Anmerkungen zum Familienreport 2014

Am 28. 10. 2015 veröffentlichte das Bundesfamilienministerium seinen „Familienreport 2014“ unter folgendem Link:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=220874.html

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich dazu kritisch.

PM Familienreport 2014: beschränkte Vielfalt

Das Familienministerium behauptet in einer Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung des „Familienreports 2014“: „Familie wird heute vielfältig gelebt und die Vielfalt von Lebensformen findet zunehmende Akzeptanz“. Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin:

“Unser Verband vermisst im Spektrum der gelobten Vielfalt die Akzeptanz auch der traditionellen Familie. Angesichts der demografischen Schieflage ist es mit all den Modellen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht getan. Die Idee, Frauen hätten nur dann einen Anspruch auf Gleichberechtigung, wenn sie die Kindererziehung der Erwerbsarbeit unterordnen oder auf Kinder verzichten, führt in die Sackgasse. Selbstverständlich müssen Frauen und Männer im Erwerbsleben gleichgestellt sein. Aber die entscheidende Frage darüber hinaus ist, ob und wie die elterliche Erziehungsarbeit von Gesellschaft und Politik wertgeschätzt, das heißt wie herkömmlicher Erwerbsarbeit honoriert wird.

Ein Elterngeld, das nicht die Erziehungsleistung der Eltern zum Maßstab nimmt, sondern als Lohnersatz eine Art ‚Schadensersatz wegen Geburt eines Kindes‘ darstellt, setzt Kindererziehung mit Krankheit oder Arbeitslosigkeit gleich. Dieses Elterngeld fördert gezielt Geburten bei meist erst- und oft nur einmal-gebärenden Besserverdienerinnen und missachtet Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder vor einer weiteren Geburt nicht oder weniger erwerbstätig waren. Der Lebensentwurf einer selbstbetreuenden, nicht erwerbstätigen Mehrkindmutter (eines Mehrkindvaters) hat keinen Platz in der gepriesenen ‚Vielfalt‘. Es ist kein Anliegen der Politik dass diejenigen, die den Nachwuchs für die Sozialsysteme und die Zukunftsfähigkeit unseres Staates aufziehen, daraus keine Nachteile bei Lebenshaltung und Alterssicherung erleiden. Der Zusammenhang von Nachwuchs und Sozialversicherungssystem wird ignoriert. Vielmehr werden die jungen Leute ermahnt, ihre Berufswahl nicht unter dem Kriterium Familie zu treffen. Die zu erwartende Folge ist eine weiter einbrechende Geburtenzahl.

Maßnahmen wie Elterngeld plus, der massive Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung, ‚familienfreundliche‘ Arbeitszeitmodelle sind Nebelkerzen, die verbergen, dass Familienpolitik heute nicht eigentlich den Familien dient, sondern deren nahtloser Anpassung an die Forderungen der Wirtschaftslobby.“

www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

 

Verheerende Botschaft!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

07.09.2015

Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenenBundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: 

„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher: 

Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.

Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
Johannes.Resch@t-online.de
www.johannes-resch.de

 

Jetzt erst recht!

Die SPD jubelt. Das Bundesverfassungsgericht hat ihrer Klage Recht gegeben. Das Betreuungsgeld sei nicht Sache des Bundes, sondern die Entscheidung der Länder.

Dazu die verlinkte Kolumne von Birgit Kelle, vierfache Mutter, Journalistin und Kämpferin für die Gleichbehandlung von weiblichen Lebensentwürfen.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10433-bundesverfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld

Familienersatz wird als „Kinderförderung“ verkauft

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

                                                                                                                         12.03.2015
Familienersatz wird als „Kinderförderung“ verkauft

 

„Die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg seit 2008 um 300 000“ und „Die Betreuungsquote stieg damit von 17,6 auf 32,5 Prozent“. So wird in einer Pressemeldung des Familienministeriums zur „Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ formuliert.

Zur hier verwendeten Wortwahl meldet Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, entschieden Kritik an: „Die Verwendung des Begriffs ´Betreuung´ ausschließlich im Zusammenhang mit Fremdbetreuung vermittelt den Eindruck, von den Eltern versorgte Kinder seien nicht ´betreut´. Der Name ´Kinderförderungsgesetz´ suggeriert, eine ´Förderung´ der Kinder sei nur in einer Krippe möglich, ganz so als ob Eltern dazu nicht den Löwenanteil beitrügen. Das kommt einer Hirnwäsche gleich, die inzwischen auch von den Medien betrieben wird. – Wenn z. B. Lokalzeitungen über Kinderkrippen berichten, loben sie die in den Einrichtungen erreichten Prozentzahlen und fordern den quantitativen und qualitativen Ausbau ein. Unterschwellig wird vermittelt: ‚Noch immer sind ca. 70 Prozent der unter 3-Jährigen ohne Betreuung. Die Armen!‘ Nur selten ist die Rede davon, dass die außerhäusliche Betreuung der unter 3-Jährigen mit Risiken behaftet ist und nur als zweitrangiger Ersatz für die elterliche Betreuung gelten kann.“

