Familien leiden unter verfassungswidrigen Beiträgen

Gesundheitsminister Jens Spahn will Kinderlose in der Rente und Pflege stärker zur Kasse bitten. Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt dieses Anliegen und fordert Beitragsentlastungen für Familien. Die bisherige Beitragsgestaltung ist verfassungswidrig.

https://www.deutscher-familienverband.de

ARD-Presseclub: Ist Abtreibung Auftragsmord? – Die katholische Kirche in der Kritik

Papst Franziskus definiert heute Abtreibung als „Auftragsmord“- eine Formulierung, die unsere Medien in Aufruhr versetzt. Allerdings haben unsere Qualitätsmedien sich nie die Frage gestellt, welche  Auswirkungen jährliche Abtreibungen von mehr als 100 000 Föten ( abgesehen von genereller Nachwuchsverweigerung junger Paare ) auf den Erhalt unserer sozialen Gesellschaftsordnung in Bezug auf künftige Renten  hat.
ZUSCHRIFT
Werter ARD-Presseclub, da Ihr Gästebuch aus technischen Gründen vorzeitig bereits um 13:30 geschlossen ist, möchte ich auf diesem Wege noch eine Anmerkung machen, ganz unabhängig von kirchlichen oder moralischen Vorschriften.
Zum Thema Abtreibung:
Dass Frauen, die bereits Mütter mehrerer Kinder sind, keine Möglichkeit sehen, ein weiteres Kind auszutragen, und sich schweren Herzens für eine Abtreibung entscheiden, liegt doch daran, dass mit jedem weiteren Kind eine Familie, selbst bei mittlerem Einkommen weiter in die Armut getrieben wird. Siehe „Horizointaler Vergleich 2018“ des Deutschen Familienverbandes:
Ein zweiter Grund: Angst vor Altersarmut wegen entgangener Rentenpunkte, solange das Baby auf die Präsenz der Mutter angewiesen ist. Würde unser verkorkstes Generationengesetz Familienarbeit mit gleichwertigen Rentenanwartschaften wie für Erwerbstätige honorieren und Familien mit mehreren Kindern gemäß Art. 3 GG ausstatten, so hätten wir weit weniger Abtreibungen wie die skandalösen 101 209 registrierten Abtreibungen von 2017! Die Zahl der Abtreibungen korellieren mit der parteiübergreifenden  juristischen, politischen und medialen Missachtung von Mutterschaft und Familie, obwohl jedes geborene Kind  für unsere Gesellschaft ein ökonomischer und kultureller Hauptgewinn wäre. Jetzt importieren wir Jugend aus aller Welt und schädigen deren Staaten.
Solange die BRD behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, müsste sie sie Allerschwächsten vor Gefahren für Leib und Leben schützen. Und die Allerschwächsten sind unsere Embryonen als künftige Väter, Mütter, Wissenschaftler, Altenpfleger, Ingenieure Musiker, Ärzte, Köche, Lehrer etc. Den Verlust dieser Fachkräfte bejammern wir tagein-tagaus und holen uns Analpabeten von woher auch immer ins Land. Hätten wir vor Jahrzehnten unsere antiquierte Familienpolitik von 1957 aktualisiert, hätte unsere stockende Wirtschaft heute kein Problem. Will sagen: Unser Rentenproblem, unser Fachkräftemangel, die Nachwuchsverweigerung junger Paare beruht auf unserem rücksichtslosen Sozialsystem, das total demografievergessen zulässt, dass seit 1992 heute über 2 600 000 Fachkräfte allein durch Abtreibung fehlen. Aber nicht nur Fachkräfte fehlen, sondern auch ganze Sippen, die den Erhalt unseres Sozialsystems über viele weitere Generationen stabilisiert hätten.
Nein, dieses Dilemma ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist allein einer blinden Politik zuzuschreiben, die auf kurzfristige ökonomische Gewinne aus ist, welche jungen Eltern ihre Kinder mit Elterngeld abkauft, um sie tagsüber  oder sogar in Nachtschichten in die Betriebe zu zwingen. Der Wirtschaft und der Politik sind hirnschädigende Verlustängste und Kindertränen in Kitas doch völlig egal – Hauptsache es springen Milliardenüberschüsse heraus.
Fazit: Abtreibungen aus dramatischen persönlichen Gründen wird es immer geben. Keine Mutter treibt ihr Kind aus Jux und Laune ab. Aber Abtreibungen aus ökonomischen Gründen könnte die Politik summa summarum  s o f o r t  verhindern, wenn sie Familienpolitik nicht als verkappte Arbeitsmarktpolitik betreiben würde, sondern vorausschauend im Sinne demografischer Notwendigkeiten zum Erhalt unserer Gesellschaft.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Gute Kitas oder gute Betreuung?

