Ultimatum

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen“ , heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes. Da der Gesetzgeber in eineinhalb Jahren kein wasserdichtes Gesetz zustande brachte, setzten die genervten Richter nun ein Ultimatum.

Die bundesdeutsche Elternschaft reibt sich verwundert die Augen. Warum haben die Richter, als sie 2001 das Urteil zur Gleichbehandlung von Eltern mit kinderlosen Bürgern bei den Sozialabgaben sprachen, keine Frist gesetzt? Wo blieb das Ultimatum?

Fünfzehn Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass sich auch nur eine unserer Regierungen seither mit Familiengerechtigkeit befasst hätte. Vielmehr haben sie stillschweigend eine Umverteilung von unten nach oben  geduldet. Je geringer das Elterneinkommen, umso belastender die Abgaben. Unwissenheit kann die Ursache für derlei Ignoranz nicht sein. An Mahnungen und Forderungen durch Familienverbände hat es wirklich nicht gefehlt. Allen Verantwortungsträgern, insbesondere den zuständigen Ministerien ist die jahrzehntelange Ungleichbehandlung und die skandalöse Benachteiligung von Familieneltern durchaus bekannt. 

Ja, ist denn in all den Jahren gar nichts passiert? O doch! 

Mit Renate Schmidt SPD wurden  sozialdemokratische Vorstellungen von FAMILIE durchgesetzt: Frauen in den Betrieb, Kinder ins Getto! Die staatliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“(Olaf Scholz) schien gewährleistet.

Voller Elan hat die spätere CDU-Familienministerin Ursula v. d. Leyen mit der Einführung des  Elterngelds und dem gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz die sozialistische Maxime zur Vollendung geführt! Grüne, Linke und die SPD werden ihr ein Leben lang für dieses Entgegenkommen huldigen.

Frau Kristina Schröder CDU hat während ihres Intermezzos Zweifel an diesem System angemeldet, was ihrer Karriere allerdings nicht gerade zum Segen gereichte.

Umso engagierter kniete sich Frau Manuela Schwesig SPD in ihre Aufgabe. Sie flexibilisierte das Elterngeld zugunsten der Arbeitgeber. Die Abschaffung des Betreuungsgelds für selbst erziehende Eltern ist ihrem unermüdlichen Einsatz zu verdanken, denn private Kindererziehung ist und bleibt aus sozialistischer Sicht  ein Grundübel. Aus ihrer Sicht sind speziell Alleinerziehende die Hauptverlierer unseres Systems. Dass Mehrkinderfamilien ebenso schlecht gestellt sind, liegt außerhalb ihres Horizonts. Ein paar Euros mehr hier, ein kleiner Zuschuss da – fertig! Auch Frau Schwesig hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen, das seit 2001 fordert: Eltern dürfen bei den Sozialabgaben nicht doppelt belastet werden, also mit gleich hohen Beiträgen wie Kinderlose, weil sie ja schließlich die Beitragszahler von morgen auf eigene Kosten alimentieren. Neuerdings soll auf Antrag der Ministerin das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass Schwangere selbst entscheiden sollen, ob und wie lange sie vor der Geburt ihres Kindes ihre Schutzfrist beantragen wollen. Damit sind Tür und Tor geöffnet für Sanktionen gewisser Arbeitgeber, falls sich Frauen trauen, die ihnen zustehende Schonfrist einzufordern. Kindes-und Mütterwohl?  Fehlanzeige!  Der Kapitalismus frisst seine Kinder ( und Mütter! ) 

