Sollen Elternrechte abgeschafft werden?

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich mit großem Bedenken zu dem Vorhaben der Koalition samt SPD, GRÜNEN und LINKEN, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben. Es besteht die Gefahr, die grundgesetzlichen Elternrechte nach Art. 6 GG zugunsten staatlicher Autorität auszuhebeln. In Sachen BILDUNG z. B. hätten dann die Eltern das Nachsehen, weil damit linksideologische Doktrin gegenüber elterlichen Wertvorstellungen Vorrang bekommt. Eltern würden sich auch nur schwer gegen verpflichtende Ganztagsbetreuung wehren können etc. …. . Es gilt auch zu bedenken, dass eine solche Verfassungsänderung einen gefährlichen Keil zwischen Eltern und Kinder treibt.

Bitte lesen Sie:

PM Kinderrechte

Wer bedroht Kinderrechte wirklich?

„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so  plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke  und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.

  • Das Recht auf ein eigenes Leben wird aber genau von jenen bedroht, die auf Biegen und Brechen den § 218 legalisieren wollen.
  • Wer ganztägige Fremdbetreuung für Kinder zur Pflicht macht, beraubt sie elterlicher Achtsamkeit, Liebe und Wertschätzung.
  • Das Recht auf psychisches Reifen wird von jenen bedroht, die Scham verletzende und übergriffige „Aufklärung“ als verpflichtende Unterrichtsmodelle fordern.
  • Die ökonomischen Bedingungen versagt der Staat den Eltern, indem er speziell von diesen enorme Abgaben einfordert, die er Kinderlosen erspart. Arme Eltern – arme Kinder!

Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?

Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?

Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html

Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Paul Kirchhof empfiehlt Wahlrecht ab Geburt

Der Bundesverfassungsrichter a. D., Paul Kirchhof, spricht sich für eine Wahlrecht ab Geburt aus, das die Eltern stellvertretend wahrnehmen, bis das Kind  volljährig ist. Er erteilt dem Ansinnen der Familienministerin, Franziska Giffey, Jugendlichen das Wahlrecht zu erteilen, eine Absage.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/852-deutscher-familienverband-begrüßt-aussagen-des-verfassungsjuristen-kirchhof-zum-wahlrecht-ab-geburt

Video zum Interview:

https://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tagesgespraech/bundesverfassungsrichter-a/-/id=660264/did=24019084/nid=660264/ex5sp4/index.html

Muttertag 2019 – wieder nur politische Lippenbekenntnisse?

Die Journalistin und vierfache Mutter Birgit Kelle macht sich in ihrem Newsletter  ihre Gedanken zum Muttertag 2019

Meine Damen, meine Herren,

am Sonntag ist Muttertag. Es werden wieder Schokoladenherzen verteilt, Blumensträuße verschickt und überreicht, Frühstücksarrangements mit kaltem Kaffee, hartem Toast, aber mit viel Liebe und Bastelarbeiten flankiert von kleinen Kinderhänden an Muttis Bett gebracht. Ich habe selbst eine ganze Kiste voller wunderbarer Relikte aus dieser Zeit, und ja, es ist gut und schön so.

Regelmäßig, auch am Muttertag, kommt die Forderung, man möge nicht nur an diesem Tag würdigen, was Mütter tun, sondern das ganze Jahr. Schließlich sind wir 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag Mütter und verdienen die Wertschätzung nicht nur für einen Sonntag, sondern täglich. Gemeinsam haben diese öffentlichen Forderungen, dass sie in der Regel ohne Konsequenzen bleiben. Lippenbekenntnisse auch von Politikern sind, die sich medial einmal kurz aufspielen und zu Anwälten der Mütter machen, um uns dann in der nächsten Woche zu erklären, warum es dennoch nicht möglich ist, dass wir eine Rente bekommen, von der wir leben können und unsere Kinder für uns nur Bastelarbeiten machen dürfen, mit ihren Zahlungen an die Rentenkasse später aber erst einmal fremde Menschen finanzieren müssen, statt ihre eigenen Eltern.

Solange dies System so bleibt, haben wir bei Frau 2000plus e.V. (leider) immer noch genug zu tun, um in den Medien und der Politik Aufmerksamkeit und Druck zu erzeugen dafür, dass Lippenbekenntnisse für Mütter nur Zynismus bleiben, wenn man ihnen nicht auch Taten folgen lässt.
In diesem Sinne wünsche ich allen Müttern einen schönen Muttertag, genießen Sie ihre Kinder. Ich kenne keine Mutter, die Kinder bekommen hat, um sich dafür öffentlich beweihräuchern zu lassen, wir haben in der Regel Kinder bekommen, weil wir sie gerne haben wollten und weil wir sie lieben.