Pressemeldung

2.10.2018

Gute-Kita-Gesetz?   Besser wäre ein „Gute-Betreuung-Gesetz“ !

Am 19. Sept. hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ beschlossen. Darin wird angestrebt, die Qualität der „KiTas“ zu verbessern. Gemeint sind offensichtlich vor allem Kinderkrippen. Es liegt nahe, dass der rasche Ausbau der Krippenbetreuung zu einer beträchtlichen Einbuße an Qualität geführt hat. Dem soll jetzt durch das neue Gesetz entgegengewirkt werden.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbandes Familienarbeit, meint dazu: „Die Qualität der Kitas und die Qualität der Kinderbetreuung sind verschiedene Dinge. Werden nur die Kitas thematisiert, wird die Frage nach der elterlichen Betreuung gar nicht mehr gestellt. Wird dagegen nach `Qualität der Kinderbetreuung` gefragt, ist die Antwort ergebnisoffen. Aber wer soll nun entscheiden, was `gute Betreuung` ist? Unser Grundgesetz weist mit Art. 6 das Urteil darüber in erster Linie den Eltern zu und nicht dem Staat. Viele Eltern sind der Auffassung, die beste Betreuung von Kleinkindern erfolge durch sie selbst. Für den Regelfall ist das im Gegensatz zur Politik auch die überwiegende Meinung von Fachleuten, wie etwa Kinderpsychologen. Allerdings sehen sich immer mehr Eltern aufgrund der Nichtachtung und Nichthonorierung ihrer Erziehungsarbeit genötigt, auf die demgegenüber überwiegend staatlich finanzierte Fremdbetreuung in Krippen auszuweichen.

Das „Gute-Kita-Gesetz“ lenkt so von der Alternative „Gute Betreuung“ ab, die auch durch die Eltern erfolgen könnte. Voraussetzung wäre allerdings, diese hätten die Wahlfreiheit über die Verwendung des zur Kinderbetreuung bereit gestellten Geldes, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen wird.* Den politischen Akteuren geht es nicht um „gute Betreuung“, sondern lediglich um „gute KiTas“. Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Interessen der einflussreichen neoliberalen Profiteure in Konzernen und Finanzindustrie. Wenn auch beide Eltern kleiner Kinder möglichst voll erwerbstätig sind, ist es aufgrund der größeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leichter, die Löhne niedrig zu halten. Die regierungsamtliche Gleichsetzung von Kita und Betreuung gängelt die Eltern. Sie sollen – quasi am Grundgesetz vorbei – übertölpelt werden.“

Der Verband Familienarbeit fordert:

In erster Linie haben die Eltern zu entscheiden, was „gute Betreuung“ ist. Dazu müssen sie das Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung selbst in die Hand bekommen. Erst dann haben sie echte Wahlfreiheit zwischen einem Krippenplatz, der Eigenbetreuung oder einer anderen Betreuungsform.

*..„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 99, 216, Rn 64)

 

 

WerteUnion – Glück auf!

Sehr geehrter Herr Mitsch,

über das Portal  RETTET DIE FAMILIE, zu dessen Bündnis auch unser  FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT zählt, bin ich auf die WerteUnion (WU) gestoßen. Soeben habe ich mir Ihr VIDEO https://www.youtube.com/watch?v=awtyobFInhQ vor einem Berliner Publikum angesehen und war sprachlos, dass sich innerhalb der CDU erfolgreicher Widerstand formiert. Die Tatsache, dass die AfD mit ähnlichen Forderungen auftritt wie Sie, zeigt doch, wie sehr die Merkel-CDU ihre angestammte Wählerschaft vernachlässigt hat. Dass Frau M. die WU ganz und gar  nicht schätzt, zeichnet Ihr Bündnis aus. Die AfD scheut sich nicht, Klartext zu reden in ihren Statements im Bundestag. Und die linken Reaktionen sind entsprechend mehr als primitiv. Aus Ihrem Bündnis  habe ich bisher leider kein Beitragsvideo. Können Sie mir Links von Beiträgen Ihres Bündnisses in Bundestagsdebatten schicken?

Ich selbst als geschäftsführendes Mitglied der  ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT gehöre politisch aktiv zur erfolglosen ÖDP, die sich  im Grunde stets als die wertorientierte  CDU und die konservativere Grünen verstand. CDU-Mitglied zu werden, kam für mich angesichts der Generationenvergessenheit der CDU nie in Frage. Ohne die ÖDP wäre ich zum Nichtwähler geworden. Statt dessen stand ich vor jeder Wahl auf der Straße, um für das optimale ÖDP-Programm zu werben.

