Zum “Tag der Familie”

Verband Familienarbeit e.V.                                                                                         vormals Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)                                   Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Pressemeldung 14. Mai 2013 Familienpolitik im Auftrag der Wirtschaft

Zum „Tag der Familie“ am 15. Mai äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Gertrud Martin: „Es ist zunehmend unerträglich, dass ‘Kinderbetreuung’ immer nur als Betreuung durch Dritte, nicht durch die Eltern, verstanden und kommuniziert wird. Die Politik hört einfach weg, wenn sich Kinder und Eltern in Umfragen mehr Zeit füreinander wünschen – und die Politik legt eine weitere Schippe drauf beim Ausbau der Fremdbetreuung, um auch die äußersten zeitlichen Randzonen abzudecken. So geht der Trend zur Rund-um-die-Uhr-Krippe. An das Kindeswohl oder daran, dass vorrangig die Eltern das grundgesetzlich verankerte Recht haben, die Art und Weise der Betreuung ihrer Kinder zu bestimmen, wird kein Gedanke verschwendet! Eine Stärkung des familiären Zusammenhalts durch angemessene finanzielle Honorierung der elterlichen Betreuung wird schon als Diskussionsthema peinlich gemieden.“

Martin bezieht sich auf eine Pressemeldung aus dem Familienministerium zum „Tag der Familie“, in der nur die außerfamiliäre Kinderbetreuung überhaupt als Betreuung thematisiert wird. So werde selbst dieser Tag zur Propagierung der Fremdbetreuung in den Dienst der Profitmaximierung der Wirtschaft gestellt.

Martin führt aus: „Die Idee der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verkommt in Deutschland zusehends zu einem System, das besonders Frauen rücksichtslos benachteiligt und durch Doppelbelastung ausbeutet. Es ist offensichtlich beabsichtigt, beide Eltern in die Vollzeit- Erwerbsarbeit zu drängen, während die Kinder in Vollzeit fremdbetreut werden. Eine Vereinbarkeit, die Erwerbs- und Familienarbeit als gleichwertig gewichtet, muss auch den entsprechenden finanziellen Rahmen schaffen. Eine Teil-Erwerbsarbeit generiert nur einen Teillohn. Die andere Teilzeitarbeit in der Familie muss logischerweise den ersten Teillohn ergänzen. Ohne diesen Schritt ist eine echte Vereinbarkeit nicht zu machen. Auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau bleibt ohne realitätsgerechte Bewertung der Familienarbeit Stückwerk. Es ist absurd zu glauben, dass Väter in nennenswerter Zahl die Familienarbeit zu den heute geltenden Null-Entgelt-Bedingungen übernehmen werden. Als Alternative werden sich junge Menschen immer öfter ihren Kinderwunsch versagen und die Geburtenzahlen weiter einbrechen. Die Zukunft der Familien wird der Profitgier weniger geopfert. Zur Verschleierung wird diese Politik auch noch als ‘familienfreundlich’ verkauft.“

Der Verband Familienarbeit e. V. ruft dazu auf, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen.

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Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de                        Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de           Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de
Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de
Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de
Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de       Heidemarie Wolf-Schneefuß, Tel.: 0531/350169, E-Mail: heidemarie@schneefuss.org     Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de,        Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

E-Mail: vffm.presse@t-online.de http://familienarbeit-heute.de
Volksbank Villingen eG, BLZ 69490000, Konto Nr. 25410904

Staatliche Bevormundung statt Gleichbehandlung

Eine Mutter wurde zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog, berichtet der Verband für Familienarbeit in einer Pressemitteilung. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war.

http://www.freiewelt.net/nachricht-12293/staatliche-bevormundung-statt-gleichbehandlung.html

 

 

500 € Geldstrafe wegen Hinweis auf das Grundgesetz

Pressemeldung

Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Wegbereiter staatlicher Bevormundung durch Rollenzuweisung statt Gleichberechtigung

