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Gerechtigkeit für Familien

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Wahlprüfsteine zur Europa-Wahl 2024

Der Verband Familienarbeit e.V. stellt an die  Parteien der BRD drei Fragen als Wahlprüfsteine im Blick auf deren familienpolitische Einstellung zur Generationengerechtigkeit, Geburtendefizit und Rentenanspruch.

Wahlprüfsteine zur Europa-Wahl 2024

Beitragsbild: Symbolbild Wahlen - Wahlzettel

 

Familien- und Sozialpolitik betreffen vor allem den Bund, die Länder und die Kommunen. Da jedoch der Erfolg bei der EU-Wahl auch auf die Bundespolitik ausstrahlt und dort gleichzeitig in 8 Bundesländern Kommunalwahlen stattfinden, bei denen die Familienpolitik auch eine Rolle spielt, stellt der Verband Familienarbeit e.V. zur EU-Wahl die nachstehenden Fragen.

Wegen des in Deutschland seit ca 50 Jahren bestehenden Geburtendefizits belastet heute der Mangel an jungen Arbeitskräften die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Funktion unseres Rentensystems. Das ist die direkte Folge einer jahrzehntelangen Politik gegen die Familien. Eltern müssen nach wie vor die Hauptlast der Investition in Kinder tragen, obwohl sie im Alter „im Umlageverfahren“ von den Kindern meist weniger Rente erhalten als Rentner ohne Kinder, Ursache ist, dass der Rentenanspruch sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird, obwohl die Renten ausschließlich von den Kindern der Rentnergeneration bezahlt werden müssen.

Aktuell ist eine Korrektur dieser familienfeindlichen Politik eine zentrale politische Aufgabe. Das ist für Deutschland besonders wichtig, weil hier das Geburtendefizit ausgeprägter ist als in den meisten anderen Ländern Europas.

Wir fragen deshalb:

1. Wie will Ihre Partei in Zukunft das zu Lasten der Familien bestehende Ungleichgewicht im „Generationenvertrag“ korrigieren?

CDU/CSU                                                                                                  Für den Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten Familien einen wesentlichen Beitrag. Deshalb ist es für CDU und CSU von zentraler Bedeutung, dass dort die Erziehungsleistung angemessen anerkannt und berücksichtigt wird.

CDU und CSU stehen zu den Kindererziehungszeiten in der Rente, der sog. Mütterrente. Die Kindererziehungszeiten in der Rente wurden unter Unionsgeführten Bundesregierungen in den 80iger und 90iger Jahren eingeführt. Für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern wurden sie in den vergangenen Jahren – ebenfalls unter Unions-geführten Regierungen – in zwei Schritten nochmals deutlich auf 2,5 Entgeltpunkte pro Kind angehoben. Wir setzen uns weiterhin für eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen sowie für die Anhebung des an den Pflegegrad gekoppelten Pflegepauschbetrags ein.

CDU und CSU setzen sich dafür ein, unsere Sozialversicherungssysteme familien- und generationengerecht zu gestalten. Der generative Beitrag von Familien soll in den Sozialversicherungssystemen besser berücksichtigt und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung entlastet werden.

Grüne                                                                                                                       lehnen Beantwortung ab mit der Begründung, die Fragen beträfen nur nationale Themen ohne Bezug zu Europa

SPD 

Wir haben in den letzten 20 Jahren viel dafür getan, dass familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung noch besser als zuvor abgesichert werden. Dazu zählen die Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre und die Aufwertung von Rentenansprüchen, die in den ersten 10 Lebensjahren eines Kindes durch Teilzeitarbeit erworben werden (Kinderberücksichtigungszeiten). Die familienbedingten Steuerzuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung sind seit Langem der bei weitem umfangreichste Posten der staatlichen Familienförderung. Das ist eine deutliche Wertentscheidung zugunsten eines gerechten Ausgleichs für Versicherte mit familienbedingten Erwerbseinschränkungen in der gesetzliche Rentenversicherung.

AfD                                                                                                                      Die AfD plant eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Familien zu entlasten und damit deren herausragende gesellschaftliche Leistung zu würdigen, wie unter anderem:

  • Erstattung oder Erlass von 20.000 € Sozialversicherungsabgaben für jedes geboren Kind.
  • Familiensplitting analog dem Ehegattensplitting für die Eltern und alle Kinder.
  • Ehe-Start-Kredit mit Teilerlass für jedes geborene Kind.

Linke                                                                                                                        Die Rentenversicherung hat kein Generationenproblem, sondern ein Gerechtigkeitsproblem: Wenn alle einzahlen, ist die Rente für alle sicher. Wir wollen die GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung weiter entwickeln. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z.B. auch Beamt*innen, Selbständige und Politiker*innen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die GRV abgeführt werden müssen. Untersuchungen zur Erwerbstätigenversicherung zeigen, dass mit einer solchen Ausweitung die GRV auch auf mittlere Sicht deutlich stabilisiert würde.