Unser Anliegen in der Rentenpolitik ist eine gerechte finanzielle Anerkennung von Familien-und Erziehungsarbeit bei der Berechnung der Rente. Für uns ist Familien- und Erziehungsarbeit gleichwertig mit Erwerbsarbeit und entsprechend zu honorieren. Schließlich schaffen Familien den Fortbestand unseres Sozialsystems. Daher gehört endlich  das generations- und demografieblinde Adenauer´sche Rentensystem von 1957 familiengerecht  reformiert im Sinne unseres Grundgesetzes nach Art. 3 GG und Art. 6 GG. Aber die Kanzlerin sieht – wahltaktisch – kein Problem darin, dass Kinderlose den Reibach machen, während  Familien mit jedem weiteren Kind weiter unter ihr Existenzminimum getrieben werden. Umverteilung wäre endlich angesagt. Aber Angela Merkel befördert alle einschlägigen Vorschläge von Familienverbänden in den regierungsamtlichen Papierkorb. Sie können sich selbst davon überzeugen:

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/222-horizontaler-vergleich-2018

Dass wir dafür kämpfen, dass Eltern in Eigenregie nachteilslos ihre Kinder selbst betreuen und erziehen dürfen, versteht sich. Gegenwärtig aber subventioniert der Staat, seit U.v. d. Leyen die außerhäusliche  Kinderbetreuung mit mindestens 1200.- € pro Kind und Monat, die eigenen Eltern aber bestraft er mit dem selben Verlust, wenn sie das staatliche Krippenangebot ( 1. bis 3. Lebensjahr ) nicht nutzen, weil sie ihren Kindern das minderwertige Ghetto ersparen wollen. Dabei bleibt Niedriglöhnern gar keine andere Wahl. Der koalitionären Familienpolitik geht es weder um Kinder noch um Familien, sondern allein um Schaffung von Arbeitsplätzen und eine externe Kinderbetreuung möglichst wenige Monate nach der Geburt und möglichst ganztags, egal wie sehr Neurobiologen vor der  Schädlichkeit zu früher und zu langer Fremdbetreuung warnen.

Ebenso sehen wir das staatliche Elterngeld als ein gesetzliches FEHL-Konstrukt der CDU. Es honoriert die Karriere einer Mutter mit 1800.- € monatlich, während erwerbslose Mütter mit 300.- € abgespeist werden, weil sie zuhause bereits vorhandene Kleinkinder zu versorgen hatten. Ein Geschwisterkind ist der Regierung monatlich 1500.- € , jährlich also 18 000.- € weniger wert als das einzige Kind von Karriereeltern. Wundert es die CDU noch, dass ihre Mitglieder, speziell Eltern mehrerer Kinder, Reißaus nehmen? Wundert es die CDU noch, dass diese zur AfD wechseln, weil in deren Programm Familiengerechtigkeit noch eine Rolle spielt?

Wussten Sie, dass  sich die Differenz staatlicher Zuwendungen von Familie A  ( 3 Kinder, selbsterziehend ) und Familie B ( 3 Kinder, ab dem 13. Monat in der Krippe ) bei einem Jahreseinkommen von je 34 000.- € innerhalb von 7 Jahren  auf ca. 100 000 € beläuft? Die Erwerbsfamilie bekommt 100 000 € mehr als die Familienfamilie ( 41 400.- €  vs. 141 120.- € )

Quelle: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

All dies, werter Herr Mitsch, macht uns Eltern wütend, besonders gerade  deshalb, weil solche fatalen Gesetze von einer familien- und generationsvergessenen CDU kommen ( Ursula von der Leyen ). Meine persönliche Ansicht: Wo diese Frau Zugriff hat, ob als Familienministerin oder als Verteidigungsministerin im symbiotischen Einvernehmen mit Angela Merkel, da hinterlässt sie nichts als verbrannte Erde! Oder wie hat man einzuordnen, dass die Lüftung in Panzern so zu regeln sei, dass sie schwangeren Soldatinnen  Erleichterung verschafft? Meine Frage: Was haben schwangere Soldatinnen überhaupt in Panzern zu suchen?

Daher stimmt es mich zuversichtlich, werter Herr Mitsch, dass sich die CDU endlich intern zur Wehr setzt. Dass Sie sich gegen den linken Block in der CDU werden durchsetzen können, bleibt zu hoffen. Jedenfalls finde ich Ihr Engagement wunderbar und hoffe, dass Sie niemals aufgeben, bevor wir eine Regierung haben, die auch uns Eltern mitnimmt.

Voller Zuversicht grüßt Sie geschwisterlich

i. A. für die  ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

www.forum-familiengerechtigkeit.de

Pervertierte Wahlfreiheit

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen EAF preist ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vom März 2018 zwischen UNION und SPD vereinbarten Vorhaben zur Kinderganztagsbetreuung als Einlösung des Versprechens: „Wahlfreiheit für Familien“.