Unsere heutige Verteidigungsministerin Ursula v.d. Leyen hat es damals mit ihrem Elterngeldgesetz sogar geschafft,  die Elternschaft in „akzeptabel“ und „inakzeptabel“ zu spalten. Denn Frauen, die bis zur Entbindung ihrer Kinder jeweils ein Erwerbseinkommen vorweisen können, werden für die 12/14 Monate Elternzeit mit einem Betrag entschädigt, der ihnen entsprechend ihrem Verdienstausfall zusteht. Der staatliche Segen namens Elterngeld ergießt sich also nicht mehr über die Bedürftigen, sondern verfassungswidrig über die Gutverdienenden. Seither wird jedes Neugeborene mit dem ersten Schrei zu einem „Schadensfall“ degradiert, obwohl es für die Rentenversicherung ein ausgesprochener Glücksfall ist. Hatte eine Mutter zwischen dem ersten und dem zweiten, dritten, vierten Kind kein Erwerbseinkommen, so wird sie mit dem Mindestbetrag von monatlich 300.- abgespeist, während gut verdienende Frauen mit bis zu 1800.- entschädigt werden. Die monatliche Differenz beträgt 1500.- Euro, in 12 Monaten also bis zu 18 000.- Euro. Merkwürdigerweise sieht kein bundesdeutsches Sozialgericht darin eine Ungerechtigkeit. Denn, so die Begründungen, habe sich in der Bundesrepublik über die EU ein Paradigmenwechsel  hin zur „erwerbstätigen Mutter“ vollzogen, die selbstverständlich ihre Kinder während ihrer beruflichen Abwesenheit in Tagesstätten parkt. Die Mutter, die ihr Neugeborenes noch 1:1 privat und persönlich betreut, sei mittlerweile OUT. A propos Paradigmenwechsel? Gab es jemals eine demokratische Abstimmung für oder wider diesen Paradigmenwechsel? Wurde er uns nicht von einer neoliberalen ( kapitalistischen)  Wirtschaftsordnung aufgezwungen, der unsere europäischen Regierungen gefälligst zu huldigen haben?

Dieses Elterngeldgesetz sollte nebenbei auch Akademikerinnen locken, sich für ein Kind zu entscheiden, damit deren geniale Gene nicht einfach absterben. Vorhersehbar hat dieses krude Gesetz auch nicht eine einzige Akademikerin dazu verleiten können, Kinder in die Welt zu setzen. Wissenschaftlerinnen lockt man bei dieser Entscheidung  nicht mit staatlichen Transfers über 12 Monate. Vielleicht sehen kluge Frauen ganz klar, dass ihr Kind berechtigten Anspruch auf mütterliche Präsenz und Fürsorge hätte, den sie ihm nicht bieten könnten.

Fazit: Das v.d. Leyen´sche Elterngeld war bisher und ist bis heute absolut untauglich! Anstatt dafür zu sorgen, dass unser Nachwuchs bindungssicher und geborgen zuhause aufwächst, wird er aus wirtschaftlichen Gründen in Tagesstätten kollektiviert. Inzwischen kommt Herr Schäuble nicht umhin, immer weitere Milliarden in das einmal beschlossene Projekt  Kinderbetreuung zu investieren, auch wenn diese Milliarden bei den Familien weit besser angelegt gewesen wären. Aber Mütter, die sich zuhause liebevoll um ihre Säuglinge kümmern, füllen eben die Steuerkasse nicht. Wer kann, der soll sich diese teure „Hobby“ eben selber finanzieren!

Die so genannte Mütterrente, die Müttern für ihre Familienarbeit einen Rentenpunkt mehr pro Kind (vor 1992 geboren) zuspricht, wird bis heute als Angriff auf die Rentenkasse bejammert.

Dabei wäre es ein Leichtes, Mütterarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig einzustufen. Aber genau dies will man aus fiskalischen Gründen vermeiden. Würde sich die Regierung jedoch dazu entschließen, Eltern für ihren Einsatz um künftige Beitragszahler mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtenden Lohn zu entschädigen, wie es die ÖDP seit Jahrzehnten vorschlägt, gewännen Familien  u n d  der Fiskus.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                   Bärbel Fischer

 