Weil wir gerne Mütter sind.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.

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Ausplünderung statt Rechtsstaatlichkeit?

Pressemeldung    30.04.2019

 

Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt

 

Der Verband Familienarbeit e.V. weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass unser Sozialsystem zu einer fortschreitenden Verarmung von Familien in einer reicher werden Gesellschaft geführt hat und weiterhin führt.

 

Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 23.4.2019 bestätigt das.* Das durchschnittliche Geldvermögen von Paaren mit Kindern beträgt nur 73 % des Geldvermögens kinderloser Paare. Das Geldvermögen alleinerziehender Eltern beträgt sogar nur 38 % im Vergleich zu alleinstehenden Personen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, kommentiert:

„Das geringere Geldvermögen von Eltern ist vor allem eine Folge unseres Sozialrechts, da die Investitionskosten in Kinder per Gesetz überwiegend von den Eltern zu tragen sind, während sich Nicht-Eltern nur in geringem Umfang daran beteiligen. Wer keine Kinder hat, spart dadurch viel Geld für die Vermögensbildung, obwohl er später von den heutigen Kindern meist höhere Renten erhält als deren Eltern selbst, da der Rentenanspruch anstatt an die Erziehung von Kindern sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbstätigkeit gebunden wurde. – In den Zahlen des Statistischen Landesamtes kommt die Benachteiligung von Familien allerdings nur unvollkommen zum Ausdruck, weil davon auszugehen ist, dass Eltern sich überwiegend sparsamer verhalten (müssen) als kinderlose Erwerbstätige, was den Unterschied im Geldvermögen mindert. Außerdemwächst das Defizit mit jedem weiteren Kind.“

 

Resch betont, dass vor allem unsere gesetzliche Rentenversicherung eine Verarmung der Familien geradezu erzwinge, weil die Kosten und der „Gewinn“ der Investition in Kinder zum Nachteil der Eltern verteilt sind, wobei dieser Nachteil mit jedem Kind wachse. Eine Vergesellschaftung der Alterskosten wie in unserem Rentenrecht könne nur funktionieren und sei auch nur dann gerecht, wenn auch die Investitionskosten in vergleichbarem Umfang vergesellschaftet würden. Deshalb fordere der Verband Familienarbeit ein Erziehungsgehalt, das zunächst vor allem bei den U3-Kindern zu zahlen sei, ohne dass dabei den Eltern vorgegeben werden dürfe, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden wollen.

 

Die Zahlen gelten zwar nur für Baden-Württemberg, sind aber aufgrund der Gesetzeslage auch bundesweit zu erwarten. Dr. Resch abschließend: „Eine Gesellschaft, die die Familie im Grundgesetz unter ´den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung´ stellt, in Wirklichkeit aber deren Ausplünderung betreibt, muss sich fragen lassen, ob hier noch von Rechtsstaatlichkeit die Rede sein kann.“

 

* https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019090

Link: http://familienarbeit-heute.de/?p=5328

Verfassungswidrige Sozialabgaben sorgen auch 2019 für zunehmende Armut

Nun ist der „Horizontale Vergleich 2019 über das frei verfügbare Einkommen von Arbeitnehmern bei gleichem Jahreseinkommen je nach Familiengröße, erstellt vom Deutschen Familienverband, verfügbar.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/848-horizontaler-vergleich-2019-sozialversicherung-treibt-familien-weiterhin-in-die-armut

Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF)zum Download bereit.Er zeigt eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber dem letzten Jahr.

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/222-horizontaler-vergleich-2018

Es tritt deutlich zutage, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind. „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“

Die Gleichstellungslüge

Der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch stellt klar, dass die grundgesetzliche GLEICHBERECHTIGUNG ein Recht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat nicht vereinbar ist mit GLEICHSTELLUNG – einem vermeintlichen Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. GLEICHSTELLUNG erweist sich als Bevormundung, also dem Gegenteil von GLEICHBERECHTIGUNG , was Resch anhand der gängigen Praxis von Elterngeld und Krippenförderung eindeutig nachweist, wenn sich die Differenz zwischen elterlicher und außerfamiliärer Kinderbetreuung  in 12 Monaten auf 19 260 Euro beläuft. Außerdem sieht Dr. Resch eine frappierende Parallele zur marxistisch-leninistischen Ideologie des Sozialismus der untergegangenen DDR – neoliberal umgemünzt nach marktwirtschaftlicher Logik durch geringere Löhne. „Hier wie dort ist und war das Schicksal und die Gesundheit der Kinder und der gesamten Familie kein Thema“.

