„Nur wer wählt, zählt!“

Pressemeldung des Deutschen Familienverbandes zum Wahlrecht ab Geburt:      Deutscher Familienverband startet bundesweite Kampagne

 

(Berlin). Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/716-wahlrecht-ab-geburt-deutscher-familienverband-startet-bundesweite-kampagne

Ultimatum

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen“ , heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes. Da der Gesetzgeber in eineinhalb Jahren kein wasserdichtes Gesetz zustande brachte, setzten die genervten Richter nun ein Ultimatum.

Die bundesdeutsche Elternschaft reibt sich verwundert die Augen. Warum haben die Richter, als sie 2001 das Urteil zur Gleichbehandlung von Eltern mit kinderlosen Bürgern bei den Sozialabgaben sprachen, keine Frist gesetzt? Wo blieb das Ultimatum?

Fünfzehn Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass sich auch nur eine unserer Regierungen seither mit Familiengerechtigkeit befasst hätte. Vielmehr haben sie stillschweigend eine Umverteilung von unten nach oben  geduldet. Je geringer das Elterneinkommen, umso belastender die Abgaben. Unwissenheit kann die Ursache für derlei Ignoranz nicht sein. An Mahnungen und Forderungen durch Familienverbände hat es wirklich nicht gefehlt. Allen Verantwortungsträgern, insbesondere den zuständigen Ministerien ist die jahrzehntelange Ungleichbehandlung und die skandalöse Benachteiligung von Familieneltern durchaus bekannt. 

Ja, ist denn in all den Jahren gar nichts passiert? O doch! 

Mit Renate Schmidt SPD wurden  sozialdemokratische Vorstellungen von FAMILIE durchgesetzt: Frauen in den Betrieb, Kinder ins Getto! Die staatliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“(Olaf Scholz) schien gewährleistet.

Voller Elan hat die spätere CDU-Familienministerin Ursula v. d. Leyen mit der Einführung des  Elterngelds und dem gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz die sozialistische Maxime zur Vollendung geführt! Grüne, Linke und die SPD werden ihr ein Leben lang für dieses Entgegenkommen huldigen.

Frau Kristina Schröder CDU hat während ihres Intermezzos Zweifel an diesem System angemeldet, was ihrer Karriere allerdings nicht gerade zum Segen gereichte.

Umso engagierter kniete sich Frau Manuela Schwesig SPD in ihre Aufgabe. Sie flexibilisierte das Elterngeld zugunsten der Arbeitgeber. Die Abschaffung des Betreuungsgelds für selbst erziehende Eltern ist ihrem unermüdlichen Einsatz zu verdanken, denn private Kindererziehung ist und bleibt aus sozialistischer Sicht  ein Grundübel. Aus ihrer Sicht sind speziell Alleinerziehende die Hauptverlierer unseres Systems. Dass Mehrkinderfamilien ebenso schlecht gestellt sind, liegt außerhalb ihres Horizonts. Ein paar Euros mehr hier, ein kleiner Zuschuss da – fertig! Auch Frau Schwesig hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen, das seit 2001 fordert: Eltern dürfen bei den Sozialabgaben nicht doppelt belastet werden, also mit gleich hohen Beiträgen wie Kinderlose, weil sie ja schließlich die Beitragszahler von morgen auf eigene Kosten alimentieren. Neuerdings soll auf Antrag der Ministerin das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass Schwangere selbst entscheiden sollen, ob und wie lange sie vor der Geburt ihres Kindes ihre Schutzfrist beantragen wollen. Damit sind Tür und Tor geöffnet für Sanktionen gewisser Arbeitgeber, falls sich Frauen trauen, die ihnen zustehende Schonfrist einzufordern. Kindes-und Mütterwohl?  Fehlanzeige!  Der Kapitalismus frisst seine Kinder ( und Mütter! ) 