Mutterschutz darf nicht aufgeweicht werden

Berlin). Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass in den Wochen um die Geburt Mutter und Kind keinen gesundheitlichen Gefahren durch die mütterliche Berufstätigkeit ausgesetzt sind. „Dieses Gesetz zu modernisieren und zu prüfen, welche Veränderungen in der Arbeitswelt neue oder andere Schutzmaßnahmen erforderlich machen, sind gute Ansätze. Das darf aber keinesfalls dazu führen, den Mutterschutz aufzuweichen“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. Anlässlich der gestrigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Mutterschutzrechts im Bundestag betont er: „Familienpolitik muss das Wohl von Mutter und Kind im Fokus haben. Stattdessen folgt sie zunehmend dem Diktat der Wirtschaft, die Mütter bis kurz vor und früh nach der Geburt am Arbeitsplatz sehen will. Immer deutlicher wird die Tendenz, Familien im Hinblick auf Erwerbstätigkeit unter Druck zu setzen.“
Wochenend- und Nachtarbeit sind zum Beispiel bisher im Mutterschutz tabu. Nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig soll das künftig anders sein – wenn die (werdenden) Mütter einverstanden sind. Der generelle Mutterschutz bewahrt Mütter und ihre Kinder vor der möglichen Entscheidung, die Angst um den Arbeitsplatz vor das körperliche Wohl zu stellen. Praktikantinnen, Berufseinsteigerinnen und befristet Beschäftigte hätten dann eine schlechte Verhandlungsbasis. „Ein aufgeweichter Mutterschutz würde Einzelverhandlungen schwangerer Frauen mit ihren Arbeitgebern Tür und Tor öffnen“, kritisiert Zeh. „Wir entfernen uns so von einer echten Wahlfreiheit, die nicht die Erwerbstätigkeit im Zentrum sieht, sondern das Wohl des Kindes und die Gesundheit der Mutter.„Ein ganz wesentliches Thema bliebt in der Debatte bisher außer Acht: Die Bindung zwischen Mutter und Kind“, so Zeh. Sie entsteht schon im Mutterleib, wo das Ungeborene die Stimme seiner Mutter hört und ihre Regungen spürt. Der gesetzliche Mutterschutz umfasst die wichtigen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das ist eine immens bedeutende Zeit, in der emotionale Bindung wachsen kann und für das Kind ein Ankommen in unserer Welt möglich wird.

 

„Körperlich und seelisch haben Mutter und Kind mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine riesige Herausforderung zu stemmen“, betont der DFV-Präsident. „Dafür brauchen sie einen nicht verhandelbaren, gesetzlichen Schutz. Der neue Gesetzentwurf wird diesem Anspruch – trotz der zum Beispiel zu begrüßenden Erweiterung auf Schülerinnen und Studentinnen – nicht gerecht.“

7. Juli 2016

Und noch ein Schmankerl zur Erheiterung:                                                   Monika Gruber  im Kabarett bei Dieter Nuhr,:

„Liebe Frau Schwesig, ….“    9. Juni 20 16 ab Minute 29:56

http://www.ardmediathek.de/tv/NUHR-im-Ersten-Der-Satiregipfel/Die-Sendung-vom-9-Juni-2016/Das-Erste/Video?bcastId=1858312&documentId=35896684

Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden!

Familienbündnisse mahnen unablässig und seit vielen, vielen Jahren die Regierungen, ihre elternfeindliche Politik aufzugeben. Gleichzeitig fordern sie eine Abgabenberechnung, die das Existenzminimum der Kinder berücksichtigt. Kein anderes europäisches Land behandelt seine Eltern so rücksichtslos wie Deutschland. 

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Doch bisher blieben alle Mahnungen umsonst. Auch die rührige Familienministerin will von Familiengerechtigkeit nichts wissen. Da liegt die Vermutung nicht fern, dass dieses System „System hat“.

 

  • Brächte man denn die deutschen Mütter in den Arbeitsmarkt, wenn die Familien auskömmlich leben könnten?

 

  • Sind es nicht die Mütter, die mit ihrer Doppelbelastung unser Wirtschaftswunder ankurbeln, indem sie tagsüber auf ihre Kinder verzichten müssen?

 

  • Sind es nicht die Kinder, auf deren Kosten sich die deutsche Wirtschaft aufbläht?