Laut einem am 15. März 2013 zugestelltem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) – AZ: L12 EG 22/12 – wurde eine Mutter zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war. Grundlage dafür ist die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes. Das heißt: Die von den Eltern selbst übernommene Kinderbetreuung im Jahr vor einer weiteren Geburt zählt als Nicht-Leistung. Dabei wird das Elterngeld nicht aus einkommensbezogenen Beiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, äußert dazu Unverständnis: „Obwohl sich die Klägerin ausdrücklich auf klare Formulierungen aus früheren, bindenden* Urteilen des BVerfG berief , die jede Diskriminierung verbieten, die an der „Wahrnehmung des Elternrechts anknüpfen“,1 wurde sie allein deshalb benachteiligt, weil sie – statt erwerbstätig zu sein – ihr verfassungsrechtlich garantiertes Elternrecht wahrgenommen und ihr eigenes Kind selbst erzogen hatte.“

Die Klägerin berief sich auch auf die bereits 1955 vom BVerfG formulierte und durch viele Urteile bestätigte „Leitidee unserer Verfassung“, nach der die Aufgabenverteilung in der Familie zur „Freiheit der spezifischen Privatsphäre“ gehöre, die staatlicher Einwirkung entzogen sei.2

Der Einzelrichter ging auf die in der mündlichen Verhandlung wie schon in der Berufungs­begründung zitierten Urteile des BVerfG nicht ein und verwies nur auf einen Nichtannahmebeschluss einer aus drei Richtern bestehenden Kammer.3 – Auf den Einwand, ein Kammerbeschluss könne keine Urteile des Bundesverfassungsgerichts aufheben, entzog er bei der mündlichen Verhandlung das Wort und verhängte eine Geldstrafe.

Im schriftlichen Urteilstext wird der Hinweis auf das Grundgesetz als „mutwillige“ Verzögerung der Verhandlung ausgelegt und damit die Geldstrafe begründet.

Die offen erkennbaren Widersprüche zwischen dem Wortlaut im Kammerbeschlusses und den Urteilen des BVerfG nahm der Richter nicht zur Kenntnis. Eine Auflösung der Widersprüche wurde nicht versucht. Das Urteil missachtet die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und damit auch das Grundgesetz selbst.

Die Kammer des BVerfG beruft sich zwar auf den Verfassungsauftrag zur „Gleichberechtigung der Geschlechter“, deutet diesen aber um zu einem Auftrag zur Gleichschaltung im Erwerbsleben, wie es von der Bundesregierung vorgegeben wird. Aufgrund der Behauptung, Gleichberechtigung könne nur durch gleiche Beteiligung am Erwerbsleben erzielt werden, wird Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, grundsätzlich das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung verweigert, wie die klagende Mutter erfahren musste.

Dazu Dr. Resch: „Das Urteil des Bayerischen LSG erinnert an dunkle Phasen der deutschen Rechtsgeschichte, wie z. B. in der DDR, in denen sich das Rechtswesen kritiklos den ideologischen Vorgaben staatlicher Regierungsmacht unterordnen ließ. Das Urteil ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.“

* Anmerkung: Beschlüsse eines Senats des BVerfG sind für andere Gerichte bindend, Beschlüsse einer Kammer dagegen nicht.

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Zitierte Quellen (Hervorhebungen durch Verband Familienarbeit e.V.):

1. Erster Leitsatz: „Besonderer Gleichheitssatz“
  Zitat aus: BVerfG, 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998, Absatz-Nr. (1 – 104),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981110_2bvr105791.html

Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft

2.  Zitat aus: BVerfGE 6, 55 (81) Beschluss des 1. Senats vom 17. Jan. 1957 (1 BvL 4/54)

„Leitidee unserer Verfassung“

„Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist.“

3.   Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 9.11.2011, Rn 18: BVerfG, 1 BvR 1853/11 vom 9.11.2011, Absatz-Nr. (1 – 22),

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

Zitat (Rn 18): „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

Anlagen:

 Urteil des LSG München vom 11.12.2012  Kommentar zum BEEG aus „Familienarbeit heute“

 

Kindergeld abschaffen!

Pressemeldung                                                              21.02.2013

Städte- und Gemeindebund empfiehlt Abschaffung des Kindergeldes

In einer Pressemeldung vom 04.02.2013* empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Abschaffung des Kindergeldes und damit gleichzeitig sogar eine Besteuerung des Existenzminimums der Kinder, um kommunale Einrichtungen zu finanzieren und die Haushalte der Kommunen zu entlasten.