Dem widerspricht in aller Deutlichkeit der Dresdener Familienvater Dr. Heinrich Günther:

 

                                                                                       Dresden, d. 19.5.2018 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vater dreier Töchter, evangelischer Christ und familienpolitisch interessierter Bürger möchte ich Ihnen zwei Kommentare zukommen lassen zu Ihrer 

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 5.3.2018

 Zu 1. 

Zitat: „Die Koalitionsparteien haben sich für die deutliche Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausgesprochen. Bis 2019 soll eine Bund-Länder-AG dazu einen Vorschlag erarbeiten (S. 21*).“                                                                                                              Die eaf begrüßt dieses Vorhaben sehr. Das wird die Rechtsposition und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen stärken.“

Kommentar: So gut das auch klingt, wird dies die Elternrechte lt. Art.6 GG und damit die Familie als wichtigstes soziales Mikrosystem der Gesellschaft weiter schwächen. 

Zudem zeigt die fortschreitende Entwertung der Familie gegenüber Job bzw. Erwerbsarbeit, dass ein Grundgesetz-Artikel allein das wirkliche Leben nicht nachhaltig schützt, wenn er in der Realpolitik immer weniger beachtet wird (Kinder sind Armutsrisiko in Deutschland, insb. Alleinerziehende oft in prekärer Lage usw.; Kinder im öffentlich-politischen und medialen Kontext als Kostenfaktor von Kommunen oder bestenfalls als „Privatvergnügen“ ihrer Eltern wahrzunehmen – aber nicht als existentielle Voraussetzung für die Zukunft der Gesellschaft). Anstatt neue Rechte im GG zu verankern, wäre erstmal GG Art 6 einzuhalten.                                                                                                                           

Zu: 2.

Zitat: „……Allerdings soll flächendeckend Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ausgebaut werden. 2025 soll dies in einen Rechtsanspruch aller Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung münden. Weiterhin soll sowohl der Ausbau der Betreuung für Kinder im Vorschulalter als auch die Steigerung der Qualität des Betreuungsangebots gefördert werden (S. 20).“

„Bewertung: ……So ist für 2025 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Geburt an bis zum Ende der Grundschulzeit in Sichtweite und damit wäre dann auch die seit Jahrzehnten beschworene – aber bislang nicht eingelöste – Wahlfreiheit von Familien gewährleistet. 

Besonders begrüßt die eaf die Bemühungen zur Steigerung der Qualität von Betreuung, um auch tatsächlich von Förderleistungen – wie wir sie verstehen und für notwendig erachten – sprechen zu können.“

Kommentar: Wie kommen Sie zu der Feststellung, dass mit dem Anspruch auf     Ganztagsbetreuung „Wahlfreiheit für Familien“ gewährleistet wird? Eine Wahlfreiheit setzt zumindest annähernde Chancengleichheit voraus – in Wirklichkeit liegt bereits jetzt eine extreme Benachteiligung häuslicher Sorge und Erziehung vor, denn  steuerfinanziert hoch subventioniert wird ausschließlich die Fremdbetreuung in KITAs und zunehmend in Ganztagsschulen. Angesichts der real existierenden, sozialpädiatrisch unverantwortlichen Betreuungsschlüssel in KITAs  – wie etwa  Sachsen – und der enormen Folgen ungenügender Zuwendung für Kleinstkinder für deren späteres Leben sollte eine familienorientierte Organisation klare Forderungen zur Betreuungsqualität definieren, anstatt bloße Versprechungen von „Bemühungen“ der Politik um bessere Qualität schon zu begrüßen.

Ich verstehe nicht, was solche Positionen der EAF mit einem christlichen Menschenbild zu tun haben. Der Wert häuslicher Erziehung – egal ob Kinder tagsüber in KITAs sind oder nicht – entscheidet über ihr weiteres Leben. Es wäre folgerichtig, die skandalösen Rahmenbedingungen für Familienarbeit in Deutschland anzuprangern (s. Pro-Kopf-Einkommen, Rentenrecht, Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Flexibilität etc.) und dringend Gerechtigkeit für die Kinderfamilien einzufordern – anstatt eine zunehmende Fremdbetreuung zu propagieren, die unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit steht und es daher völlig ungewiss ist, ob eine flächendeckende erwerbstätig organisierte Tagesbetreuung von Kindern in verantwortlicher Qualität  überhaupt realisierbar ist (s. Veröffentlichung der BERTELSMANN-Stiftung zu Defiziten an Finanzierung und qualifiziertem Personal).