Lohngerechtigkeit ja – Familiengerechtigkeit nein

Die Schwäbische Zeitung berichtet, dass Politikerinnen von SPD und Grünen, voran Frau Schwesig und Frau Künast, nach der erfolgreichen Kampagne zur Frauenquote nun endlich Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern durchsetzen wollen ( Frauen wollen weiteren Fuß in die Tür stellen ). Sie beklagen die Untätigkeit der Kanzlerin.

 

Leserbrief

Seit sieben Monaten liegt die „Berliner Erklärung für Gleichheit auf dem Gehaltszettel“ in einer Schublade des Kanzleramts. Die Frauen von SPD und Grünen machen jetzt Stunk wegen der „Blockade“. Es geht um die Differenz von 22% respektive 7% Gehaltsdifferenz bei gleicher Leistung gegenüber männlichen Kollegen.

 

Zum Vergleich: Bereits seit 15 Jahren  kümmert es weder unsere Bundesregierungen noch die Medien, dass das BverfG die Gleichbehandlung zwischen kinderlosen Arbeitnehmern und Eltern bei den Sozialleistungen einforderte. Die Richter hielten es schon 2001 für unvereinbar mit dem Grundgesetz, „wenn Versicherte, die Kinder erziehen, und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit dem gleichen Beitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder.“

 

Unsere hoch bezahlten Gleichheitsapostel_innen scheint diese Ungleichheit jedoch nicht zu interessieren. Ihnen geht es lediglich um Gleichheit zwischen erwerbstätigen Männern und erwerbstätigen Frauen. Die Rechte von Vollzeitmüttern haben die o.g. Damen nicht auf ihrer Agenda. Familiengerechtigkeit blendet die feministische Gleichstellungslobby aus.

 

Gleichstellunspolitik, die nur die Interessen erwerbstätiger Frauen im Sinn hat, die generative Leistung von Millionen von Familienmüttern aber ignoriert, ist für mich unglaubwürdig und absolut widerlich.

 

Bärbel Fischer

 

Hurra! 0,09 Kinder mehr in Deutschland !

Euphorisch melden die Agenturen einen Geburtenzuwachs von 0,09 Kinder pro Frau. Die mediale Euphorie verwundert umso mehr, da wir uns nicht erinnern, journalistisches Interesse bzgl. deutschen Nachwuchses in den letzten Jahrzehnten jemals wahrgenommen zu haben. Natürlich ist uns jedes überhaupt noch geborene Baby herzlich willkommen. Gott sei Dank! Trotzdem irritiert die Heuchelei, mit der die Medien bisher alle Forderungen von Familienverbänden ignorierten, welche die diskriminierend ungerechte Behandlung von Familien anprangern. Nichts als Schweigen im Walde! Angela Merkel gefällt sich sogar, die Alterung der Gesellschaft als CHANCE zu verkaufen! Dabei ist die fehlende Jugend das Problem.

Dazu erreichten uns folgende Zuschriften:

Lasst die Sektkorken knallen! Wir haben 0,09 Kinder mehr in der Statistik! Großer Jubel bei Frau Schwesig und Frau Nahles. Sie hängen sich die Lorbeeren für diesen „Erfolg“ selbst und ihrer arbeitsmarktfreundlichen Politik um, ungeachtet dessen, dass die Statistiker eine ganz andere Erklärung für den Kindersegen haben Und Herr Hüther vom DIW freut sich darüber, dass junge Frauen ihren Kinderwunsch weitest möglich hinausschieben und somit dafür sorgen, dass der Rubel tüchtig rollt. Was gibt es auch Erfüllenderes für eine junge Frau, als ihrem Chef ununterbrochen zu Diensten zu sein? Da   war das Betreuungsgeld logischerweise das reine Gift. Denn dass eine Mutter ihr Kind lieber selbst im Arm wiegt, anstatt es abzugeben, ist eine dreiste Frechheit gegenüber dem deutschen Arbeitsmarkt! Solche Mütter gehören abgestraft mit Entzug des Betreuungsgeldes und zusätzlich mit dem Mindestsatz an Elterngeld. Nein, in Deutschland zählt nur die marktkompatible Mutter, die sich klaglos einreiht in den Tanz um das Goldene Kalb.

N.N.