Martin weiter: „´Kinderförderung´ müsste in erster Linie die Stärkung der elterlichen Kompetenz und Präsenz bei den Kindern bedeuten. Die mangelnde Wertschätzung der elterlichen Erziehung durch Politik und Gesellschaft fördert dagegen zunehmendes Erziehungsversagen von Eltern. Zu klären wäre, ob die steigende Nachfrage nach Krippenplätzen nicht auch durch fehlende Entscheidungsfreiheit der Eltern bedingt ist. Echte Wahlfreiheit besteht erst dann, wenn die elterliche Betreuung in gleicher Höhe wie die Fremdbetreuung staatlich honoriert wird. Aber dem Lehrsatz von Karl Marx (sinngemäß: „Eltern in die Produktion, Kinder in die Kollektiverziehung!“) folgend, subventioniert unser angeblich freiheitsliebender Staat milliardenschwer die Fremdbetreuung und lässt die elterliche Erziehungsarbeit nicht nur ohne Lohn, sondern diffamiert sie zusätzlich als „unprofessionell“ und unzureichend. – Auch das Elterngeld wirkt in diese Richtung: Durch die Konzeption als Lohnersatz wird nicht die Erziehungsleistung anerkannt und honoriert, sondern die Bestverdiener bekommen den höchsten Betrag – wohlgemerkt aus Steuermitteln. Mehrkind-Eltern, die nicht bereit sind, zwischen den Geburten ihre Kinder in Fremdbetreuung zu geben, damit beide Eltern wieder erwerbstätig sein können, werden mit dem Mindestsatz des Elterngeldes abgespeist. Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. betrachtet das als Skandal und als verfassungswidrig.

Link zu einem Beitrag zum gleichen Thema:http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_03_02_dav_aktuelles_kindererziehung.html

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de

Rentenrecht – ungerecht!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung
                                                                                                                               03.11.2014

Mehrheit der Bürger hält deutsches Rentenrecht für ungerecht

53 % der Bürger/innen beurteilen das deutsche Rentensystem als ungerecht, weil Eltern benachteiligt werden, obwohl sie durch ihren „generativen Beitrag“ erst die Voraussetzung für das Umlagesystem schaffen. Sie werden durch die Kosten für Versorgung und Erziehung der Kinder einerseits und Rentenbeiträge andererseits doppelt belastet und erhalten trotzdem in der Regel sogar niedrigere Renten als Kinderlose. Nur 24 % sehen diese Gerechtigkeitslücke nicht.

 

Das ergab eine aktuelle Umfrage (Juli 2014) des Meinungsforschungsinstituts YouGov (Köln) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Befragt wurden 1022 repräsentativ ermittelte Erwerbspersonen im Alter von 18 bis 65 Jahren (Link unten).

 

Das Ergebnis zeigt, dass eine fast 60-jährige von allen Bundestagsparteien und Bundesregierungen getragene Propaganda zugunsten unseres Rentenrechts den Bürgern das Gefühl für Gerechtigkeit nicht völlig austreiben konnte.

 

Ermutigend ist, dass in der Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren diese Gerechtigkeitslücke sogar von 57% gesehen und nur von 17 % geleugnet wird, obwohl diese jungen Erwachsenen meist noch keine Kinder haben.

 

Als Verband Familienarbeit sehen wir, dass unsere seit Jahrzehnten erhobene Forderung nach einer angemessenen Gegenleistung für die Erziehungsarbeit der Eltern auch von der Mehrheit der Bürger/innen für berechtigt gehalten wird. Politik und Leitmedien spiegeln dagegen nicht die Auffassung der Bevölkerungsmehrheit wieder.

 

Da der Auftraggeber der Umfrage DIA auch als Lobby der Finanzwirtschaft gelten kann, drängt sich der Verdacht auf, dass zusätzliche private Vorsorge propagiert werden soll. Angesichts der Enteignung der Eltern durch das geltende Rentenrecht verfügen aber gerade sie über weniger finanzielle Mittel und wären daher bei privater Vorsorge nochmals benachteiligt.