Die EAF trägt die Mitverantwortung an den immensen Folgen einer verfehlten Familienpolitik, in der sich familiäre Bedürfnisse immer mehr den beruflichen bzw. wirtschaftlichen Anforderungen zu beugen haben und somit die soziale Stabilität in der Zukunft nachhaltig bedroht wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich GüntherpastedGraphic.png

Kontakt:
Dr.Heinrich Günther
Lönsstr. 12
01259 Dresden
0351-2023970
hgsmd.guenther@arcor.de

Kopie:

  • Dt. Familienverband LV Sachsen
  • Verband für Familienarbeit e.V.
  • CDU Sachsen, LFA Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Raffelhüschen!

Sehr geehrter Herr Dr. Raffelhüschen!

Ich beziehe mich auf Ihr Interview: https://www.youtube.com/watch?v=m6vqIQXcgGY bei You Tube.

 

Kinderarme Vergangenheit kann man nicht ändern, aber man könnte wenigstens die Zukunft unserer Enkel und Urenkel im Auge behalten, indem man wenigstens JETZT Familien endlich so auskömmlich ausstattet, wie es unser Grundgesetz seit 70 Jahren vorsieht. Dann könnten auch wieder mehr Kinder geboren werden. www.elternklagen.de Aber unsere Politiker überblicken nur vierjährige Wahlperioden und nehmen wachsende Kinderlosigkeit achselzuckend in Kauf, anstatt wenigstens HEUTE für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen. Es ist bereits  35 Minuten nach 12 Uhr! Doch wen juckt´s?

 

Sie haben Recht, Herr Dr. Raffelhüschen, bis der Ertrag von Kindererziehung greift, dauert es 23 bis 35 Jahre. Aber mindestens genauso lange prangern Demographen und Familienverbände ungehört eine Politik an, die den jungen Paaren ihren Kinderwunsch gründlich vergrault, weil es nach der Gesetzeslage für Durchschnittsverdiener schon nach dem zweiten oder dritten Kind nicht mehr möglich ist, Rücklagen zu erwirtschaften. Sie kennen den Horizontalen Vergleich, den der Deutsche Familienverband jährlich erstellt. Er zeigt, wie schnell mit jedem weiteren Kind die Familie unter ihr Existenzminimum gerät.

und

 

In keiner TV-Rentendebatte werden die Ursachen wachsenden Kindermangels artikuliert. So als ob die Diskutanten ein Sprechverbot verordnet bekommen hätten. Es scheint ein TABU zu sein, davon zu sprechen, dass es unser Sozialgesetz selbst ist, was Familien ins Elend treibt. Es scheint ein TABU zu sein, davon zu sprechen, dass dieses Gesetz dringend reformiert gehört. Denn nach uns wollen ja unsere Nachkommen auch noch anständig leben können.

 

2012 kämpfte eine Schar junger CDU-Parlamentarier für eine Demographieabgabe, weil sie die künftigen Probleme, die auf ihre Generation unausweichlich zukommt, voraussahen. Was tat die Kanzlerin? Mit einem Handstrich fegte sie dieses Konzept in den Papierkorb. Wie reagierten die jungen Leute? Sie kuschten vor Mutti. Man hat nie wieder davon gehört.

 

Sehr geehrter Herr Dr. Raffelhüschen, wir Eltern und  Großeltern wären Ihnen sehr verbunden, wenn wenigstens Sie sich in Ihren Interviews trauten, die Nachwuchsfrage zu artikulieren. Wenn Familien ihre Autonomie und ihre Autarkie nach Art. 6 GG  verlieren zugunsten eines gefräßigen Marktes, dann bleiben logischerweise die Nachkommen aus. Wir selbst als Eltern mehrerer Kinder haben wenig zu vererben – wie denn auch, wenn alle unsere Kräfte in die Berufsausbildung unserer Kinder flossen. Daher werden unsere Kinder und Enkel es sehr schwer haben, sich selbst, ihre Kinder und uns Alte zu alimentieren.

 

Es sind die fatalen Versäumnisse unserer Regierungen, die hoch und heilig geschworen haben, sich „mit all ihrer Kraft für das Wohl des deutschen Volkes einzusetzen“. Dabei haben sie aber , anders als alle Naturvölker dieser Erde vergessen, dass nach 2030 auch noch Menschen in unserem Land leben und umsorgt werden wollen.

 

Dieses Schreiben, werter Herr Dr. Raffelhüschen, wird über das Internet allen zugänglich gemacht, die besorgt in die Zukunft ihrer Nachkommen blicken. Eine Partei, die unsere Sorgen ernst nimmt, gibt es längst nicht mehr, seit auch die UNION sich von staatstragenden Grundsätzen verabschiedet hat. Daher kann uns auch eine Wahl keine Hoffnung machen.