In einer scharfen Entgegnung in Form eines offenen Briefes beklagt die Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Gertrud Martin, das „schockierende Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland“ und weist darauf hin, dass das Kindergeld bei Durchschnittsverdienern eine Rückerstattung von Lohn- bzw. Einkommenssteuern ist, die sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Steuerfreistellung des Existenzminimums ergibt. Damit entspreche das Kindergeld dem Steuerfreibetrag der Erwachsenen und sei keine Sozialleistung des Staates, deren Streichung möglich wäre.

Selbst bei Geringverdienern sei der Restbetrag des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern, die auch auf die Kinderkosten zu entrichten sind (Mehrwertsteuer, Stromsteuer u. a.). Damit sei für fast alle Familien das Kindergeld sogar geringer als die Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich entrichten müssen.

Martin weist darauf hin, dass die Vorschläge des DStGB die Existenzgrundlage der Familien weiter untergraben und ihre Erziehungsfähigkeit weiter schwächen müssten. Die Folgen fielen dann als soziale Belastungen auch auf die Kommunen zurück. – Es sei „blauäugig oder zynisch“, wenn behauptet werde, die nachlassende Erziehungsfähigkeit von Eltern könne durch kommunale Betreuungseinrichtungen kompensiert werden.

Mit einem nachdrücklichen Appell wendet sich Martin an die Kommunen, zusammen mit den Familien einer lediglich auf kurzfristigen volkswirtschaftlichen Profit ausgerichteten Familienpolitik entgegenzutreten, wie sie etwa im kürzlich bekannt gewordenen Bericht der Prognos-AG befürwortet wurde. Stattdessen solle auf eine Stärkung der Familien und ihrer Erziehungsfähigkeit hingewirkt werden. Ohne stabile Familien sei mittel- und langfristig auch die Grundlage unseres Staates einschließlich der Kommunen in Frage gestellt.

http://www.presseportal.de/pm/53970/2409320/dstgb-reform-familienpolitischer-leistungen-unverzichtbar-buerokratie-abbauen-leistungen-auf

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Zuerst Grundbedarf der Kinder sichern!

Am 11. 02. 2013 veröffentlichten wir die PM des Städte-und Gemeindebunds zur Umleitung staatlicher Leistungen an Familien in die Ganztagsbetreuung von Kindern erwerbstätiger Elternpaare ( s. Blanker Hohn ) Davon distanziert sich der Verband Familienarbeit in deutlicher Schärfe und nimmt Stellung gegenüber der Städtevertretung:

@ Städte- und Gemeindebund:

Kinderkrippen wichtiger als die Kinder?

In einer Pressemeldung des „Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB)“ vom 04. 02.2013 wird behauptet, Deutschland zahle „eines der höchsten Kindergelder in Europa.“ Er plädiert dafür,  diese Gelder in Ganztagsschulen und Kita-Plätze zu investieren.Diese Behauptungen lassen ein schockierendes Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland erkennen.

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 07. Nov. 2012 (Übersicht 6 auf S. 9) beziffert das jährliche  Exististenzminimum eines Kindes auf 7008 €. Das jährliche Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 2208 €. Das sind 31,5 % des Existenzminmums und damit etwa der Betrag, den Eltern mit Durchschnittsverdienst an Einkommens- oder Lohnsteuern auf das Existenzminimum ihrer Kinder bezahlen. So ist das Kindergeld überwiegend die Rückzahlung von Steuern, weil das Existenzminimum von Kindern wie bei Erwachsenen auch schon vom Grundgesetz her steuerfrei bleiben muss.

Aber selbst bei gering verdienenden Eltern ist der restliche Anteil des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) geringer als die Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer), die auf die Kinderkosten erhoben werden. So ist bei fast allen Familien das Kindergeld geringer als die Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich bezahlen müssen.

Im Übrigen bleibt völlig unbeachtet, dass alle tatsächlichen Leistungen des Staates  für die Familien zusammengenommen nur einen Bruchteil im Vergleich zu den Leistungen bilden, die Eltern für den Bestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft leisten. Damit wird eine Verarmung von Familien geradezu erzwungen.