 

Eine Korrektur kann nur innerhalb des Umlagesystems erfolgen, das nicht nur den Rentnern sondern ebenso den Kindern und Erziehenden soziale Sicherheit bieten muss. Das kann z.B. geschehen durch eine Kindergrundsicherung und ein Erziehungsgehalt während der ersten Lebensjahre, das wahlweise auch zur Finanzierung einer Fremdbetreuung nach den Vorstellungen der Eltern verwendet werden kann, wenn sie weiter außerhäuslich erwerbstätig sein wollen.

 

Link zur Umfrage:

http://www.dia-vorsorge.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/DIA-Umfrage_Gerechtigkeit_im_Rentensystem_2.Quartal_2014.pdf

Pressedienst Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
www.familienarbeit-heute.de

Offener Brief des Verbandes Familienarbeit e.V. an den Deutschen Frauenrat DF

 Pressemeldung 

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,

wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen“ abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1 ) Wie kann es sein, dass ein Verband, der lt. Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen Satzg 1.1)
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu verbessern (Satzg.1.2)
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzg. 2),

diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2 ) Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definition von Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet , nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen, die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF – , Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpflichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht.

Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind solange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie
kooperieren wollen, hintan stellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht.?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

Raffelhüschens Worthülsen

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V.                 17.02.2014

Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge (FZG) kritisiert den Generationenvertrag

Zitat aus einem Interview mit Prof. Raffelhüschen, Direktor des FZG in Freiburg laut Focus-Magazin Nr. 2/2014:

Wir geben den Müttern ein Geschenk, und die Kinder müssen zahlen. Ich glaube, dass die Mütter mit dem Geschenk nicht so froh wären, wenn sie das verstehen würden.“

Raffelhüschen bezog sich dabei auf die Anerkennung eines zweiten Rentenentgeltpunktes für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für ab 1992 geborene Kinder werden schon drei Entgeltpunkte pro Kind angerechnet.

Der Stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. Dr. Johannes Resch meint dazu:

Raffelhüschen scheint das Wesen des Generationenvertrages nicht begriffen zu haben, das in der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder besteht. Das ist kein Geschenk sondern Gegenleistung für erbrachte Kindererziehung. Dazu gehört selbstverständlich die Leistung der Mütter. Weder Mütter noch Väter brauchen ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ihre Renten von den Sozialbeiträgen ihrer Kinder bezahlt werden. Wenn Renten als ‚Geschenk‘ der Kinder betrachtet werden, dann kann das am ehesten für kinderlose Rentner gelten, denen die Kinder nichts Vergleichbares verdanken. Durch ihre Sozialbeiträge wurden ja lediglich die Renten von deren Elterngeneration finanziert, aber nichts für die eigene Rente angespart.“

Nach Auffassung unseres Verbandes zeigt die Äußerung des als Rentenexperte geltenden Professors, wie weit sich unsere Gesellschaft vom Grundgedanken des Generationenvertrages entfernt hat und den Begriff nur noch als irreführende Worthülse benutzt.

„Bildungsexpertin“ plädiert für Nivellierung der Schulbildung

 

pastedGraphic.pdf Verband Familienarbeit e.V.vormals Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)

Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Pressemeldung 31.07.2013

In einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur dpa (29.07.2013)* spricht sich die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), Jutta Allmendinger, für die Abschaffung der Hausaufgaben aus, mit dem Hinweis: „Hausaufgaben alten Stils zementieren soziale Ungleichheit“. Sie fordert, mehr Chancengleichheit zu schaffen durch  gemeinsames Lernen mindestens bis zum Alter von 14 Jahren und den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschule. Missbilligend merkt sie an, dass 77 Prozent der Eltern ihren Kindern bei den Vorbereitungen von Klassenarbeiten und Referaten und 63 Prozent sogar grundsätzlich bei der Vertiefung des Lernstoffs helfen. Als zentralen Kritikpunkt führt sie weiter an: „Die Hausaufgaben werden in gewisser Weise zu einem neuen Kommunikationsmedium zwischen Eltern und Kindern, zu einer neuen Art von Vergemeinschaftung, weil man ja sonst viel weniger Zeit miteinander verbringt.“

Dazu nimmt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Stellung:

„Frau Allmendinger spricht hier sehr unverblümt aus, worum es ihr und ihren Gesinnungsgenossen eigentlich geht: Unter dem Stichwort „Chancengleichheit“ soll der Einfluss der am Fortkommen ihrer Kinder interessierten und motiviert mitwirkenden Eltern ausgehebelt werden. Buchstäblich „ohne Rücksicht auf Verluste“ soll allen Kindern nur noch das geboten werden, was eine immer unter Finanzierungsvorbehalt agierende Schule bieten kann. In der Bilanz kann das nur heißen, dass alle Kinder auf einem höchstens mittelmäßigen Bildungsniveau bleiben müssten, eben damit diese Art von Chancengleichheit auch nach Abschluss der Schulzeit weiter gewahrt bliebe. Dieses Bestreben kann nur als ideologiegesteuerter Unsinn bezeichnet werden, der die individuellen Begabungen missachtet!“

Es sei keinesfalls etwas dagegen einzuwenden, dass Kinder bei Bedarf gezielt gefördert würden. Eine alle Kinder umfassende, verbindliche Ganztagsbeschulung sei jedoch ein massiver staatlicher Eingriff in die laut Verfassung vorrangig den Eltern zustehende Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder.