Unsere heutige Verteidigungsministerin Ursula v.d. Leyen hat es damals mit ihrem Elterngeldgesetz sogar geschafft,  die Elternschaft in „akzeptabel“ und „inakzeptabel“ zu spalten. Denn Frauen, die bis zur Entbindung ihrer Kinder jeweils ein Erwerbseinkommen vorweisen können, werden für die 12/14 Monate Elternzeit mit einem Betrag entschädigt, der ihnen entsprechend ihrem Verdienstausfall zusteht. Der staatliche Segen namens Elterngeld ergießt sich also nicht mehr über die Bedürftigen, sondern verfassungswidrig über die Gutverdienenden. Seither wird jedes Neugeborene mit dem ersten Schrei zu einem „Schadensfall“ degradiert, obwohl es für die Rentenversicherung ein ausgesprochener Glücksfall ist. Hatte eine Mutter zwischen dem ersten und dem zweiten, dritten, vierten Kind kein Erwerbseinkommen, so wird sie mit dem Mindestbetrag von monatlich 300.- abgespeist, während gut verdienende Frauen mit bis zu 1800.- entschädigt werden. Die monatliche Differenz beträgt 1500.- Euro, in 12 Monaten also bis zu 18 000.- Euro. Merkwürdigerweise sieht kein bundesdeutsches Sozialgericht darin eine Ungerechtigkeit. Denn, so die Begründungen, habe sich in der Bundesrepublik über die EU ein Paradigmenwechsel  hin zur „erwerbstätigen Mutter“ vollzogen, die selbstverständlich ihre Kinder während ihrer beruflichen Abwesenheit in Tagesstätten parkt. Die Mutter, die ihr Neugeborenes noch 1:1 privat und persönlich betreut, sei mittlerweile OUT. A propos Paradigmenwechsel? Gab es jemals eine demokratische Abstimmung für oder wider diesen Paradigmenwechsel? Wurde er uns nicht von einer neoliberalen ( kapitalistischen)  Wirtschaftsordnung aufgezwungen, der unsere europäischen Regierungen gefälligst zu huldigen haben?

Dieses Elterngeldgesetz sollte nebenbei auch Akademikerinnen locken, sich für ein Kind zu entscheiden, damit deren geniale Gene nicht einfach absterben. Vorhersehbar hat dieses krude Gesetz auch nicht eine einzige Akademikerin dazu verleiten können, Kinder in die Welt zu setzen. Wissenschaftlerinnen lockt man bei dieser Entscheidung  nicht mit staatlichen Transfers über 12 Monate. Vielleicht sehen kluge Frauen ganz klar, dass ihr Kind berechtigten Anspruch auf mütterliche Präsenz und Fürsorge hätte, den sie ihm nicht bieten könnten.

Fazit: Das v.d. Leyen´sche Elterngeld war bisher und ist bis heute absolut untauglich! Anstatt dafür zu sorgen, dass unser Nachwuchs bindungssicher und geborgen zuhause aufwächst, wird er aus wirtschaftlichen Gründen in Tagesstätten kollektiviert. Inzwischen kommt Herr Schäuble nicht umhin, immer weitere Milliarden in das einmal beschlossene Projekt  Kinderbetreuung zu investieren, auch wenn diese Milliarden bei den Familien weit besser angelegt gewesen wären. Aber Mütter, die sich zuhause liebevoll um ihre Säuglinge kümmern, füllen eben die Steuerkasse nicht. Wer kann, der soll sich diese teure „Hobby“ eben selber finanzieren!

Die so genannte Mütterrente, die Müttern für ihre Familienarbeit einen Rentenpunkt mehr pro Kind (vor 1992 geboren) zuspricht, wird bis heute als Angriff auf die Rentenkasse bejammert.

Dabei wäre es ein Leichtes, Mütterarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig einzustufen. Aber genau dies will man aus fiskalischen Gründen vermeiden. Würde sich die Regierung jedoch dazu entschließen, Eltern für ihren Einsatz um künftige Beitragszahler mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtenden Lohn zu entschädigen, wie es die ÖDP seit Jahrzehnten vorschlägt, gewännen Familien  u n d  der Fiskus.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                   Bärbel Fischer

 

Ein ordnungspolitischer Irrweg?