Die Presseerklärung zeigt in erschreckender Weise, wie sich sogar hohe Funktionsträger der Kommunen durch eine irreführende Begrifflichkeit (Kindergeld statt Steuerrückerstattung) täuschen lassen und eine staatliche Familienförderung unterstellen, obwohl Eltern wegen ihrer Kinder sogar höher besteuert werden.

Wenn sich die Presseerklärung auf einen kürzlich veröffentlichten Zwischenbericht eines Gutachtens der Prognos-AG  beruft, kann das keine befriedigende Erklärung sein. Die dortigen Aussagen sind so offensichtlich vom kurzfristigen Profitdenken verantwortungsloser Finanzjongleure  geprägt, dass dieser Umstand hätte erkannt werden müssen.

Es bleibt nur die Hoffnung, dass es tatsächlich nur Gedankenlosigkeit und Unkenntnis war, die zu dieser Stellungnahme führte. Wäre sie tatsächlich ernst gemeint, hieße das, dass der DStGB die Finanzierung der Kinderkrippen für wichtiger hält als die Finanzierung des Existenzminimums der Kinder. Welchen Sinn hätten aber Kinderkrippen und Ganztagsschulen, wenn nicht einmal die Grundbedürfnisse der Kinder gesichert sind?

Sollten die Kommunen tatsächlich versuchen, ihre prekäre Finanzlage auf Kosten der Kinder zu sanieren, würden sie mit den Familien auch ihre eigene Grundlage zerstören.

Dr. Johannes Resch, Winden

 

 

“Was Familien leisten wird ignoriert”

Pressemeldung der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP): Die ÖDP kritisiert angeblichen Zwischenbericht zu familienpolitischen Leistungen. Resch: „Was Familien für die Gesellschaft leisten, wird ignoriert“. „Wer den Wert der Familienpolitik nach dem Profit für die Wirtschaft beurteilt, handelt wie ein Gutachter, der den Wert einer Operation am Profit für das Krankenhaus statt am Nutzen für den Patienten misst.“ Diese Aussage trifft Dr. Johannes Resch, Sprecher des Bundesarbeitskreises Familie und Soziales in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Resch beruft sich in seiner Aussage auf einen aktuellen Bericht des Magazins Spiegel, in dem aus einem angeblichen Zwischenbericht einer Studie zitiert wird, die vom Finanz- und Familienministerium in Auftrag gegeben worden sei. Dabei werden „ehe- und familienpolitische Leistungen“ „auf den Prüfstand“ gestellt. Sie werden dabei als „wenig effektiv“ (Kindergeld), als „ziemlich unwirksam“ (Ehegattensplitting) und als „besonders unwirksam“ (beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die Kinder erziehen, in der Krankenversicherung) beurteilt. Nur der Krippenabbau wird als „effektiv“ gelobt.

Dazu der ÖDP-Politiker: „Es wird z. B. völlig übersehen, dass das Kindergeld zu etwa zwei Dritteln gar keine Leistung des Staates ist, sondern sich aus der Steuerfreistellung des Existenzminimums ergibt, die für Erwachsene ebenso gilt. Auch der Grundfreibetrag ist keine „Leistung des Staates“.“

Inzwischen habe sich Familienministerin Kristina Schröder von diesen „Ergebnissen“ der Studie distanziert und sie mit Recht als „unseriös“ bezeichnet. Es bliebe aber die Frage, wie solche „Gutachter“ überhaupt mit steuerfinanzierten Gutachten beauftragt werden konnten, so Resch. „Die Auffassung der Gutachter und die Presseberichte darüber sind charakteristisch für das familienfeindliche Klima in Deutschland. Leistungen für die Familien werden als nutzlose „Wohltaten“ abgetan. Was von den Familien für die Gesellschaft geleistet wird, wird aber ignoriert,“ bringt es der ÖDP-Politiker auf den Punkt

„Ganz offensichtlich handelt es sich hier um eine billige Stimmungsmache gegen Eltern. Maßnahmen, die die Kindererziehung erleichtern, werden als ‘kontraproduktiv’ beschrieben. Nur was die Nutzung der Arbeitskraft der Eltern im Sinne der Profitmaximierung von Aktionären fördert, wie der Ausbau der staatlichen Kinderkrippen, wird als ‘effektiv’ gelobt. Nach den Wünschen der Eltern oder gar nach dem Kindeswohl wird nicht mehr gefragt. – Erschreckend ist, dass nahezu die ganze Presse dieser von der Wirtschaftlobby gesteuerten Polemik unkritisch folgt,“ so Resch weiter.