 

In diesem Sinne grüßt Sie irritiert und maßlos enttäuscht die

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer
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Antwort von Herrn Prof. Raffelhüschen:

Liebe Frau Fischer,

Sie rennen bei mir absolut offene Türen ein – allerdings bin ich bei den Medienvertretern derzeit nicht besonders beliebt …… :-))

Herzliche Grüße, Ihr Bernd Raffelhüschen

 

 

Frauenpolitik – Politik für oder gegen Frauen?

OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,                                                                               sehr geehrte Frau Familienministerin Giffey,                                                                    sehr geehrte Frau CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer,                                     sehr geehrte Frau von der Leyen!

Nun sind auch die Ministerien nach Geschlechterquoten besetzt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) bleibt weiterhin in weiblicher Hand. Die sympathische Frau Giffey , SPD, aus Berlin-Kreuzberg wird vermutlich fortsetzen, was ihre Vorgängerinnen auf den Weg gebracht haben. Zuletzt war das Familienministerium mit Heiner Geißler von 1982 – 1985 männlich besetzt.

Allmählich überfordert die „Frauenpolitik“( Politik von Frauen für Frauen ) mein logisches, aber auch mein demokratisches Verständnis. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass in einer Demokratie nicht der männlich-weibliche Proporz, sondern die Qualifikation für ein Amt ausschlaggebend ist. Doch auch unsere männlichen Politiker kuschen inzwischen ganz brav, wenn es um Frauenquoten geht.

Zumindest widerspricht die Frauenpolitik dem Gender-Dogma, dass es keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern gebe. Wozu dann aber eine Frauenpolitik, die damit begründet wird, dass Frauen „naturgemäß“ ( ach? ) anders, also empathischer, eben weiblicher denken, humanere Prioritäten und Akzente setzen als Männer?

Und sind es nicht die Feministinnen aus Politik und Medien, die allen Frauen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben. Sind nicht sie es, die nur zufrieden sind, wenn alle Frauen in steril-patriarchale Rollen schlüpfen? Gilt die viel gepriesene Vielfalt nur in der Wahl sexueller Vorlieben – im Genderjargon fälschlich „Geschlecht“ genannt – nicht aber in der Wahl eines selbstbestimmten Lebensentwurfs?  Sind nicht sie es, die Mutterschaft und Familienarbeit verteufeln, weil diese ihr monopolar eingeschränktes Denkmuster beleidigen? Kapieren sie nicht, dass es bei der Emanzipation um Selbstbestimmung geht, und nicht um Unterwerfung unter ein ausbeuterisch sozialistisches Gleichheitsdiktat?Ausbeutung von Frauen war zu allen Zeiten erfinderisch. Heute zieht sie sich den Mantel der Emanzipation über, damit weibliche Erschöpfung und Einsamkeit unsichtbar werden.

Als Idol der Frauenpolitik gilt die siebenfache Mutter Ursula von der Leyen (UvdL), die den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und den einjährigen Lohnersatz namens Elterngeld durchgesetzt hat. Dass sie damit aber 60% aller Mütter von Kleinkindern vor den Kopf stößt, denen die Präsenz im Kinderzimmer wichtiger ist als die Präsenz an der Ladenkasse, das ignoriert die ARD /ZDF- Ikone UvdL. Jährlich bezahlen diese Mütter ihre Empathie zum eigenen Nachwuchs mit bis zu 18 000 € Verlust gegenüber erwerbstätigen Müttern. Vollzeitmütter werden von Politikerinnen arrogant ignoriert, weil diese sich selbstbestimmt weder vom Ehemann, noch von ihren Kindern „emanzipieren“ wollen, denn in ihren Augen hat Familie Vorrang vor dem Erwerb. Aber ganz ehrlich –  dieses Lebensmodell muss man sich auch leisten können, was inzwischen nicht mehr vielen Eltern gelingt.

„Frauenpolitik mit Herz“ (!) war es auch, als UvdL abertausenden von Babys ihre Mama stahl. Die Mütter sollen sich künftig gefälligst durch Erwerbsarbeit im Betrieb ihren Unterhalt und ihre Rente selbst verdienen, und nicht mehr durch „popelige“ Kindererziehung zuhause. „Wer nicht einzahlt, muss das Risiko Altersarmut eben selber verantworten“, heißt seither die zynische Devise einer Manuela Schwesig. Dafür müssen doch unsere Babys endlich mal Verständnis aufbringen und sich tagsüber ins Ghetto schicken lassen! Wen kümmern schon herzzerfetzende Kindertränen? Frauenpolitik mit Herz eben!

