Inklusion: Wahlfreiheit für alle!

Auf die Berichte der Schwäbischen Zeitung zu der Forderung seiner Mutter, Henri  trotz seiner Trisomie ins Gymnasium aufzunehmen, antwortet eine Mutter mit folgendem Leserbrief. Dabei beklagt sie auch das leichtfertige Aufgeben der Errungenschaft Sonderschule zum Schaden behinderter Kinder.

Wahlfreiheit für alle

Als Mutter von Kindern ohne bisher festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf fühle ich mich in der aktuellen Inklusionsdebatte durch das politische Einbahnstraßendenken diskriminiert.

Wir können uns in Deutschland glücklich schätzen, ein hochqualifiziertes und spezialisiertes Schulsystem etabliert zu haben, das den Talenten und Möglichkeiten der Heranwachsenden passgenau entgegenzukommen versucht, Bildung für alle ermöglicht und die meisten Kinder zu einem ihrem Potential entsprechenden Schulabschluss führt mit dem Ziel sozialer Teilhabe und Unabhängigkeit von subsidiären Leistungen.

Sollte aber in Zukunft alles an allen Bildungsstandorten dank Inklusion eingefordert werden, der Wille der Eltern darüber entscheiden, wo ihr Kind zu welchen Konditionen beschult wird, so darf das nicht nur in eine Richtung gedacht werden. Warum sollte nur Eltern behinderter Kinder Wahlfreiheit zugestanden werden?

Vielmehr fordere ich das Recht, selbst auch den Schulort meiner Kinder frei wählen zu können. Ich würde dann z.B. eine Förderschule wählen mit kleinen Klassen von 5 Schülern, individualisiertem Lehren und Lernen, sonderpädagogischer Begleitung, einem organisierten Fahrdienst zur Schule und zurück, der helfenden Unterstützung von Sozialpädagogen und Psychologen… verbunden selbstverständlich mit der Forderung, dass Fachlehrer des Gymnasiums die Vorbereitung auf das Abitur sicherstellen, so wie umgekehrt Sonderpädagogen alle Henris am Gymnasium unterrichten.

Lioba Konrad, Friesenhofen