Dr. Resch beziffert die Leistungen der erwachsen gewordenen Kinder, die heute in Form der Alterssicherung an die Gesamtgesellschaft zurückfließen, wozu auch die Krankheitskosten der Rentner gehören, auf mindestens 420 Mrd. €/Jahr. Selbst wenn die staatliche Jugendsicherung mit 200 Mrd. € angesetzt werde, wie im Bericht des Spiegel behauptet, verbleibe immer noch ein Netto-Transfer von etwa 220 Mrd. €/ Jahr von den Familien zur Gesamtgesellschaft. Dieser Vorgang erkläre die zunehmende Verarmung von Familien. Das werde aber vertuscht, wenn nur der Geldfluss vom Staat zu den Familien gesehen, der weit umfangreichere Geldfluss in umgekehrter Richtung aber ignoriert werde, so Resch abschließend.

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Durchsichtiges Intrigenspiel der Wirtschaftslobby

Der Verband Famiienarbeit  äußert sich zu dem SPIEGEL-Artikel mit einer Pressemitteilung:

In einem Bericht des „Spiegel“ vom 4. 2. 2013 wurden „Ergebnisse“ aus einem internen Zwischenbericht bekannt, zu einem von Justiz- und Familienministerium bei der Prognos-AG in Auftrag gegebenen Gutachten über die staatlichen familienpolitischen Finanzleistungen. Darin werden fast alle Zahlungen, die den Eltern direkt zufließen, um ihnen die Erziehung der Kinder zu erleichtern, in Frage gestellt. Das Kindergeld wird als „wenig effektiv“ und die Mitversicherung von Eltern, die Kinder erziehen, in der Krankenversicherung als „besonders unwirksam“ bezeichnet. Nur der Krippenausbau gilt als „effektiv“.

Unter anderem übergehen die Gutachter die Tatsache, dass das Kindergeld zu etwa zwei Dritteln gar keine Leistung des Staates ist, sondern sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder ergibt. Nach der Logik dieser Gutachter wäre dann auch der Grundfreibetrag für Erwachsene eine „Leistung des Staates“ von mindestens 120 Mrd. € /Jahr.

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V., äußert sich dazu: „Die Gutachter der Prognos-AG lassen deutlich erkennen, dass es ihnen nicht um die berechtigten Anliegen der Eltern und Kinder geht, sondern nur um die Profitmaximierung für die Wirtschaft. Möglichst viele Leistungen, die direkt in die Familien fließen, sollen entzogen werden, um beide Eltern auf den Arbeitsmarkt zu treiben. Je mehr Arbeitslose, desto niedriger können die Löhne und desto höher die Profite sein. Kinder werden nicht mehr als lohnende und notwendige Zukunftsinvestition betrachtet. Deren ‘Gewinn’ fiele erst in 20 Jahren an. Heute hat sich eine Investition aber in wenigen Jahren auszuzahlen.“

Die Familienministerin sei gut beraten gewesen, sich von dieser Sichtweise zu distanzieren und eine gleichberechtigte Behandlung aller Familienentwürfe zu befürworten. Martin findet es abwegig, die Definition von „Effizienz“ in die Hände wirtschaftsorientierter Gutachter zu geben:. „Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieviel Lobbyismus hat auf der Regierungsbank in Berlin Platz?“ Und „Warum gibt die Bundesregierung überhaupt Steuergelder aus, zu denen die Familien selbst erheblich beitragen, um solche Gutachten zu finanzieren?“ Immer wieder neu sei es empörend zu sehen, wie fast die ganze Presse auf diese durchsichtige und gewissenlose Stimmungsmache zu Lasten der Eltern hereinfalle: „Wo bleibt ein investigativer Journalismus, der die Zusammenhänge aufdeckt?