Seit einer Generation verlieren jährlich hunderttausend bis zweihunderttausend Kinder in den ersten Wochen ihr Leben. Ihr Potential wird gekappt. Wir verzichten auf geniale Ressourcen. Auf diese Kinder wären wir dringend angewiesen! Heute fehlen Fachkräfte, Wissenschaftler, Handwerker, Ärzte … Väter und Mütter. Ist jemals eine Frauenpolitikerin entsetzt zu Taten geschritten, um diesen Skandal zu beenden? Wäre es nicht gerade Sache der Frauenpolitik, Familien autark auszustatten, damit sie nicht durch ein weiteres Kind unter ihr Existenzminimum geraten? Frauen sind es, die im EU-Parlament für „Abtreibung als Menschenrecht“ auf die Barrikaden gehen. Wo ist die Frauenministerin, die sich traut, gegen den Strom zu schwimmen und das Kindersterben zu beenden?

Was ist aus der Kinderbetreuung von Soldatinnen, aus den Kampfanzügen für „schwangere Kämpferinnen“ und den tarnfarbenen Kinderwägen geworden? Warum versäumte die Verteidigungsministerin den Blick in das lädierte Arsenal der Bundeswehr? Verständlich: Frauen beschäftigen sich nur ungern mit Instrumenten zum Töten, ist doch Weiblichkeit seit Adam und Eva dem künftigen LEBEN verpflichtet. Wenn die deutsche Bundeswehr doch eine Friedenstruppe sein soll, warum schickt UvdL dann ihre Untergebenen, allen internationalen Vereinbarungen zum Trotz, in hochgefährliche Kampfgebiete wie Mali und Afghanistan? Wieviele tote Zivilisten, und wieviele tote Soldat_innen riskiert sie mit ihrer so genannten „Frauenpolitik“? Eheleute verlieren ihre Partner, Kinder ihre Väter oder Mütter, Eltern ihre Söhne  und Töchter. Ja, wenn das nicht Frauenpolitik vom Feinsten ist!

Wo Sie, Frau von der Leyen, Ihre familienpolitischen und militärischen Spuren hinterlassen, dort bleibt verbrannte Erde zurück. Wollen Sie unbedingt als „Lady Dead“ in den Geschichtsbüchern verewigt werden?

Unser frauengeführtes Familienministerium  BMFSJ fungiert seit Jahren ausschließlich als Handlanger für Vollbeschäftigung mit der Folge, dass unsere Kinder jahrelang ganztagsbetreut elternfern aufwachsen müssen. Damit erstickt es im Keim jeden Impuls, Kinder in der – grundgesetzlich zugesicherten –  privaten Obhut und Förderung ihrer eigenen Eltern zu belassen. Autonome Elternhäuser sind erwiesenermaßen der natürliche Feind einer sozialistischen Gesellschaft. Die Radikalisierung des Kultursozialismus wird nur über den ganztägigen Zugriff auf die Kinder erfolgreich sein, speziell und perfide durch übergriffige Einflussnahme auf die kindliche Intimsphäre.

Sehr geehrte  Damen Politikerinnen, warum lassen sich Frauen schon wieder unter ein gesellschaftliches Diktat zwingen? Die Antwort ist einfach: Je karger das Brot für Familien, umso mehr sind Mütter bereit, sich mehrfach ausbeuten zu lassen, und gehe es auch über ihre physischen und vor allem über ihre psychischen Kräfte. Ich bitte Sie daher, darüber nachzudenken, wie Sie politischerseits Müttern ihre geborenen und ungeborenen Kinder wieder ermöglichen können. Frauenpolitik erweist sich heute als brutale Politik gegen Mütter, Kinder und Familie. Mir kann niemand mehr weismachen, dass Frauen empathischere Politik machen als Männer. Zu viel humanes Porzellan wurde schon von Frauen brutal zerschlagen.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baden Württemberg auf der Überholspur zugunsten von U3-Betreuung

„ Die Zuweisungen des Landes zur Kleinkindbetreuung werden in diesem Jahr erstmals deutlich über 900 Millionen Euro liegen,“ teilte das baden-württembergische Finanzministerium am Sonntag mit. „2019 werde sich das Land voraussichtlich mit mehr als einer Milliarde Euro an den Betriebskosten beteiligen. Man will den Ausbau der Betreuung von Unter-Dreijährigen voranbringen. 2016 betrugen die Zuweisungen gut 724 Millionen Euro, 2017 bereits 824 Millionen. „2018 werden sie auf knapp 932 Millionen Euro steigen. Davon stammen 124 Millionen aus Bundesmitteln. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 89 320 Unter-Dreijährige in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut“. So die Schwäbische Zeitung vom 5. März 2018

 

Bei ca. 100 000 Lebendgeborenen pro Jahr seit 2015 waren in BW also 300 000 Unter-Dreijährige zu versorgen. Aber nur knapp 90 000 Babys wurden im Land in staatlichen Einrichtungen betreut, dagegen durften mehr als 200 000 Babys in den Armen ihrer eigenen Mutter groß werden. Das Land BW, vielmehr der Steuerzahler, berappt also mehr als 1000 Euro pro Kind in den Betrieb von Tagesstätten, während  zwei Drittel aller Mütter in die Röhre schauen, obwohl sie dieselbe Arbeit tun, allerdings human 1:1 und nicht kollektiv 1: 8.

