf Verluste“ soll allen Kindern nur noch das geboten werden, was eine immer unter Finanzierungsvorbehalt agierende Schule bieten kann. In der Bilanz kann das nur heißen, dass alle Kinder auf einem höchstens mittelmäßigen Bildungsniveau bleiben müssten, eben damit diese Art von Chancengleichheit auch nach Abschluss der Schulzeit weiter gewahrt bliebe. Dieses Bestreben kann nur als ideologiegesteuerter Unsinn bezeichnet werden, der die individuellen Begabungen missachtet!“

Es sei keinesfalls etwas dagegen einzuwenden, dass Kinder bei Bedarf gezielt gefördert würden. Eine alle Kinder umfassende, verbindliche Ganztagsbeschulung sei jedoch ein massiver staatlicher Eingriff in die laut Verfassung vorrangig den Eltern zustehende Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder.

Martin präzisiert weiter: „ Frau Allmendingers Vorstoß reiht sich nahtlos ein in den Mainstream vielfältiger Bemühungen, die Familie als Institution zu schwächen und Eltern aus der Verantwortung für ihre Kinder hinauszudrängen. Das kann keine positive Entwicklung bedeuten!“

 

* Quelle: Etliche Tageszeitungen vom 29.7.2013, siehe http://www.nachrichten.de/suche/Allmendinger+Hausaufgaben+/meldungen/

 

 

 

Kath. Frauengemeinschaft stromlinienförmig

Stellungnahme zum Leserbrief „Fehlinformation“ von Frau Monika Bohn, Diözesanvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands, kfd, im Konradsblatt, 30.06.2013.

Im Fall der zu erwartenden Angleichung der Renten für ältere Mütter hat der Erfolg – wie meistens – „viele Väter“. Hier hat er mehr als 200000 Mütter, denn es gab ja mehrere Unterschriftsaktionen dazu.

Zusammen mit 99 anderen betroffenen Frauen habe ich 2003 eine Klage gegen den willkürlich gesetzten Stichtag 01.01.1992 bis vor das Bundesverfassungsgericht getrieben. Sie wurde abgelehnt mit der Begründung, Stichtagsregelungen müssten in der Politik möglich sein, sonst sei diese gestaltungsunfähig. Wie wir inzwischen wissen, wurde für das Ehegattensplitting der Homos binnen weniger Wochen eine rückwirkende Gleichstellung verfügt.und gesetzlich beschlossen. Soviel zur Werthaltung der Mütter und zur Gestaltungskraft der Politik.

Frau Bohn betont, dass die kfd sich einsetze für die Lebensvielfalt aller Frauen, der berufstätigen wie der Familienarbeit leistenden, für eine echte Wahlfreiheit eben. Allerdings halte ich es entschieden für eine Irreführung, eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die ganz offensichtlich auf die Vollzeit-Erwerbsarbeit beider Eltern und die Kasernierung ihrer Kinder in staatlicher Betreuung hinausläuft, als Basis einer echten Wahlfreiheit zu preisen, wie die kfd es bei jeder Gelegenheit tut. Damit schwimmt sie wohlfeil im mainstream einer von der Wirtschaft gegängelten Politik mit. Vereinbarkeit, die ihren Namen verdient, müsste die Familienarbeit als der Erwerbsarbeit gleichwertig ansetzen und sie finanziell entsprechend absichern. Es wäre verdienstvoll, wenn die kfd sich dafür einsetzen könnte. Mit Hauswirtschaft und Verbraucherthemen allein ist kein familienfreundlicher Staat zu machen.

Gertrud Martin

Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.  www.familienarbeit-heute.de                Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

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Ein Dokument der Hilflosigkeit

Pressemeldung Verband Familienarbeit e. V.                                                    25.06.2013

Das aktuelle Familienpapier der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD):

Ein Dokument der Hilflosigkeit

Das am 19. Juni 2013 veröffentlichte Papier der EKD mit dem Thema „Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“*) gibt die bekannten Auffassungen der Wirtschafts- und Erwerbswelt wieder, die heute die Politik bestimmen. Unabhängige Denkansätze sind nicht zu finden. Die Lebensfrage der Familien, wie deren Erziehungsaufgabe von der Gesellschaft behandelt wird, wird ausgespart. Das Papier verfehlt sein Thema. Sein Sinn ist für uns nicht erkennbar.

Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende, Dr. Johannes Resch: „Die Verlässlichkeit der Familie basierte – wirtschaftlich gesehen – auf dem über Jahrtausende hinweg selbstverständlichen Geben und Nehmen zwischen Eltern und Kindern. Eltern versorgten ihre Kinder und wurden im Alter wieder von ihnen versorgt. Erst unsere Sozialgesetzgebung hat die Eltern ohne Ausgleich enteignet. Obwohl auch die gesetzliche Altersversorgung ausschließlich von den erwachsen gewordenen Kinder finanziert wird, wurde sie statt an die Erziehung eigener Kinder an die Erwerbsarbeit gebunden. Die Verlässlichkeit der Familie kann aber weder durch Verstaatlichung noch durch Verkirchlichung der Kinderbetreuung wiederhergestellt werden, sondern nur durch direkte – auch finanzielle – Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung.

Aufgrund der Enteignung der Eltern wurde Familienarbeit zum Frondienst für die Gesellschaft und zum Armutsrisiko. Das ist für junge Menschen immer weniger erstrebenswert und Gift für den Kinderwunsch. Im Papier der EKD werden Armutsrisiko und Zeitmangel zwar angesprochen, aber die Frage nach den Ursachen wird nicht gestellt. Es werden sogar ’sozialpolitische Transfers‘ zugunsten der Familien erwähnt. Die ein Mehrfaches betragenden Transfers zulasten der Familien im Rahmen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden dagegen ignoriert – ebenso wie in der Politik.“

Die Verbandsvorsitzende Gertrud Martin ergänzt: “Politiker orientieren sich an den Interessen der Wähler. Sie tendieren daher dazu, Familieninteressen zu vernachlässigen, weil Kinder keine Wähler sind. Kirchen sind aber nicht von Wahlen abhängig. Sie sollten es sich leisten, die Situation der Familien auf sachlicher Basis zu untersuchen, zu bewerten und Korrekturen anzumahnen. – Schade, dass es im Papier dazu nicht einmal einen Ansatz gibt.“

*)http://www.ekd.de/download/20130617_familie_als_verlaessliche_gemeinschaft.pdf

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Purer Zynismus

Pressemeldung Verband Familienarbeit e. V.                                 11.03.2013

Zynismus gegenüber Eltern als Konsequenz des Armutsberichts

Im Rahmen der öffentlichen Präsentation des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung verstieg sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zu der Behauptung: „Die beste Armutsprävention ist Arbeit!“

Dazu die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin: „Die Arbeitsministerin dokumentiert mit dieser zynischen Aussage ihre Geringschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit. Kinderreiche Eltern und Alleinerziehende arbeiten in der Regel in und außer Haus mehr als andere und sind trotzdem am häufigsten arm. Mit der Weigerung, die Familienarbeit als gleichwertige und zu honorierende Leistung anzuerkennen, untergräbt sie ihr eigenes Konzept der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, das nur funktionieren kann, wenn beide Arbeitsbereiche sich auch finanziell ergänzen. Arbeit ist Arbeit, hier wie dort!“

Martin erläutert näher: „ Mit der durch Adenauer 1957 eingeführten Rentenreform wurde der seit Adam und Eva geltende Anspruch, im Alter von den nachwachsenden Kindern versorgt zu werden, von der Erziehungsleistung abgekoppelt und an Erwerbsarbeit gebunden. Seither sind die erwerbsfähig gewordenen Kinder vorzugsweise denen zur Alterssicherung verpflichtet, die selbst keine Kinder aufgezogen und deshalb keine Lücken in ihrer Erwerbsbiographie haben. Die erziehenden Eltern werden gnadenhalber mit Minirenten abgespeist. Sie sind es aber, die das ganze System am Laufen halten, denn die bei Erwerbsarbeit eingezahlten Rentenbeiträge werden nicht angespart, sondern sofort an die aktuellen Rentner/innen ausbezahlt.“