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Deutschland Schlusslicht in Europa ?

Pressemeldung 28. Januar 2013

Nur 15% der Deutschen halten ihr Land für kinderfreundlich

Der Aussage „Mein Heimatland ist kinderfreundlich“ stimmten in Deutschland im Jahr2012 von 1000 Befragten nur 15% zu (Quelle: Link unten). 2010 waren es noch 21%. Damit landete Deutschland unter 10 europäischen Ländern mit Abstand auf dem letzten Platz. Vergleichbare Länder wie Frankreich, England, die Niederlande und Österreich schnitten deutlich besser ab. Auch mehr Griechen, Spanier, Polen und Schweizer halten ihre Länder für kinderfreundlich. 

Was ist da los? Stellen deutsche Eltern überhöhte Ansprüche an ihren Staat? Oder ist die Meinung der Befragten ein Abbild der Wirklichkeit? 

Nach den amtlichen Angaben der Bundesregierung werden Familien mit Wohltaten überhäuft. Allerdings beschrieb bereits der 5. Familienbericht (1994) eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit“ unserer Gesellschaft gegenüber Familien. Diese besteht vor allem darin, dass Eltern zwar ganz überwiegend die Kinderkosten tragen müssen, aber später ihre Kinder bevorzugt denen hohe Renten zahlen müssen, die keine eigenen Kinder erzogen und deshalb keine Lücken in ihrer Erwerbsbiografie haben. Diese Elternfeindlichkeit muss durchaus als Kinderfeindlichkeit verstanden werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit kommentiert: „Die schönfärberisch gepriesene ‘Vereinbarkeit von Familie und Beruf ‘ hat die volle Erwerbsarbeit beider Eltern zum Ziel. Die Familienarbeit soll in die Freizeit verschoben werden. Das dient der Minimierung der Löhne im Dienst der Aktionärsprofite auf Kosten der Kinder. Solange elterliche Erziehungsarbeit nicht gleichwertig wie Erwerbsarbeit anerkannt und honoriert wird, sind beide Arbeitsbereiche nicht wirklich vereinbar und die Gleichberechtigung von Mann und Frau bleibt Stückwerk.“

Vorstandsmitglied Dr. Johannes Resch: „Sogar das Elterngeld wurde zum kinderfeindlichen Instrument. Wer sein Kind nicht nach einem Jahr in die Krippe gibt, sondern selbst betreut, wird bei einem nachfolgenden Kind nur mit dem Mindestbetrag abgespeist. So wird die Erziehung der eigenen Kinder regelrecht bestraft. Eine Benachteiligung der Eltern wirkt sich aber immer auch zum Nachteil der Kinder aus. Offenbar haben die Befragten den kinderfeindlichen Charakter unseres Staatswesens zumindest gefühlsmäßig erfasst.

http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/de/newsletter-forschung-aktuell/243.html

Pressestelle des Verbands Familienarbeit e. V.

(Keine) Lust auf Kinder

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e.V. zur Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung mit obigem Titel.

Die entscheidende Frage wird nicht gestellt

Eine aktuelle Studie des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung (BiB) gibt vor, den Ursachen nachzuspüren, warum in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden (1). – Aber gleich im Vorwort des Direktors wird festgestellt, die Analysen seien von der Annahme geleitet, „dass nicht primär ökonomische Faktoren dafür verantwortlich sind, dass in Deutschland so wenig Kinder geboren werden, sondern soziale und kulturelle Faktoren eine besondere Bedeutung haben.“

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Gertrud Martin dazu: „Mit dieser Herangehensweise wird von vornherein die Politik, die letztlich die wirtschaftliche Lage der Familie bestimmt, aus der Verantwortung genommen. Es ist offensichtlich, dass das dem Innenministerium unterstehende Institut unerwünschten Aussagen ausweicht oder auf Weisung ausweichen musste. Derartige Studien sind vergeudete Steuergelder.“