 

Danke für Ihren erhellenden Artikel! Nur leider vergaßen Sie in der Euphorie über den Geburtenzuwachs zu erwähnen, dass die Zahl der lebenslang kinderlosen Frauen steigt und steigt. Waren vor 70 Jahren nur 12 % aller Frauen kinderlos, so wuchs deren Anteil bis 2008 auf 26%. Im Klartext: Jede 4. Frau bleibt  heute kinderlos. „Vergessen“ wurde auch, dass noch immer jährlich ca. 100 000 Schwangerschaften beendet werden. Darunter sind etwa 50 000 weibliche Föten, die als potentielle Mütter und Großmütter demographisch total ausfallen. Höchst bedenklich ist die Tatsache, dass oft das dritte oder vierte Geschwisterkind in unserem „Kinderland Deutschland“ ökonomisch die familiäre Kapazität total überfordert, ohne dass dies unsere Politik nur im mindesten interessierte. Unsere Regierungen scheinen vollkommen zufrieden zu sein, wenn Mütter ihr einziges Kind möglichst nach wenigen Monaten in der Krippe abliefern, um dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung zu stehen. Eltern mit mehreren Kindern werden dafür umso gründlicher abgemolken.

N.N.

 

Wenn man bedenkt, dass die zahllosen Paare, die auf Kinder freiwillig verzichten, den Anspruch haben, von den heute geborenen Kindern ihre Rente erwirtschaftet zu bekommen, ohne sich selbst je an Kinderkosten beteiligt zu haben, dann muss etwas im deutschen Sozialrecht schief laufen. Die 0,09 Prozent zusätzlicher Babys 2015 werden sich wundern, wenn sie dereinst außer ihren eigenen Eltern auch noch die kinderlosen Rentner ab 2040 werden alimentieren müssen. Der Jubel über den äußerst dürftigen Geburtenzuwachs 2015 dürfte sehr schnell verhallen! Umso wichtiger wäre, heute die Weichen zu stellen, um  es Familien zu ermöglichen, nicht nur ein einziges Kind, sondern auch mehrere Kinder nachteilslos ins Leben zu begleiten, und zwar in eigener Regie und nicht nach den Vorgaben einer politisch gewollten Ideologie sozialistischer Ghettoerziehung in Krippen und Horten.

N.N.

 

Familie  hoch im Kurs? Das wage ich zu bezweifeln, auch wenn 2015 die Geburtenrate um  0,09 % gestiegen ist. Laut Statistik  wollen Frauen nach ihrer beruflichen Karriere sich um die 40 doch noch ein einziges Kind zulegen. Aber das ist genau um  0,7  Kinder zu wenig,  um den Bestand zu erhalten. Mindestens 2,1 Kinder pro Frau wären nötig, um die Beiträge zu erwirtschaften, die für die Rente der Älteren gebraucht werden. Die Konsequenz ist eine Schrumpfung der Gesellschaft mit der Folge, dass eben Väter und Mütter sich im Alter auf Bedürftigkeit einzustellen haben. Anders als Kinderlose, die sich mangels Kinderkosten privat üppig absichern konnten. Insofern „lohnt“ es sich nach deutschem Sozialrecht nicht, überhaupt Kinder in die Welt zu setzen. Eltern sind immer die Dummen, weil sie ihre Reserven in die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder investieren, und nicht in ihre eigene Altersvorsorge. Aber leider tickt unser deutsches Sozialrecht  familienblind. Damit können wir uns abfinden oder eben nicht.

N.N.

 