55 Jahre habe dieses einseitige Umlagesystem auf Kosten der Eltern funktioniert. Aber heute verstünden immer mehr junge Leute, dass es für sie kontraproduktiv ist, Kinder aufzuziehen, weil es sich mit dem eingesparten Geld und der Rente, die von anderen erarbeitet wird, besser leben lässt. Kinderfreie trügen durch ihre Steuern zwar einen Teil der Kinderkosten. Der Löwenanteil bleibe aber bei den Eltern hängen. Zusammen mit ihrer eingeschränkten Erwerbsmöglichkeit seien Kinder so zum Armutsrisiko Nr. 1 geworden. Es sei, als wenn Eltern stetig auf ein Sparbuch einzahlten, von dem andere später abheben. Auch die mantrahaft zitierte „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ behebe den Schiefstand nicht. Kinder würden von den meisten Eltern nicht geboren, um sie alsbald wieder wegzuorganisieren. Vereinbarkeit und Wahlfreiheit entstehe erst, wenn Familien- und Erwerbsarbeit gleichermaßen honoriert würden. Allein so könne auch die Gleichberechtigung der Geschlechter verwirklicht werden.

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Offener Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB)

Sehr geehrter Herr Dr. Landsberg,

in einer Pressemeldung Ihres Verbandes vom 04. 02. 2013 wird behauptet, Deutschland zahle „eines der höchsten Kindergelder in Europa.“ Es wird dafür plädiert, diese Gelder in Ganztagsschulen und Kita-Plätze zu investieren, um die Kommunalhaushalte zu entlasten. Diese Behauptungen lassen ein schockierendes Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland erkennen.

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 07. Nov. 2012 (Übersicht 6 auf S. 9) beziffert das jährliche Existenzminimum eines Kindes auf 7008 €. Das jährliche Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 2208 €. Das sind 31,5 % des Existenzminimums und damit etwa der Betrag, den Eltern mit Durchschnittsverdienst an Einkommens- oder Lohnsteuern auf das Existenzminimum ihrer Kinder bezahlen. So ist das Kindergeld die Rückzahlung von Steuern, weil das Existenzminimum von Kindern wie bei Erwachsenen auch schon vom Grundgesetz her steuerfrei bleiben muss.

Aber selbst bei den weniger verdienenden Eltern ist der restliche Anteil des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer), die auch auf die Kinderkosten erhoben werden. So ist bei fast allen Familien das Kindergeld geringer als die gesamten Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich bezahlen müssen.

Im Übrigen bleibt völlig unbeachtet, dass alle tatsächlichen und vermeintlichen Leistungen des Staates für die Familien zusammengenommen nur einen Bruchteil dessen darstellen, was die Eltern für den Bestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft leisten. Dieses Missverhältnis ist Ursache der zunehmenden Verarmung der Familien und damit auch Ursache ihrer abnehmenden Erziehungsfähigkeit.

Die Presseerklärung Ihres Verbandes erstaunt durch die Erkenntnis, dass sich sogar hohe Funktionsträger der Kommunen durch eine irreführende Begrifflichkeit (Kindergeld statt Steuerrückerstattung) täuschen lassen und eine staatliche Familienförderung unterstellen, obwohl Eltern wegen ihrer Kinder tatsächlich zusätzlich besteuert werden.

Würde der in der Pressemeldung des DStGB gemachte Vorschlag verwirklicht, hieße das, dass sogar das Existenzminimum der Kinder versteuert werden müsste, also nur noch das Existenzminimum der Erwachsenen aufgrund des Grundfreibetrages steuerfrei bliebe. Damit würde die Lebensfähigkeit der Familien grundsätzlich einer Sanierung der Kommunalhaushalte untergeordnet.

Wir haben durchaus Verständnis für die prekäre Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden. Es kann aber in keinem Fall gerechtfertigt sein, eine Sanierung der Kommunalhaushalte auf Kosten der Existenzfähigkeit von Familien anzustreben. Schließlich sind funktionierende Familien auch die Grundlage funktionierender Kommunen.