LESERBRIEF  AN  DEN  DEUTSCHEN  FAMILIENVERBAND

Ob man nun für oder gegen das Betreuungsgeld ist, der Beitrag von Renate Schmidt „Ein ordnungspolitischer Irrweg“ ( DFV Familie 4/12 ) schreit förmlich nach einer Erwiderung. Vorweg: Unsere einzige Übereinstimmung mit den Äußerungen der SPD-Politikerin: Ein Betreuungsgeld von 100/150 € kann niemals als Wertschätzung der Leistung von Familien gelten, weil es lächerlich gering und völlig unzureichend ist. Die Begründungen aber, die Frau Schmidt in o.g. Artikel anführt, können keinesfalls unwidersprochen hingenommen werden.

  • „Die Nichtinanspruchnahme einer (notwendigen) staatlichen Institution kann niemals eine finanzielle Leistung begründen“ Hier wird bewusst populistisch argumentiert, denn übertragen auf das zitierte Verkehrsmittel-Beispiel hieße das: der Busverkehr darf hoch subventioniert werden, der Straßenbahnverkehr aber mit o,oo Cent. Um an sein Ziel zu kommen heißt die Frage doch nicht: Busfahren oder zuhause bleiben, sondern: Busfahren oder Tramfahren? Beides muss dem Bürger freigestellt, und beides muss in gleicher Höhe subventioniert sein. In unserem Kontext heißt daher die Frage nicht: Kindererziehung ja oder nein, sondern Kindererziehung innerfamiliär oder außerfamiliär? Es geht überhaupt nicht um Nutzung oder Nichtnutzung, sondern um die verfassungsmäßige Gleichbehandlung verschiedener Betreuungsformen. Ein verfassungsgemäßer Ausgleich ist erst erreicht, wenn alle Formen der Betreuung in der gleichen Höhe subventioniert oder aber keinerlei Subventionen für Kinderbetreuung gezahlt werden. Die Subventionierung des Krippenausbaues mit 1500 € pro Krippenplatz und Monat stellt daher eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung verschiedener Betreuungsformen dar.
  • „.. die Betreuung in der Kinderkrippe, mit ausgebildetem Personal, von den Eltern mit nicht wenig Gebühren bezahlt, führt zum Verlust des Betreuungsgeldes“.  Wer versteht diese Logik? Sollen etwa Eltern einen hoch subventionierten Krippenplatz buchen und zusätzlich noch Betreuungsgeld kassieren? Zudem weiß auch Frau Schmidt, wie schlecht es um die  Professionalität und Qualität deutscher Krippen bestellt ist. Die Pläne ihrer Nachfolgerin,  heute Arbeitsministerin, arbeitslose Schleckerfrauen im Schnellverfahren als Erzieherinnen einzusetzen spricht eine deutliche Sprache, wie viel  dem Staat qualitative Kinderbetreuung und die andauernd beschworene „frühkindliche Bildung“ wert ist. Weshalb hat man nicht zu Kanzler Schröders Zeiten sofort damit begonnen, junge Leute auszubilden? Nein – so viel Engagement durfte man nicht erwarten. Nun sind die überfüllten Krippen mehrheitlich zu Verwahranstalten verkommen. Der Ruf nach Fachkräften verhallt solange, bis eine gerechte Bezahlung dieses verantwortlichen Dienstes gewährleistet ist.
  • „Zudem wird das Zuhause-bei-den-Kindern-bleiben durch steuerliche Erleichterungen (Ehegattensplitting), kostenlose Krankenversicherung der nicht erwerbstätigen Ehefrau anerkannt, oder sagen wir lieber berücksichtigt“. Hier haben wir es mit einer bewusst gewählten Verdummung der Bevölkerung zu tun. Zum einen wird das Ehegattensplitting  allen verheirateten Paaren unabhängig von eigenem Nachwuchs gewährt. Daher kann diese Leistung nicht als steuerliche Erleichterung für Eltern gelten. Zum anderen: Auch Frau Schmidt weiß, dass das Brutto-Einkommen eines Familienvaters sich sofort in die Anzahl seiner Familienmitglieder teilt. Verdient er  brutto 4000.