Der Beitrag von Herrn Dr. Johannes Resch erschien auf RUBKON.

https://www.rubikon.news/artikel/die-gleichstellungs-luge

40 Jahre Verband Familienarbeit e.V.

Die Gründung des Verbandes Familienarbeit e. V. vor 40 Jahren hatte als Anliegen und Ziel war vor allem, die Enteignung der Eltern durch die Rentenreform 1957 und deren Folgen sichtbar zu machen und durch finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit zu beheben. Seit der Rentenreform 1957 werden  die Eltern der wirtschaftlichen Rendite ihrer Investitionen in die Kinder beraubt, da die Renten fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gekoppelt sind.

12. 02. 2019   Pressemeldung                                 

40 Jahre Kampf für die finanzielle Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit

PM Jubiläum

Siehe auch:

https://www.n-tv.de/panorama/Der-Begriff-Hausfrau-hat-gelitten-article20838551.html

Legaler Kindsmord

Forscher rechtfertigen Tötung Neugeborener
Abtreibung, Baby umbringen

https://www.focus.de/familie/geburt/forscher-rechtfertigen-toetung-neugeborener-legaler-kindsmord_id_2450059.html

„Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung“. Mit dieser Begründung plädierten vor einigen Jahren Alberto Giubilini und Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“ dafür, dass Mütter und Väter deshalb das Recht haben, ihren wenige Tage alten Säugling töten zu lassen. Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern nur „mögliche Personen“!

Als ob „Bewusstheit“ eine Kategorie für Menschenwürde sein könnte! Demzufolge wären auch geistig Behinderte und Demente zum „Abschuss freigegeben“, wie einst vor achtzig Jahren! Grundgesetzlich gilt nach den satanischen Erfahrungen des Dritten Reichs das Grundrecht auf Unversehrtheit für  j e d e n   Menschen egal, über welchen Intelligenzquotienten er verfügt.

Auch wenn das o.g. barbarische Plädoyer den Gipfel der Menschenverachtung darstellt, man kann es auch umdrehen. Dann wird nämlich daraus ein glasklares Argument gegen Abtreibung. Die „Wissenschaftler“ definieren hier, genau wie auch alle Lebensschützer, Abtreibung als MORD. Ob die bewusste Tötung vor oder nach der Geburt geschieht – sie ist und bleibt MORD und müsste als solcher gewertet werden.

Bisher ist nichts bekannt, dass sich die Gesetzeslage in Europa entsprechend geändert hätte. Noch immer werden nicht nur gesunde, sondern auch sehr schwache oder frühgeborene Kinder mit viel ärztlicher Kunst und Fürsorge am Leben erhalten, weil gerade für sie noch immer die unantastbare Menschenwürde gilt.

Doch leider weicht der deutsche Gesetzgeber den Schutz Ungeborener immer weiter auf, sodass es kaum verwundert, wenn am Ende eines solchen Prozesses dann tatsächlich Kindsmord legalisiert werden könnte. Dazu genügt dann offenbar die lapidare Erklärung, die Eltern fühlten sich durch ihr Kind „gestresst“. Welcher Erfolg, welche Meisterschaft im Leben lässt sich ohne Mühe und Opferbereitschaft, ohne Verzicht und ohne Frust erreichen? Elternschaft ist eben eine solche Karriere, die nur leider – aus welchen Gründen auch immer –  statt zu Anerkennung nur zu Missachtung  führt. Vielleicht liegt auch hier die Antwort auf die Frage, warum unser Sozialsystem zu implodieren droht.

Wenn man PERSON als ein verantwortungsbewusstes und vernunftgeleitetes Wesen definiert, so zählen die o.g. Wissenschaftler selbst zu den „möglichen Personen“, denn „wirkliche Personen“ kämen nie auf derart barbarische Ideen.

Laufen eigentlich solche Nazis immer noch frei herum?

Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Kinderarmut – hausgemacht!

Das Thema Kinderarmut beschäftigt seit Jahrzehnten alle Familienverbände und -initiativen, nur leider kleckern unsere Regierungen wider besseres Wissen mit ineffektiven Almosen. Der Deutsche Familienverband e. V. weist unablässig auf die hausgemachten Ursachen der Kinder-und Familienarmut hin:

Wie die Sozialversicherung Kinderarmut produziert

Die grassierende Kinderarmut ist einer der größten Schandflecken Deutschlands. Viele machen die Hartz-Reformen dafür verantwortlich, nicht ganz zu Unrecht. Aber der Hauptverantwortliche wird selten genannt: das System der Sozialversicherungen, das entscheidend zur Verarmung von Familien mit Kindern beiträgt.

Sozialrichter a.D. Jürgen Borchert erklärt, worin der eklatante Konstruktionsfehler besteht.

https://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/833-wie-die-sozialversicherung-kinderarmut-produziert