Auch wenn der o.g. Artikel es eher verschleiert, verdanken wir den Zuwachs von 0,09 Kindern pro Frau laut Statistik allein unseren Migrantinnen (1,86), denn deutsche Frauen trugen mit der konstanten Geburtenziffer 1,39 offenbar so gut wie nichts zu dem erfreulichen Plus bei. Alles jubelt über die 23 000 zusätzlichen Babys, am meisten Frau Schwesig. Sie sieht, in völligem Gegensatz zur Statistik, ihre SPD-Politik bestätigt, nach der nur die arbeitsmarktkompatible Mutter eine gute Mutter ist und den staatlichen Geldsegen in Form eines üppigen Elterngelds verdient. Wer für sein Kind kollektive Krippenbetreuung ablehnt wird mit dem Mindestsatz und dem Entzug des Betreuungsgelds bestraft. Politik vom Feinsten!Weil die Anzahl der Geburten in unmittelbaren Zusammenhang mit der Alterssicherung der  künftigen Elterngeneration steht, kommt es praktisch auf jedes noch geborene Kind an. Deshalb verwundert die Aussage, die schrumpfende Bevölkerung sei „wertfrei“ zu sehen. Warum dann der politische Jubel über die massive Zuwanderung junger Migranten? Sie sollen doch demnächst mit ihren Sozialbeiträgen die Kinder ersetzen, die in Deutschland eben seit Jahren nicht mehr geboren wurden.Ohne den Umbau unserer sozialen Sicherungssysteme aber werden uns die Fetzen um die Ohren fliegen, da gebe ich dem Demographen Rembrandt Scholz absolut recht.

A. Q.

 

Sehr geehrtx XXX Musterperson!

Der Beitrag: “ Wetten, Sie wussten nicht, wer oder was eine Frau im Sinne des Gesetzes ist?!“ ( 20. 06. 2016 )  hat auf diesem Forum heftige Reaktionen ausgelöst. Darum wollen wir ihn noch einmal aufgreifen. Es geht darum, dass das BMFSFJ im Entwurf zur  Neufassung des Mutterschutzgesetzes die Bezeichnung FRAU einschränkt:

„Eine Frau im Sinne dieses *) Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.“
*) Muss nun bei jedem Gesetz erst definiert werden, wer mit Frau oder Mann gemeint ist?

 

Mitte der Siebzigerjahre wurde das „Fräulein“ zugunsten der Anrede FRAU aus dem Amtsdeutsch gestrichen, um unverheiratete oder minderjährige weibliche Personen nicht zu diskriminieren. Nach dem Willen der Genderlobby ist aber eine Person im Sinne dieses Gesetzes  erst eine Frau, wenn sie schwanger oder stillende Mutter geworden ist. Überspitzte Frage: Wie lange gilt diese Person als FRAU ? Ist diese Ehrenbezeichnung nach dem Abstillen wieder gestrichen, oder gilt sie bis das Kind volljährig geworden ist? Die Bezeichnung Mutter gilt ja lebenslänglich. Und  was ist mit allen anderen biologisch weiblichen Personen, die nicht schwanger sind und nicht stillen? Sie dürfen weder als Fräulein, noch als Frau angeredet werden. Damit müsste logischerweise auch die Anrede HERR verschwinden.

Dämmert´s?

Künftig sollen wohl alle Personen mit  XXX Maier, Müller, MusterX etc. geführt werden, um sie nicht einem Geschlecht zuzuordnen. Dann sollten wir tunlichst auch auf Vornamen ganz verzichten, weil daran ja das männliche oder weibliche Geschlecht ablesbar ist.        Eintrag im Geburtsregister: XXX Musterperson, * 17. 12. 1990 in Musterstadt.         Grotesk? Absolut!

 

Aber im Ernst: Diese Überlegungen zeigen auch, in welchem Dilemma sich Eltern befinden, dessen Kind mit uneindeutigen Genitalien geboren wird. Eine große Tragik. Diese lässt sich aber nicht auflösen, indem man allen Menschen das hohe Gut ihres Geschlechts wegnimmt. Die richtige Antwort heißt, den betroffenen Menschen alle erbetene Hilfe zuteil werden zu lassen. Fehlbildungen werden nicht dadurch verschwinden, indem man alle Menschen ohne Fehlbildung zu Behinderten erklärt.

 

Fazit: Menschen sind verschieden – Gott sei Dank! Es gilt die Verschiedenheit zu würdigen und zu schätzen. Die Würde eines Menschen hängt nicht von der Beschaffenheit seiner Gliedmaßen, Genitalien oder seinem Intellekt ab, sondern sie wohnt dem Menschen inne, und nicht erst ab Geburt.

 

Bärbel Fischer

Gerechtigkeit- oder was die SPD dafür hält

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

 

Anfang April 2016 bat ich Sie um die Beantwortung meiner an Sie gerichteten Fragen. Leider bekam ich seither keine Antwort. Es ging uns um familienblinde  Abgaben zu den Sozialversicherungen einerseits, und andererseits um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Diskriminierung ahndet lediglich  wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung von Eltern aufgrund eigener Kinder.  Dass Eltern wegen ihrer Kinder straffrei eine Wohnung verweigert werden darf, daran stößt sich die Politik offenbar nicht. Daraus schließe ich als geschäftsführende Mitarbeiterin der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, dass die SPD um Antworten verlegen ist.

 

Könnte es  sein, dass der dramatische Verlust an Wählerstimmen für die SPD damit zu tun hat, dass sich die Partei von den Anliegen der Basis meilenweit entfernt hat? Könnte es sein, dass die Bevölkerung inzwischen dazu neigt, das Familienkonzept der AfD zu bevorzugen? Könnte es sein, dass die AfD das familienpolitische Versagen der Regierung zu ihrem Vorteil nutzt? Immerhin berücksichtigt die AfD den Anspruch der Eltern, von der Regierung ernstgenommen zu werden, wenn sie nachteilslos auf ihrem verfassungsgemäßen Recht zur Erziehung ihrer eigenen Kinder beharren. Wenn schon nicht von CDU/CSU ein faires Konzept zu erwarten ist, warum nicht von der SPD? Es gilt einfach nur, den Art. 6 GG zu beachten, der aus pluralistischen Gründen bewusst den      E l t e r n , und  n i c h t   d e m   S t a a t  die Erziehungsbefugnis überträgt.

 

GERECHTIGKEIT hat sich die SPD als Slogan für die BT-Wahl 2017 auf ihre Fahnen geschrieben. Solange aber Eltern, die ihre Kinder wenigstens in den ersten drei Jahren selbst betreuen und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen, mit immensen Verlusten gegenüber „arbeitsmarkt-ent-kinderten“ Eltern  zu rechnen haben      ( Differenz beim Elterngeld monatlich 1500 €! ), solange wird das hehre „SPD-Gerechtigkeitsmuster“ nicht greifen. Familien nur dann zu fördern, wenn sie den Schwesig – v.d.Leyenschen Arbeitsmarktskonzepten entsprechen, hat weder mit Demokratie noch mit Gerechtigkeit zu tun.

 

Und außerdem: Elternpaare, die pro Kind monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus mindestens 25 Jahre lang ca. 600,- investieren, ohne dafür eine auskömmliche Rente erwarten zu können, werden sich schwertun, künftig SPD zu wählen. Wenn der SPD die Gerechtigkeitsfrage so wichtig ist, warum schafft sie nicht  i d e o l o g i e f r e i   faire Bedingungen für  a l l e   Eltern, anstatt nur erwerbstätige Eltern zu belohnen?

 

Soviel, werte Frau Dr. Reimann in Kürze. Dieser Brief geht mit gleicher Post an den Vizekanzler Sigmar Gabriel, an den Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann und an Frau Ministerin Manuela Schwesig.

 

Damit grüße ich Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT in der Hoffnung, dass unser Plädoyer nicht auf taube Ohren stößt

 

Bärbel Fischer, geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Wetten, Sie wussten noch nicht, wer oder was eine Frau im Sinne des Gesetzes ist?

Dann lassen Sie sich belehren vom Gesetzentwurf für die Reform des Mutterschutzes aus dem Hause Schwesig! Hier heißt es unter

§ 2
Begriffsbestimmungen
(1)
Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein
Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen
Geschlecht.
 
Quelle:

 

Das bedeutet, dass auf dem Standesamt für das neugeborene Mädchen irgendeines von den angeblich 60 bis 4000 „Geschlechtern“ eingetragen werden kann. Ob das Mädchen eine Frau ist, wird sich spätestens bei einer Schwangerschaft herausstellen. Welch ein Schock für die werdende Mutter, auf ihr biologisches Geschlecht reduziert zu werden!

Oder aber, es meint einen mit Hormonen behandelten, stillfähig gemachten Mann. Dieser ist dann eine “Frau im Sinne des Gesetzes”.Wunderbare Genderwelt! Dass den Staatssekretären so ein Schwachsinn überhaupt aus der Feder läuft ……! Wer kann es fassen?!

An dieser Stelle sei auf ein YouTube-Interview mit dem Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera hingewiesen, der Gender Mainstreaming als Unfug und feministische Sekte bezeichnet.Gönnen Sie sich das erhellende VIDEO unter

https://www.youtube.com/watch?v=rbWhlsb_Tzs

 

 

„Ältere Menschen sind optimistischer denn je“

Eine nicht näher beschriebene Langzeitstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Jugend ( BMFSFJ ) zur Zufriedenheit der älteren Generation kommt gerade rechtzeitig zur SPD-Baisse in die Öffentlichkeit. Die Wohltaten, die unsere Regierung speziell für die alten Menschen ausstreut, müssen sich ja schließlich auszahlen! Wen wundert, dass das Papier strotzt von Superlativen? 

Wie erwartet singt diese Hochglanzstudie das Hohelied auf die „effiziente“ Arbeit des BMFSFJ. Leider erfährt der Leser weder, welches Institut das Ministerium mit der Studie beauftragte, noch die Methode (Fragetechnik) zur Erhebung so genannter „Fakten“, noch welche Kosten dem  Steuerzahler dafür berechnet wurden. In der Vergangenheit wurden schon mehrfach derlei dubiose Studien von wissenschaftlicher Seite stark angezweifelt, bzw. wegen mangelnder Seriosität in die Tonne getreten. Wie sonst kämen die Autoren auch zu dem zynischen Schluss, Probleme im Alter hätten nur „sozial abgehängte Frauen und Männer mit geringer Bildung“? Eine dreiste Analyse angesichts der Realität!

Solange die Quellen von Auftragsstudien zur Überprüfung verschwiegen werden, bleibt der Verdacht,  dass es sich nicht um ergebnisoffene Studien handeln kann, sondern um Studien nach Maßgabe des Auftraggebers. Im Angesicht gegenwärtig massiver Zustimmungsverluste für die SPD ein durchsichtiger Versuch von Frau Schwesig, das stark beschädigte SPD- Image aufzupeppen.

Bärbel Fischer

 

Mutterschutz – zum Abschuss frei gegeben!

Am 4. Mai 2016 „entrümpelte“ Ministerin Schwesig mit Zustimmung des CDU/SPD- Bundeskabinetts das scheinbar „überholte, unbrauchbare Mutterschutzgesetz“  zugunsten eines „flexibleren, modernen, an die Arbeitswelt 2016 angepassten“ Entwurfs. Damit ist es nun den Schwangeren selbst überlassen, wie lange und wie viele Stunden sie täglich dem Betrieb zur Verfügung stehen wollen. Nicht berücksichtigt werden – wieder einmal – die Rechte des ungeborenen Kindes auf Unversehrtheit einerseits und andererseits die Rechte der Mütter auf grundgesetzlichen Schutz der Mutterschaft.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html

Für die SPD mit Manuela Schwesig ist Mutterschutz lediglich ein Unfall, der die berufliche Karriere stört. Wie sie ohne Bedenken ihr Neugeborenes im Stich lässt, so sollen es auch alle anderen Mütter tun. Dass ein ungeborenes wie ein geborenes Kind Respekt, Achtsamkeit, Zweisamkeit und Ruhe beansprucht, für Schwesig ein zu vernachlässigender Faktor, Hauptsache die Betriebe prosperieren! Der Tagesspiegel zeigt auf, unter welchen Druck Schwangere durch ihre Arbeitgeber geraten, wenn sie ihr Recht auf Schonung einfordern.

Dazu der Tagesspiegel:

http://www.tagesspiegel.de/politik/schwangerschaft-und-beruf-das-neue-mutterschutzgesetz-fuehrt-zur-selbstausbeutung/13557514.html