- Euro, so hat bei einer fünfköpfigen Familie jedes Familienmitglied Anspruch auf  lediglich 800 Euro/ Monat. Würde der Vater wie ein Single sein Einkommen für sich allein beanspruchen und seine Familien darben lassen, so würde er strafrechtlich verfolgt! Also versichert sich auch die erwerbslose Ehefrau über ihr “Einkommen“ von 800 Euro selbst, wie jedes der drei Kinder auch, und sind somit mitnichten beitragsfrei mitversichert. Trotzdem wird die Lüge von der beitragsfreien Mitversicherung von Ehefrau und Kindern permanent weiter verbreitet. Dies ist Frau Schmidt sehr wohl bekannt. Ohne Skrupel aber  verwendet sie dieses Scheinargument für ihre zweifelhafte Rechtfertigung.
  • Als absolut unangemessen werten wir die Behauptung von Frau Schmidt, Eltern würden die 100 /150 Euro lieber in Unterhaltungselektronik oder Alkohol umsetzen, anstatt diese ihren Kindern zugute kommen zu lassen. Auch wenn es Eltern gibt, denen ihre Kinder schnurzegal sind, die Mehrheit wünscht sich eine gerechte, der Kinderzahl entsprechend verminderte Abgabenlast und keine Almosen!  In unserer Mitgliedschaft haben wir sehr viele Akademiker, die auf ein Einkommen zugunsten Ihrer Kinder verzichten, damit diese geborgen und stabil aufwachsen können. Die Frage bleibt: Legt der Staat überhaupt Wert auf eine wohlerzogene, disziplinierte und kulturell gebildete Jugend ?
  • Dass die OECD  natürlich Fremdbetreuung favorisiert, das verwundert niemanden, geht es ihr doch ausschließlich um Vollbeschäftigung  und Wachstum. Nicht das Kindeswohl hat Priorität, sondern das Wirtschaftswachstum. Dass die meisten Eltern bisher auch ohne Betreuungsgeld ausgekommen sind, ist doch kein Argument gegen diese Leistung! Man kann sich mit Obst oder ohne Obst ernähren. Die Frage ist, ob man sich das Obst noch leisten kann. Es geht doch um gerechte Gleichbehandlung! Dass Kleinkinder von einer außerfamiliären Betreuung profitieren, das ist aus ärztlicher und psychologischer Sicht wissenschaftlich bereits mehrfach widerlegt worden. Auch behauptet Frau Schmidt fälschlich, Thüringen wolle sein Erziehungsgeld ( Betreuungsgeld ) wieder abschaffen. Auf Anfrage beim Sozialministerium Thüringen  bestehen  keine derartigen Überlegungen.
  • Zum Thema Wahlfreiheit: Solange Eltern  finanziell benachteiligt werden, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen, solange ist weder Wahlfreiheit noch Gleichstellung gegeben. Subventionen haben immer  Lenkungsfunktion. Die Krippenmilliarden werden nur  gewährt, damit Eltern möglichst frühzeitig und möglichst ganztägig dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Der Hintergrund ist der demographische, strukturell aber selbst verschuldete Fachkräftemangel in Deutschland, sowie unsere Staatsverschuldung von 2 Billionen. Die Babies sollen nun dafür bezahlen. Man lässt sie zu Tausenden vergeblich nach ihrer Mama schreien. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34, 165 <184>).Und wenn die Eltern sich für die Betreuung durch die Nachbarin entscheiden, hat das der Staat zu akzeptieren. Keinesfalls kann die Betreuungsinfrastruktur als öffentliches Gut gelten, eher „als ein öffentliches Übel, das niemanden besser-, einige aber schlechter stellt“, wie der Ökonom Christian Müller darlegt.