 

Nein, so das Land BW, erwerbslose Mütter brauchen überhaupt keine Hilfe!. Seit dem Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung ab 8/2013 werden alle Mütter um viel Geld betrogen, die aus gutem Grund das staatliche Angebot nicht nutzen, denn ein Krippenplatz kostet den Steuerzahler monatlich 1200.- bis 1500.- Euro. Eine Mutter, die erwerbslos ihr drittes oder weiteres Kind zuhause betreut, hat dadurch hierzulande  jeden Anspruch auf Teilhabe verwirkt. Kein müder Cent kommt auf ihr Konto, obwohl sie drei oder mehr künftige Beitragszahler erzieht. Unser familienfeindlicher Gesetzgeber                ( Parlament ) macht diesen Skandal möglich.

Her mit den Kindern! Nur kosten sollen sie uns nichts!

Der Staat spaltet uns Frauen verfassungswidrig in berechtigte, weil erwerbstätige und in unberechtigte, weil erwerbslose Mütter, ohne danach zu fragen, was Elternhäuser für den Bestand des Generationenvertrags leisten, die ihren Kindern die biologisch erforderliche   Bindungszeit an die Eltern von wenigstens drei Jahren noch immer zugestehen.

 

Der neue Koalitionsvertrag sieht unter dem euphemistischen Pseudonym BILDUNG für die kommende Legislaturperiode einen enormen Ausbau von Kindertagesstätten vor, der unsere „Wunschbabys“ fünf bis  acht oder zwölf  Stunden täglich von ihren Müttern trennt, damit diese dem Betrieb vollzeitig zur Verfügung stehen. Die lebenslang psychischen Folgen von Bindungsängsten werden in Politik und Medien ignorant totgeschwiegen. Hauptsache mütterliche Steuern und Abgaben füllen heute die Staatskasse!  Inwieweit diese aktuell den Kindern gebärfreudiger Migrantinnen zugute kommen, mag dahingestellt sein.

 

Würden Bund und Länder ihre Beiträge nicht nur erwerbstätigen Müttern zukommen lassen, sondern auch jenen, die ihren Kindern noch gönnen, im Elternhaus aufzuwachsen, so genügten sie zumindest unserem Grundgesetz, das einseitige Förderung von Erziehungsmodellen aus berechtigten historischen Gründen strikt untersagt. Staatliche Lenkung, und sei es durch monetäre Zuschüsse, verbietet unser Grundgesetz ganz bewusst, um ideologischer Manipulation einen Riegel vorzuschieben. Doch ökonomisches Wachstum scheint die Priorität des Grundgesetzes auszuhebeln. Das GOLDENE KALB fordert seinen letalen Tribut.

 

Nachwort: Im Internet kursieren Nachrichten, nach denen das europäische Geburtendefizit durch die Migration und deren üppige Nachwuchsbereitschaft ausgeglichen werden soll. Von einem geplanten Experiment zum Austausch von Völkern und Kulturen ist die Rede. Eine mono-ethnische Kultur soll in eine multi-ethnische Kultur umgewandelt werden.

 

https://www.youtube.com/watch?v=BF2GoMajI3Y

 

In diesem Fall würden die vielen Milliarden, die die bundesdeutsche Familienpolitik aufgrund des Geburtenschwundes, auch „demographisches Defizit“ genannt, an Familien seit 1965 eingespart hat, nun an Migranten ausgeschüttet. Frau Merkel macht´s möglich. Ihr wahltaktisches NEIN zur Demographie-Abgabe, die 2012 junge CDU-Abgeordnete aus Sorge um die Belastungsfähigkeit der heutigen Generation einforderten, spricht Bände. Keine Rentendebatte artikuliert bis heute die Notwendigkeit, Familien gerecht zu behandeln, sie nämlich von der doppelten Abgabenlast zu befreien um sich ein oder zwei Kinder mehr „leisten“ zu können. Außer den Kinderkosten zahlen Eltern bis heute fast die gleichen Sozialabgaben wie Arbeitnehmer ohne Kinder.

 

Ob beabsichtigt oder nicht – das Experiment Generationengerechtigkeit haben unsere Regierungen der letzten Jahrzehnte gründlich vermasselt!

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“