Martin weiter: „Die familienpolitischen Gretchenfrage ‘ Ist eine die Familien ausbeutende Politik verantwortlich für den Rückgang des Kinderwunsches?’, wird also gar nicht gestellt. Dabei bescheinigte schon der 5. Familienbericht (1994) der deutschen Gesellschaft ‘eine strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien’. Daran hat sich seither nichts geändert. – Die Aneinanderreihung einer Unzahl von Detailergebnissen in der jetzigen Studie hängt in der Luft, weil sie wegen des Fehlens einer Antwort auf die Schlüsselfrage nicht gedeutet werden können. Zudem markiert die Behauptung, das kulturelle Leitbild der ‘guten Mutter’ bremse den Kinderwunsch, eine neue Dimension des üblich gewordenen Müttermobbings.“

Der Psychiater Dr. Resch ergänzt: „Nur am Rande wird in der Studie deutlich, dass das staatlich propagierte Konzept ‘Vereinbarkeit von Familie und Beruf ‘ an den Vorstellungen der meisten Eltern vorbeigeht. Immerhin sind 63 % der Westdeutschen zwischen 18 und 40 der Meinung, ein Kleinkind werde ‘wahrscheinlich darunter leiden, wenn die Mutter berufstätig ist ‘ (S. 41 der Broschüre). Die milliardenschwere Krippenfinanzierung dient also nur einer privilegierten Elternminderheit. Die Mehrheit der Eltern geht leer aus. Eine Politik, die ideologische Vorstellungen einer Minderheit gegen die Überzeugungen der Menschen durchsetzen will, versucht, eine freie Gesellschaft durch einen Bevormundungsstaat zu ersetzen. Eine solche Politik kann auf Dauer nicht erfolgreich sein.“

(1) „(Keine) Lust auf Kinder“, Broschüre des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, veröffentlicht am 14. 12. 2012

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.


Krippenbetreuung zwischen Politik und Elternhaus

Der Psychiater, Psychoanalytiker und Autor Dr. Hans-Joachim Maaz hat als einer von 24 Fachexperten einen Appell gegen die massive staatliche Krippensubvention unterzeichnet, der vor den negativen Auswirkungen von Krippenbetreuung eindringlich warnt.

http://www.freiewelt.net/nachricht-11455/interview-mit-fachexperte-dr.-hans-joachim-maaz.html

Dr. Johannes Resch, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, nimmt dazu Stellung:

Von fachlicher Seite halte ich die Ausführungen von Dr. Maaz für uneingeschränkt zutreffend. Von politischer Seite her plädiere ich allerdings dafür, die Entscheidung Krippe oder keine Krippe den Eltern zu überlassen, und zwar aus zwei Gründen:

1. Die Entscheidungsfreiheit der Eltern lässt sich auf das Grundgesetz stützen, das für alle Bürger und auch für die Politik verbindlich ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden immer nur von denen akzeptiert werden, die entweder diese Erkenntnisse selbst nachvollziehen können oder den entsprechenden Wissenschaftlern vertrauen. Das ist in der Regel nur ein begrenzter Teil der Bevölkerung.

2. Meine Überzeugung ist es, dass dann, wenn Eltern wirklich frei entscheiden können, sie in der Regel den besten Weg für ihre Kinder einschlagen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie keinem äußeren Druck ausgesetzt sind. Die jetzige von Politik und Wirtschaft lautstark propagierte und einseitig finanziell geförderte Krippenbetreuung ist zweifellos eine massive staatliche Einflussnahme, die eine freie Entscheidung der Eltern unmöglich macht.

Mein Fazit: Die politische Forderung muss daher heute lauten: Gleichberechtigung für alle Eltern in Form gleicher Finanzierung der Kindererziehung, unabhängig davon, ob
das Kind in einer Krippe, von den Eltern oder sonst wie betreut wird. Das ist allein schon durch Art.3 und Art. 6 GG zu rechtfertigen. Ausnahmen nur bei Gefährdung des Kindeswohls. Unabhängig davon sollten Eltern über alle wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kleinkindbetreuung informiert werden, damit sie sich selbst ein
möglichst umfassendes Bild machen können.

Dr. Johannes Resch
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
www.johannes-resch.de