Zudem fordern wir den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf, nicht nur die Geldströme zu betrachten, die vorgeblich oder auch tatsächlich den Familien zufließen, sondern im Gegenzug auch die Geldströme in Rechnung zu stellen, die infolge der elterlichen Erziehungsleistung zur staatlichen Gemeinschaft zurückfließen. In dieser Bilanz, gibt es gar keine Förderung der Familien durch den Staat, sondern der Staat lebt von der Unterstützung durch die Familien. Das gilt nicht nur für die Gesamtheit der Gesellschaft, sondern auch für jede Stadt und jede Gemeinde.

Die deutschen Kommunen sollten daher der Versuchung widerstehen, ihre Haushalte auf Kosten der Familien sanieren zu wollen. Jede weitere wirtschaftliche Schwächung der Familien geht zu Lasten ihrer Erziehungsfähigkeit. Zu glauben, dies sei durch kommunale Betreuungseinrichtungen zu kompensieren, ist entweder blauäugig oder zynisch. Jede Einsparung auf Kosten der Familien wird in Form zusätzlicher sozialer Lasten auf die Kommunen zurückfallen.

Kommunen und Familien sollten zusammen dafür eintreten, dass die Lebensgrundlagen der Familien nicht immer weiter zugunsten einer auf kurzfristigen Profit ausgerichteten wirtschaftsorientierten Politik zur Disposition gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Martin
Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.

 

Kindergeld abschaffen!

Pressemeldung                                                              21.02.2013

Städte- und Gemeindebund empfiehlt Abschaffung des Kindergeldes

In einer Pressemeldung vom 04.02.2013* empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Abschaffung des Kindergeldes und damit gleichzeitig sogar eine Besteuerung des Existenzminimums der Kinder, um kommunale Einrichtungen zu finanzieren und die Haushalte der Kommunen zu entlasten.

In einer scharfen Entgegnung in Form eines offenen Briefes beklagt die Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Gertrud Martin, das „schockierende Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland“ und weist darauf hin, dass das Kindergeld bei Durchschnittsverdienern eine Rückerstattung von Lohn- bzw. Einkommenssteuern ist, die sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Steuerfreistellung des Existenzminimums ergibt. Damit entspreche das Kindergeld dem Steuerfreibetrag der Erwachsenen und sei keine Sozialleistung des Staates, deren Streichung möglich wäre.

Selbst bei Geringverdienern sei der Restbetrag des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern, die auch auf die Kinderkosten zu entrichten sind (Mehrwertsteuer, Stromsteuer u. a.). Damit sei für fast alle Familien das Kindergeld sogar geringer als die Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich entrichten müssen.

Martin weist darauf hin, dass die Vorschläge des DStGB die Existenzgrundlage der Familien weiter untergraben und ihre Erziehungsfähigkeit weiter schwächen müssten. Die Folgen fielen dann als soziale Belastungen auch auf die Kommunen zurück. – Es sei „blauäugig oder zynisch“, wenn behauptet werde, die nachlassende Erziehungsfähigkeit von Eltern könne durch kommunale Betreuungseinrichtungen kompensiert werden.

Mit einem nachdrücklichen Appell wendet sich Martin an die Kommunen, zusammen mit den Familien einer lediglich auf kurzfristigen volkswirtschaftlichen Profit ausgerichteten Familienpolitik entgegenzutreten, wie sie etwa im kürzlich bekannt gewordenen Bericht der Prognos-AG befürwortet wurde. Stattdessen solle auf eine Stärkung der Familien und ihrer Erziehungsfähigkeit hingewirkt werden. Ohne stabile Familien sei mittel- und langfristig auch die Grundlage unseres Staates einschließlich der Kommunen in Frage gestellt.

http://www.presseportal.de/pm/53970/2409320/dstgb-reform-familienpolitischer-leistungen-unverzichtbar-buerokratie-abbauen-leistungen-auf

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.