  • „In den allermeisten Familien müssen heute meist beide Eltern erwerbstätig sein, damit es langt…!“ Dass sich eine Politikerin nicht schämt, diesen Satz zu Papier zu bringen. Genau hier liegt doch das Problem. Warum müssen eigentlich Eltern, als diejenigen, die sich zwar freudig, aber unter großen finanziellen Opfern  für ihren Nachwuchs krumm legen, aus materieller Not zusätzlich noch einem Erwerbsberuf nachgehen? Damit wird den Familien auch das noch gestohlen, wovon sie leben, nämlich von der verlässlichen Präsenz der Eltern.  Dass man den Familien gegenüber Kinderlosen viel zu hohe Abgaben abverlangt ( Sozialabgaben vom Brutto, mehrfache Unterhaltskosten, Verbrauchssteuern pro Kind mtl. ca. 220.-) hat bisher noch keinen Politiker ernsthaft interessiert. Wie kann es denn sein, dass den Eltern von drei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 30 000 € über 19 000 € an frei verfügbarem Einkommen gegenüber dem kinderlosen Arbeitnehmer fehlen? ( plus 11 179.- hier/ minus 8028.- dort)  Damit wird die Familie monatlich um 669.- € betrogen (s. Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens nach Familiengröße, DFV-Familie 1/2012 ) Hier hat die SPD samt den anderen Parteien komplett versagt, weil ihnen das Auskommen von Familien mit mehreren Kindern völlig egal ist. Längst hätten SPD, CDU, FDP Gelegenheit gehabt, Recht zu schaffen, aber es geht hier ja nur um „Gedöns“ ( Gerhard Schröder )! Wäre es nicht die vordringlichste Aufgabe der Politik, die grundgesetzlich garantierte materielle Basis für Familien mit mehreren Kindern endlich einzufordern?  Anstatt das Übel an der Wurzel zu packen werden Kleinstkinder brutal von den Eltern getrennt und in Kitas ausgelagert.
  • Das geplante Betreuungsgeld besser in die Qualifizierung der Kitas zu stecken oder das Elterngeld 18 Monate lang zu zahlen, entbehrt wiederum jeglicher rechtlichen Basis. Denn genau die Eltern, die ihre Kinder lieber selbst betreuen, müssen dann steuerlich für die Krippenplätze und das Elterngeld derjenigen aufkommen, die über zwei Einkommen verfügen und zusätzlich noch die Kinderbetreuung hoch subventioniert bekommen. Für Mütter von mehr als einem Kind hat Vater Staat sowieso nur den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld vorgesehen, wenn sie nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein konnten. Schon bei 12-monatigem Bezug beläuft sich die Diskrepanz zwischen der gut verdienenden und der erwerbslosen Mutter auf 18 000 €, bei 18-monatigem Bezug bereits auf  27 000 € ! Junge Paare hören die Botschaft sehr wohl: Mehr als ein Kind  – unerwünscht und unerschwinglich!

Das Almosen Betreuungsgeld könnte man sich locker schenken, wenn endlich die Vielfachbelastung von Eltern per Gesetzesreform beendet würde. Doch daran denken weder Regierungsparteien noch oppositionelle grüne, rote oder dunkelrote Parteien. An der mehrfach staatlich verordneten Mehrbelastung lässt sich ablesen, welch geringen Stellenwert Familien gegenüber Vollerwerbstätigen einnehmen. Das ist das Werk aller unserer Regierungen seit Kanzler Schröder. Ihre fatale Rechnung ist leider aufgegangen, ohne dass sich die Verantwortlichen den „Erfolg“ auf ihr Butterbrot streichen dürften. Denn wenn man Familien zuerst aushungert, dann wundert es doch nicht, dass sie eiligst zum Futternapf Erwerbsarbeit laufen und nach einem Krippenplatz schreien.  Ein Ruhmesblatt ist dieser Run keinesfalls, eher ein Armutszeugnis und der Beweis, dass Familien in Deutschland zu einem Störfaktor verkommen sind. Diese Tatsache mit populistischen Argumenten zu verdrehen oder zu beschönigen ist inzwischen gängige Praxis  der Parteienpolitik geworden.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  im Lkr. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer