Traumfamilie nach Art von Schwesig

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V. 

Schwesig degradiert Kinder zur Verfügungsmasse kurzfristiger Wünsche von Erwachsenen

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer künstlichen Befruchtung.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder: „Trotz der schönfärberischen Aussage: ‚ …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen…‘ verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären. Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon

  • im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht,
  • beim Elterngeldgesetz und
  • beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung,

jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.

Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“

„Am Geld sollte der Kinderwunsch nicht scheitern.“

Leserbriefe an die Süddeutsche Zeitung und an die Schwäbische Zeitung zu der Meldung, dass Frau Schwesig nun die Krankenkassen anweist, für einen Teil der Kosten von Fertilitätsbehandlungen auch unverheirateter Paare aufzukommen:

Wie Musik klingt das Versprechen unserer Familienministerin in den Ohren von Paaren, die sich Kinder wünschen: „Am Geld sollte der Kinderwunsch nicht scheitern.“ Tatsächlich scheitert dieses Vorhaben oft genug an den hohen Kosten und Abgaben, die Eltern mit jedem weiteren Kind zunehmend mehr belasten. Hat die deutsche Politik endlich begriffen, woher unser enormes demographisches Defizit rührt? Mitnichten! So will Frau Schwesig ihre Zusage natürlich nicht verstanden wissen. Nicht die Entlastung von Familien ist ihr Herzensanliegen, vielmehr soll künftig unverheirateten Paaren eine medizinische Fertilitätsbehandlung über die Krankenkasse ermöglicht werden. Bisher hatte der Gesetzgeber die Erstattung der Behandlung an den Trauschein geknüpft in der Hoffnung, dem Wunschkind auch eine stabile Wunschfamilie zu verschaffen. Damit soll nach dem Willen der SPD endgültig Schluss sein.
Dass der Trauschein mit diesem Akt weiter demoliert wird – wen interessiert das? Die Ehe steht auf der Abschussliste der SPD, ohne dass sich die CDU dafür auch nur in Ansätzen interessiert. 
Bärbel Fischer
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Immer mehr Bürger  trachten heute nach einem Trauschein, denn die Ehe soll nach grün-rotem Willen auch für alle Regenbogenpaare geöffnet werden, ob homo-, trans-, bi- oder intersexuell. Ehe und Trauschein scheinen demnach hoch im Kurs zu stehen. Umso mehr verwundert, dass die SPD-Familienministerin Schwesig auf diesen Trauschein pfeift, wenn sie unverheirateten Paaren den Kinderwunsch auch ohne Trauschein ermöglichen will, indem sie die Kosten einer entsprechenden medizinischen Behandlung dem Beitragszahler aufhalst. Doch die Kosten sind das geringste Problem, Geld ist heute im Überfluss in der Staatskasse. Die Frage ist, ob der Trauschein seine gesellschaftliche Bedeutung behält oder ob er zu einem bedeutungslosen Fetzen Papier verkommt.

N.N.

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Scheitert der Kinderwunsch von Paaren nun am Geld oder am Trauschein? Ihrem Artikel ist dies nicht eindeutig zu entnehmen. Will Frau Schwesig mehr Geld oder will sie nur den Trauschein entwerten? Die Trauung von Mann und Frau war einst ein staatstragender Akt, der für den Fortbestand der Generationen von höchster Bedeutung war, und darum auch standesamtlich vor Zeugen dokumentiert werden musste. Heute ist der Trauschein unwichtig, wenn man ein Kind in die Welt setzen will. Je mehr Kinder jedoch unehelich geboren werden, umso mehr steht der Steuerzahler in der Unterhaltspflicht. Kann dies im Sinne unserer Familienministerin sein?

N.N.

Bärbel Fischer für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

„Unsere Gesellschaft“ – wer ist das? Antwort an Herrn Bohsem

Bezugnehmend auf den Kommentar von Herrn Guido Bohsem in der Süddeutschen Zeitung vom 19. Oktober 2015:  „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“ veröffentlichen wir die Antwort der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT:

Sehr geehrter Herr Bohsem!

Bezüglich Ihres Kommentars „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“            ( Süddeutsche Zeitung, 19. 10. 2015 ) darf ich Sie in wesentlichen Punkten korrigieren:

  • Die SPD scheint festzulegen, wer oder was „unsere Gesellschaft“ ist, und wer oder was  dazu passt, und wer oder was nicht. Die Mittelschicht scheint nach SPD-Jargon nicht dazu zu gehören. Die „breite Masse“, das sind die Ehepaare, die sich per Trauschein gegenseitige Fürsorge versprochen haben bis ans Ende, übrigens zur Entlastung der Sozialkassen und damit der Allgemeinheit. Die Altersversorgung von Singles kostet den Steuerzahler viele Milliarden.
  • Nicht belegt ist, dass sich immer mehr Menschen gegen den Trauschein entscheiden, aber dass der Staat das ES vom Trauschein abhängig macht, ist doch klar: er braucht für sein Fortbestehen verlässliche Strukturen und verlässlichen Nachwuchs. Trauung ist nicht umsonst ein Staatsakt und kein beliebiges Ritual.  Am liebsten würde die SPD, wie auch die Grünen, den Trauschein überhaupt abschaffen. Umso merkwürdiger ist daher, warum gleichgeschlechtliche Paare diesen Trauschein so aggressiv fordern.
  • Das Ehegattensplitting ES ist keine Subventionierung und erst recht keine Familienförderung, sondern es stellt lediglich Steuergerechtigkeit für die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe dar.
  • Besserverdienende ohne Kinder haben meist zwei ähnlich hohe Einkommen. Hier wirkt sich das ES kaum aus. Die Chefarztgattin ohne eigenes Einkommen ist die absolute Ausnahme.
  • Nach dem Willen der SPD soll sich die Struktur der Arbeitsgesellschaft in Richtung totale Frauenerwerbstätigkeit verändern, das Einverdienermodell soll es in Zukunft nicht mehr geben, vielmehr soll das Zweiverdienermodell, ungeachtet (noch-)geborener Kinder installiert werden. Die steigende Frauenerwerbstätigkeit fördert Niedriglöhne. Das weiß auch die SPD.
  • Was die SPD ärgert ist, dass gut ausgebildete Frauen ( Ärztinnen, Lehrerinnen, Juristinnen etc.) meist auch über Kenntnisse zur „artgerechten“, sprich human-biologisch-personalen Erziehung ihrer Kinder verfügen und deshalb am Lebensanfang ihrer Kinder präsent sein wollen. Aber die SPD will weder Müttern noch Kindern die ersten 3 Bindungsjahre gönnen. Nein, von 45 Berufsjahren sollen sie auch 45 absolvieren. Sie sollen Kinder haben als hätten sie keine.
  • Besonders sarkastisch ist Ihre Einschätzung, Familien ließen sich den Urlaub durch das ES finanzieren, anstatt sich einzuschränken (inwieweit schränken sich Kinderlose ein?). Ohne ES kämen Familien schon heute wegen der verdoppelten Steuerbelastung total unter die Räder. Die Streichung des ES erzwingt folglich die Müttererwerbstätigkeit, was ja wohl der Sinn des SPD-Vorhabens ist. Die grundgesetzliche Wahlfreiheit ( Art. 6 GG ) der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder wäre damit erloschen. Margot Honecker lässt grüßen.
  • Dass Sie, Herr Bohsem, den Bestandsschutz für getraute Paare als Bonbon der SPD verkaufen, schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Vertragsschutz ist in einem demokratischen Staat ein hohes Gut und kein Good-Will-Zugeständnis.
  • Zuletzt lässt Ihr Rat an die SPD, das ES heimlich, still und leise, ohne Diskurs der Bevölkerung unterzujubeln, den SZ-Leser an Ihrem demokratischen Verständnis vollends zweifeln und verzweifeln. Geht ein solcher Kommentar unzensiert durch die SZ-Redaktion?
  • Zu Recht bezweifeln Sie, dass der SPD die Abschaffung von Ehe und ES gelingt. Viel eher verliert sie Stimmen. Und das ist  SEHR GUT so.

Damit, Herr Bohsem, hoffe ich, Sie vielleicht nachdenklich gemacht zu haben über die „familien-, d. h. arbeitspolitischen“ DDR-Forderungen der SPD, die laut Olaf Scholz „die Lufthoheit über die Kinderbetten“ beansprucht. Nicht die Eltern, sondern der Saat möchte sich den Zugriff auf die nächste Generation sichern. Aber wir Eltern wehren uns dagegen mit unserer Wählerstimme.

Mit besten Grüßen                                                                                                          Bärbel Fischer                                                                                                                       für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                         www.forum-familiengerechtigkeit.de

Herr Bohsem antwortete:

Liebe Frau Fischer,

vielen Dank für ihren energischen Beitrag. Sie brauchen mich nicht nachdenklich zu machen. Wie in meinem Kommentar klipp und klar zu lesen ist, halte ich das Modell der SPD für nicht einführbar und für nicht zweckmäßig.

Ein Vorschlag: lesen Sie den Kommentar nochmal mit einer anderen Brille. Dann werden Sie feststellen, dass ich das Ehegattensplitting zwar kritisiere, es aber nach Abwägung als alternativlos verteidige. Wenn Ihnen das nicht energisch Pro-Splitting ist, kommen wir nicht zusammen, fürchte ich.

Mit freundlichem Gruß

Guido Bohsem

Parlamentsbüro Wirtschaft

Guido Bohsem                                         Tel.:    +49 30 2636-660

Französische Straße 48                         Fax.:   +49 30 2636-66222

DE 10117 Berlin

 

guido.bohsem@sueddeutsche.de

https://twitter.com/sideshowbob07

www.sueddeutsche.de

 

 

Ehegattensplitting passt nicht mehr in unsere Gesellschaft …

… meint die SPD in ihrem neuen Familienpapier. Guido Bohsen von der Süddeutschen Zeitung definiert , blank jeder steuerrechtlichen Kenntnis, das Ehegattensplitting als große Subvention für die deutsche Mittelschicht. Er empfiehlt der SPD, das ES heimlich, still und leise, ohne dass man vorher darüber spricht, abzuschaffen!

http://www.freiewelt.net/nachricht/spd-moechte-familien-statt-ehegattenshysplitting-10064039

und

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerpolitik-das-kalkuel-der-ehe-1.2698979

 

Brauchen wir 24 h-Kitas? – Umfrage

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage: „Brauchen wir 24 h-Kitas?“unter: www.publik-forum.de/umfrage

JA, sagt Frau Dr. Christiane Groß, das entlastet alle, die nachts arbeiten.       NEIN, das schadet Kindern, sagt der Kinderarzt Dr. Rainer Böhm.

Die Umfrage dauert bis 4. August.
Anbei mein Kommentar zu dieser Frage:

Mamas Schicht dauert von 22 h bis 6 h. Damit Bübchen nicht um 21 h aus dem Schlaf gerissen werden muss, bringt sie es bereits um 18 h in die Kita.  Frau X legt den kleinen Liebling um 19 h in sein Zweitbett. Wie lange sich das Kind in den Schlaf weint, braucht niemand zu wissen. Wenn Mama um 6 h erschöpft den Betrieb verlässt, legt sie sich erst mal für einige Stunden schlafen. Das Bübchen kann ja in der Kita bleiben.  Zum Mittagessen holt Mama ihren Goldschatz ab, kuschelt und beschäftigt sich mit ihm, gibt ihn aber bereits um 18 Uhr wieder in der Kita ab.

Brutal ? Wen interessiert das? Frau Schwesig am allerwenigsten. Sie kann erst ruhig schlafen, wenn Mütter  – problemlos ! –  schichten können. Niemals kommt ihr in den Sinn, man könnte Mütter auch gesetzlich vom Schichtdienst entbinden, um Kindern Verlustängste zu ersparen.

Nein, ihre eigene Kita-Kindheit habe ihr nicht geschadet, sagt Frau Schwesig ( ich vermeide die Bezeichnung Familienministerin ) im Brustton der Überzeugung!

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Schwesig will Alleinerziehende entlasten

„Als Frau zuhause zu bleiben und einen reichen Mann zu haben“, soll sich am steuergünstigsten auswirken, meint unsere Familienministerin medienwirksam. Ob die besagte Frau Kinder hat, erwähnt sie nicht. Mit dieser dümmlichen Bemerkung entlarvt Frau Schwesig ihre totale Unkenntnis der Struktur bundesdeutscher Steuer- und Sozialpolitik. Denn sie übersieht, dass nicht nur Alleinerziehende, sondern auch Elternpaare, nicht etwa wegen ausschweifenden Lebenswandels,  sondern allein wegen ihrer Kinder ins ökonomische Hintertreffen geraten, und zwar mit jedem weiteren Kind dramatischer.      http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/

Bevor Frau Schwesig bei Herrn Schäuble ausschließlich für Alleinerziehende eine bessere Entlastung erstreitet, sollte sie begreifen, dass die Verarmung  aller  Familien in Deutschland die logische Konsequenz aus einem, um den Faktor Jugend amputierten Sozialgesetz ist. Ohne intellektuellen Spagat könnte die Familienministerin den drei Grundübeln auf die Spur kommen, die unserem Sozialsystem zugrunde liegen.

  • Erstens begünstigt das Umlageprinzip in der  Altersversorgung vor allem diejenigen, die keine Kinder großziehen. Als Senioren profitieren sie von den Beiträgen ihrer Nachbarskinder, ohne jemals selbst Kinderkosten aufgebracht zu haben.
  • Zweitens ignoriert unser Sozialsystem, wie viele Mäuler ein unterhaltspflichtiger Arbeitnehmer zuhause zu stopfen, bzw. an wie viele Familienmitglieder er sein Einkommen aufzuteilen hat. Denn die Beiträge in die Sozialversicherungen werden familienblind aus dem Brutto errechnet, so als sei das Paar, bei vergleichbarem Lohn, kinderlos.
  • Weil drittens sich in Haushalten mit Kindern die Belastung durch die Mehrwertsteuer vervielfacht, bestreiten vor allem  Familien den Löwenanteil in der Steuerkasse. Dies bedeutet eine Umverteilung von unten nach oben. Sollte das Herrn Schäuble noch nicht aufgefallen sein?

Der Einwand, das Kindergeld sei Lastenausgleich genug, zieht absolut nicht. Denn das so genannte Kindergeld ist zum größten Teil die Rückerstattung bereits (zu Unrecht) entrichteter Steuern auf das Existenzminimum der Kinder.  So, als ob das Existenzminimum von Erwachsenen zuerst besteuert, und anschließend als Lastenausgleich gönnerhaft wieder ausbezahlt würde!                                                Anders ausgedrückt: Die Eltern zahlen sich das Kindergeld größtenteils selbst.

Ein Sozialsystem, das nicht mehr solidarisch ist, hat ausgedient.

Weshalb sahen und sehen denn ausgerechnet Sozialdemokraten wie Frau Schwesig hier keinen Handlungsbedarf? Wenn sich die Sozialdemokratin also Verdienste als Familienministerin erwerben will, so müsste sie vordringlich dafür sorgen, dass endlich umgesetzt wird, was das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten fordert:

ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Familien,

  • nämlich durch die längst überfällige Beteiligung von Singles an den Kosten für die nachwachsende Generation,
  • durch familiengerechte Abgaben in die Sozialversicherungen und
  • durch die Rückerstattung von Steuern auf den Verbrauch von Kindern.

Also keine Minilösung per Almosen für 19 % Alleinerziehende, sondern eine solidarische, generationengerechte Maximalsanierung, die auch die 70% Paarfamilien einbezieht. Zugegeben, eine Herkulesaufgabe!

Dass unsere Gesetze ausgerechnet diejenigen schröpfen, die das System überhaupt noch am Laufen halten, mag als Treppenwitz in die deutsche Sozialgeschichte eingehen! Als NachwuchsVerhinderungsProgramm mit einer Quote von 1,38  Kindern pro Frau schreibt unser System international bereits seit Jahren blamable Erfolgsgeschichte.

Für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

Dieses Schreiben geht in Briefform an Frau Familienministerin Schwesig.

Bundestag beschließt ELTERNGELD PLUS

Gestern beschloss der Bundestag das „Elterngeld PLUS“ ab 1. Juli 2015. Damit ist Frau Schwesig ihrem Ziel, Eltern vollzeitnah erwerbstätig zu wissen, ein ganzes Stück näher gekommen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-11/bundestag-elterngeld-plus

Macht man eine Zeitrechnung für das erste Jahr nach der Geburt auf, dann stellt sich diese so dar:

Elterngeld bisher: Die Mutter verzichtet auf 40 Wochenarbeitsstunden zugunsten ihres Babys, der Vater arbeitet weiter 40 Wochenstunden. Im ersten Jahr ergibt das bei 46 Arbeitswochen eine Abwesenheit von 46 x 40 Stunden = 1840 Stunden.

Elterngeld PLUS: Beide Eltern arbeiten für den Betrieb je 30 Stunden pro Woche ab der Geburt. Das macht in 46 Wochen: 46 x 60 Stunden = 2 760 Stunden Abwesenheit.

Der Betrieb gewinnt gegenüber dem bisherigen Elterngeld demnach im ersten Jahr 920 Stunden, also 115 Arbeitstage. Wenn beide Eltern gleichzeitig bei der Arbeit sind, bedeutet das für das Neugeborene

  • 920 Stunden Fremdbetreuung in einer 1: 8-Kinderkrippe,
  • 920 Stunden Sehnsucht nach Mama und Papa,
  • 920 Stunden Trennungsschmerz,
  • 920 Stunden Stress bei erhöhtem Cortisolwert,
  • 920 Stunden Entfremdung von den Eltern
  • 920 Stunden Entbehrung der Familie und der häuslichen Umgebung, aber auch
  • 920 Stunden Sehnsucht der Eltern nach ihrem Kind

Hinzu kommt noch die Abwesenheit der Eltern aufgrund der Wege und der vorgeschriebenen Pausen.

Für Frau Schwesig und unsere gewählten Abgeordneten KEIN PROBLEM! Auf die Bedürfnisse der kleinen Lieblinge kommt´s ja auch gar nicht an. Hauptsache, die Arbeitsplätze bleiben besetzt, die Wirtschaft macht Gewinne und die Krippen werden voll!  Verkauft wird uns dieses Modell, das sich rühmt, die Arbeitnehmer von lästigen familiären Pflichten zu befreien, damit sie länger und mehr arbeiten, unter dem Begriff  FAMILIEN-FREUNDLICHKEIT!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort aus dem Familienministerium

Sehr geehrte Frau Fischer,

 
vielen Dank für Ihre Mail. Im Zuge der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll das bekannte Elterngeld um die Variante Elterngeld Plus ergänzt werden. Das bedeutet: Zukünftig stehen den Eltern mit dem bereits bekannten Basis-Elterngeld sowie dem neuen Elterngeld Plus zwei Varianten des Elterngeldes zur Verfügung. Das bisherige Elterngeld wird es auch weiterhin geben und den Eltern ermöglichen, in der ersten Zeit ab der Geburt des Kindes ohne großen Einkommensverlust ganz zu Hause zu bleiben.

Mit dem Elterngeld Plus sollen insbesondere Väter und Mütter unterstützt werden, die schon während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt. Mit den Elterngeld Plus-Monaten können sie zukünftig während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung.

Eine Teilzeittätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für den Bezug des Elterngeld Plus. Beide Bezugsvarianten des Elterngeldes können mit und ohne eine Teilzeitbeschäftigung genutzt werden; auch die Kombination beider Varianten ist möglich.

Zusammen mit dem Elterngeld Plus wird zum 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Die Mehrheit der jungen Männer und Frauen mit kleinen Kindern wünschen sich eine solche Aufgabenteilung. Der Partnerschaftsbonus unterstützt sie dabei.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.                     Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Gabriele Schmidt
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Team
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Erwiderung

Sehr geehrte Frau Schwesig,

über Frau Schmidt ließen Sie mir Ihre Antwort auf mein Schreiben zukommen, wofür ich mich bedanke.

Leider gingen Sie nicht auf den Kern meiner Kritik ein, nämlich, wie die Säuglinge es wohl empfinden, wenn die Eltern immer noch weniger Zeit für ihr Kind aufbringen können/wollen ( 920 Stunden zusätzliche Abwesenheit ). Die Neugeborenen müssen sich vorkommen wie ein Betriebsunfall, wie ein Fremdkörper im Getriebe, den man möglichst schnell entfernt, damit die Maschine wieder reibungslos läuft.

Das Elterngeld PLUS kann noch so variabel sein, Fakt ist, es dient dazu, Eltern möglichst frühzeitig von ihrem Säugling zu trennen. Damit dies besser gelingt, wird den jungen Eltern ein zusätzlicher BONUS gewährt. Aus Steuergeldern natürlich! Sie nennen diese Belohnung wohlklingend PARTNERSCHAFTSBONUS. Damit soll verschleiert werden, dass der Staat schon wieder tut, wozu er nicht berechtigt ist: Er greift mit Subventionen in die Autonomie der Eltern ein, die per Grundgesetz das alleinige Recht haben, ihre Familie zu organisieren. 

Das Elterngeld wie die Krippenfinanzierung sind an sich schon Konstrukte, die verfassungswidrig Elternschaft unterschiedlich bewerten und somit gegen Art. 3 GG verstoßen. Im Extremfall kann sich die Differenz beim Elterngeld zwischen Müttern mit Einkommen und Müttern ohne Einkommen  ( z.B. wegen der Erziehung vorhandener Kinder ) auf 18 000 € zugunsten der Mütter  m i t  Einkommen belaufen. Dies kommt einer Bestrafung der Mütter ohne Einkommen gleich. Eine soziale Glanzleistung!

Offenbar können unsere Volksvertreter mit dieser schreienden Ungerechtigkeit leben. 

WIR  NICHT!

Mit freundlichem Gruß                                                                                                    Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Nächste DEMO FÜR ALLE in Stuttgart am 19. Oktober 14 Uhr

 

Familienministerin plant Generalangriff auf Erziehungsrecht der Eltern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Herbst geht es in Stuttgart erneut auf die Straße. Wir demonstrieren für Ehe und Familie, für das Elternrecht auf Erziehung, gegen Gender-Ideologie, schamverletzende Unterrichtsinhalte und gegen die Anmaßungen familienfeindlicher Lobbys:

DEMO FÜR ALLE – „Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder!“
am Sonntag, 19. Oktober 2014
in Stuttgart, Schillerplatz
um 14 Uhr

Anmeldung hier.

Ob Sonne, Regen oder Schnee, wir zählen auf Sie. Kommen Sie nach Stuttgart! Es ist von großer Bedeutung, daß wir dort eine wirklich eindrucksvolle Anzahl von Bürgern versammeln. Hervorragender Polizeischutz ist garantiert. Beim letzten Mal haben uns 900 (!) Polizisten von Gegendemonstranten abgeschirmt. Machen Sie die Demonstration bitte in Ihrem Umfeld bekannt, organisieren Sie Fahrgemeinschaften und bringen Sie Ihre ganze Familie und weitere Unterstützer mit.

Hier Flyer ausdrucken oder bestellen per Mail unter Angabe Ihrer Adresse und Anzahl der gewünschten Flyer bei: demofueralle@familien-schutz.de. Verbreiten Sie die Veranstaltung bitte auch über Facebook.

Wie wichtig es ist, den Kampf für Ehe und Familie und das Erziehungsrecht der Eltern mit unverminderter Kraft fortzusetzen, zeigt der jüngste Vorstoß unserer BundesfamilienministerinManuela Schwesig (SPD). Ohne Absprache mit dem Regierungskabinett zog sie das altbekannte linke Vorhaben aus der Schublade, „Kinderrechte“ in der Verfassung zu verankern. „Kinderrechte“ klingen auf Anhieb gut, sind aber de facto nicht nur überflüssig, sondern gefährlich! Kinder sind Menschen und damit durch Artikel 1 unseres Grundgesetzes, wie alle anderen Menschen auch, in ihren Rechten geschützt. Darüber hinausgehende „Kinderrechte“ im Grundgesetz würden vor allem dem Staat nützen, der diese nämlich „für die Kinder“ wahrnehmen würde, im Zweifel auch gegen den Willen der Eltern. Das Elternrecht würde ausgehebelt.

 

Für eine Ministerin, die das Betreuungsgeld als „kalte Fernhalteprämie“ betitelt, die Frauen wegen „handfester Nachteile“ davor warnt, ihre Kinder daheim selbst zu betreuen und Krippenerzieherinnen mehr Erziehungskompetenz zutraut als den Eltern, ist eine solche Forderung nur logisch. Wenn wir wollen, daß Eltern auch künftig ihre Erziehungsverantwortung uneingeschränkt selbst wahrnehmen können, müssen wir standhaft bleiben beim NEIN gegen „Kinderrechte“ in die Verfassung. Lesen Sie zu diesem Thema auch diesen aufschlußreichenBeitrag von Birgit Kelle.

Mit herzlichen Grüßen, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

PS: Achtung, die „sexuelle Vielfalt“ ist auch in Niedersachsen auf dem Vormarsch. Dort sollen nach den Plänen der Rot-Grünen Regierung Lehrer in ihrer Ausbildung für das Thema Homosexualität sensibilisiert und „sexuelle Vielfalt“ Teil des Schulunterrichtes werden. Ein politisch engagierter niedersächsischer Vater hat dagegen eine Petition gestartet, die Sie hier online unterzeichnen können.

Alle Neuigkeiten zur DEMO FÜR ALLE finden Sie auf unserer Internetseitewww.demofueralle.de und bei Facebook.

Unterstützen Sie unsere Vorbereitungen für die nächste DEMO FÜR ALLE bitte auch mit einer Spende hier

oder direkt über PayPal: 

Herzlichen Dank!

 

Angestaubte Klischees aus der Mottenkiste

Der Deutsche Familienverband DFV wehrt sich gegen die Verunglimpfung des Betreuungsgeldes ( BG ) und die skandalöse Verschiebung der überfälligen Krippenqualifizierung in die nächste Legislaturperiode durch Manuela Schwesig. 

Mit den plumpsten Tricks versucht die SPD derzeit, das begehrte BG zu diffamieren und greift zu diesem Zweck in die Mottenkiste angestaubter Studien. Kein  Klischee ist ihr zu abgegriffen, zu schäbig, um nicht damit noch die bereitwilligen Medien für ihre Ablehnung zu instrumentalisieren. 

Die SPD scheut sich auch nicht, Migranten und selbsterziehende Eltern in die Schublade BILDUNGSFERN zu stecken. Dieser hektische Schuss wird  für die SPD jedoch mit Sicherheit nach hinten losgehen!

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/333-betreuungsgeld-und-qualitaet

und

http://frau2000plus.net/presseinformation-der-grosse-bluff-es-gibt-keine-neuen-zahlen-zum-betreuungsgeld/

 

Täuschungsmanöver PLUS

Ganz ohne Frage ist das von Ursula v.d. Leyen 2007 eingeführte Elterngeld verfassungswidrig,

  1. weil es erwerbstätige Mütter begünstigt, Vollzeitmütter aber benachteiligt,
  2. weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern deren  vorangegangene Erwerbsarbeit,
  3. weil es gegen das Menschenrecht des Kindes auf Betreuung durch seine Eltern verstößt ( Art. 6,2 GG und Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention ).

Das BEEG  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf              sieht vor, dass die Mutter 12 Monate, der Vater 2 Monate lang zugunsten ihres Babys ihre Erwerbstätigkeit (40 Stunden) ruhen lassen und dafür ein einkommenabhängiges  Elterngeld beziehen. Im zweiten Jahr soll das Baby dann in  einer Krippe untergebracht werden, damit beide Eltern wieder  in Voll- oder Teilzeit  ihrem Betrieb zur Verfügung stehen.

Die geplante Elterngeld-PLUS-Reform dieses Gesetzes durch Manuela Schwesig verspricht „mehr Zeit für Familie und Beruf“, indem sie beide Eltern im ersten wie im zweiten Jahr je 32 Stunden beschäftigt wissen will. Dabei soll der Erhalt des EG auf zwei Jahre, aber in halber Höhe erweitert werden. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.

http://www.sueddeutsche.de/politik/elterngeld-plus-mama-kann-bald-frueher-arbeiten-1.1985624

Das Bundeskabinett hat im Juni 2014 diese Reform gebilligt.                                 Hat denn kein Minister widersprochen?                                                                      Hat denn kein Minister nachgerechnet?

Wer nämlich nachrechnet, merkt schnell: Es handelt sich hier um eine klassische Mogelpackung! Denn nun arbeiten auf zwei Jahre gerechnet die Eltern wöchentlich 8 Stunden mehr für den Betrieb. Das macht bei 2×45 Arbeitswochen eine Mehrleistung von 720 Stunden, also 90 volle Achtstundentage oder 18 Wochen PLUS für den Betrieb, aber 90 volle Achtstundentage MINUS an Präsenz für ihr „Wunschkind“.

Frau Schwesigs Maxime lautete bereits im Wahlkampf 2013, die Elternzeit zu verkürzen und die Eltern „vollzeitnah“ zu beschäftigen. Oder hätte sie jemals  eine Reform in Angriff genommen, um Eltern ein ebenso kräftiges PLUS an Zeit für ihr Kind zu verschaffen? Niemals!  Kinder in Deutschland stören einfach die Karriere. Weg mit ihnen!

Die oben erwähnten Zahlen belegen jedenfalls, wie sehr die Regierung bemüht ist zu verbergen, was sie wirklich vorhat, nämlich unseren Kindern künftig noch weniger Anspruch auf elterliche  Umsorgung zuzugestehen ( jedes Affenkind im Zoo findet bessere Bedingungen vor). Tatsächlich „fördert“ dieses Programm den frühest möglichen Wiedereinstig der Mütter in ihren Beruf. Die Große Koalition hat uns also gleich zwei „tüchtige“ Arbeitsministerinnen aus der SPD beschert, doch eine politische Fürsprecherin für Kinder und ihre rechtmäßigen biologischen Bedürfnisse – Fehlanzeige!

Der Schwesig´sche Slogan „Mehr Zeit für  Familie und Beruf“ – ist ein einziges, aber bewusstes  Täuschungsmanöver. Möglicherweise wird dieser Schuss nach hinten losgehen, wenn sich nämlich die Zahl der Geburten noch weiter verringert.

Wozu denn Kinder haben als hätte man keine?

Bärbel Fischer