Martin präzisiert weiter: „ Frau Allmendingers Vorstoß reiht sich nahtlos ein in den Mainstream vielfältiger Bemühungen, die Familie als Institution zu schwächen und Eltern aus der Verantwortung für ihre Kinder hinauszudrängen. Das kann keine positive Entwicklung bedeuten!“

 

* Quelle: Etliche Tageszeitungen vom 29.7.2013, siehe http://www.nachrichten.de/suche/Allmendinger+Hausaufgaben+/meldungen/

 

 

 

Zum „Tag der Familie“

Verband Familienarbeit e.V.                                                                                         vormals Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)                                   Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Pressemeldung 14. Mai 2013 Familienpolitik im Auftrag der Wirtschaft

Zum „Tag der Familie“ am 15. Mai äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Gertrud Martin: „Es ist zunehmend unerträglich, dass ‚Kinderbetreuung‘ immer nur als Betreuung durch Dritte, nicht durch die Eltern, verstanden und kommuniziert wird. Die Politik hört einfach weg, wenn sich Kinder und Eltern in Umfragen mehr Zeit füreinander wünschen – und die Politik legt eine weitere Schippe drauf beim Ausbau der Fremdbetreuung, um auch die äußersten zeitlichen Randzonen abzudecken. So geht der Trend zur Rund-um-die-Uhr-Krippe. An das Kindeswohl oder daran, dass vorrangig die Eltern das grundgesetzlich verankerte Recht haben, die Art und Weise der Betreuung ihrer Kinder zu bestimmen, wird kein Gedanke verschwendet! Eine Stärkung des familiären Zusammenhalts durch angemessene finanzielle Honorierung der elterlichen Betreuung wird schon als Diskussionsthema peinlich gemieden.“

Martin bezieht sich auf eine Pressemeldung aus dem Familienministerium zum „Tag der Familie“, in der nur die außerfamiliäre Kinderbetreuung überhaupt als Betreuung thematisiert wird. So werde selbst dieser Tag zur Propagierung der Fremdbetreuung in den Dienst der Profitmaximierung der Wirtschaft gestellt.

Martin führt aus: „Die Idee der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verkommt in Deutschland zusehends zu einem System, das besonders Frauen rücksichtslos benachteiligt und durch Doppelbelastung ausbeutet. Es ist offensichtlich beabsichtigt, beide Eltern in die Vollzeit- Erwerbsarbeit zu drängen, während die Kinder in Vollzeit fremdbetreut werden. Eine Vereinbarkeit, die Erwerbs- und Familienarbeit als gleichwertig gewichtet, muss auch den entsprechenden finanziellen Rahmen schaffen. Eine Teil-Erwerbsarbeit generiert nur einen Teillohn. Die andere Teilzeitarbeit in der Familie muss logischerweise den ersten Teillohn ergänzen. Ohne diesen Schritt ist eine echte Vereinbarkeit nicht zu machen. Auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau bleibt ohne realitätsgerechte Bewertung der Familienarbeit Stückwerk. Es ist absurd zu glauben, dass Väter in nennenswerter Zahl die Familienarbeit zu den heute geltenden Null-Entgelt-Bedingungen übernehmen werden. Als Alternative werden sich junge Menschen immer öfter ihren Kinderwunsch versagen und die Geburtenzahlen weiter einbrechen. Die Zukunft der Familien wird der Profitgier weniger geopfert. Zur Verschleierung wird diese Politik auch noch als ‚familienfreundlich‘ verkauft.“

Der Verband Familienarbeit e. V. ruft dazu auf, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen.

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Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de                        Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de           Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de
Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de
Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de
Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de       Heidemarie Wolf-Schneefuß, Tel.: 0531/350169, E-Mail: heidemarie@schneefuss.org     Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de,        Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

E-Mail: vffm.presse@t-online.de http://familienarbeit-heute.de
Volksbank Villingen eG, BLZ 69490000, Konto Nr. 25410904

Staatliche Bevormundung statt Gleichbehandlung

Eine Mutter wurde zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog, berichtet der Verband für Familienarbeit in einer Pressemitteilung. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war.

http://www.freiewelt.net/nachricht-12293/staatliche-bevormundung-statt-gleichbehandlung.html