Die Linke streitet seit langem für die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, die nachhaltig vor Kinderarmut schützt und die Familien stärkt. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es erhalten alle Kinder. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden.

Nicht zuletzt bekennt sich die Linke klar zur Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und damit zum „Generationenvertrag“. Wir fordern das Rentenniveau von derzeit 48 auf 53 Prozent anzuheben, damit die gesetzliche Rente den erarbeiteten Lebensstandard wieder sichern möge.

Freie Wähler                                                                                                       Wir wollen jungen Menschen ermöglichen, sich auch in der heutigen Zeit bewusst für Kinder, Familie, Lebensgemeinschaft und Ehe zu entscheiden. Deswegen stehen wir für eine kostenfreie Kinderbetreuung und die Privilegierung von Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie. Wir lehnen eine unangemessene staatliche Einflussnahme auf Erziehungsentscheidungen der Eltern und Sorgeberechtigten ab. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein. Der aktuell erhobene so genannte Beitragszuschlag für Kinderlose kann nur eine Übergangslösung sein. Nur durch eine zielgerichtete (steuerliche) Entlastung von Familien kann sich die Allgemeinheit an der wirtschaftlichen Bürde beteiligen, die Eltern zu tragen haben.

ÖDP                                                                                                                       Ein echter Generationenvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich der Versorgung der Kinder durch die Eltern (bzw. die Elterngeneration) einerseits und die Versorgung der alten Eltern (bzw. der Generation der alten Eltern) durch die erwachsen gewordenen Kinder andererseits. Die heutige Interpretation dieses Begriffs bezieht sich aber nur auf eine gemeinschaftliche Versorgung der Rentner, während die Versorgung der Kinder ganz überwiegend bei den Eltern verblieb.

Dieses Ungleichgewicht ist auszugleichen. Wenn die erwachsen gewordenen Kinder durch die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet werden, für alle Alten, also nicht nur für die Eltern, sondern auch für deren kinderlose Altersgenossen zu sorgen, dann müssen zuvor auch alle Erwerbstätigen finanziell für die Kinder sorgen und zwar unabhängig davon, ob sie eigene Kinder haben oder nicht.

Familienpartei                                                                                          

Die zentrale Grundidee des Generationenvertrages besteht darin, dass jüngere berufstätige Generationen Beiträge in die laufende Rentenkasse einzahlen.

Die EU ist bis heute in ihrem Kern eine Agrar-, Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, aber noch keine Sozialgemeinschaft. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu: „Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU ist eindeutig festgelegt, dass Maßnahmen der EU in die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedsstaaten allenfalls nachrangig eingreifen dürfen. Es gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Der Grundsatz, dass die Sozialpolitik, auch und gerade in der Alterssicherung, in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten fällt, weicht seit einigen Jahren allerdings auf.“ Unsere Familien-Partei ist im Europaparlament und in unserer EVP Fraktion der „soziale Motor“. Erst im Dezember 2023 hat unser Europaabgeordneter Geuking mit 384 Ja-Stimmen ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt und ein Kinderkostengeld auf den Weg gebracht. Auch wenn die Medien dieses verschweigen, bleibt es doch eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften in Europa für junge Familien. Unsere Partei sieht für Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt von 1800,- Euro. Dadurch werden erhebliche zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse erfolgen um den Generationsvertrag zu stützen. Uns ist jedoch klar, dass die Rentenkasse zusätzliche Einnahmequellen benötigt, wie z.B. aus zweckgebundenen Verbrauchssteuern und Kapitalerträgen. Unser Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Renteneintrittsalter das an den Lebensleistungen gekoppelt ist und ein Altern in Würde ermöglicht einzuführen. Der erste Schritt ist mit unserem Erziehungsgehalt bereits eingeleitet. Es liegt nun an die Wähler ob wir unsere europäische Sozialpolitik fortsetzen können um diese Familiengerecht auszugestalten. Der Anfang wurde gemacht.

Piraten                                                                                              Unser Rentensystem ist in Sachen Finanzierung schon lange auf dem absteigenden Ast. Wie der ehemalige Bundesarbeitsminister Blüm einmal sagte, die seien sicher, sagte er nichts darüber, von welcher Höhe und ab welchem Alter er spricht. Insofern setzten wir uns seit über 10 Jahren für eine Reform der Rentenversicherung ein:

– Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

– Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen.

– In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

– Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

– Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

– Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Wahlprüfsteine. Leider ist es unserer jungen Partei noch nicht möglich, auf die vielen eingehenden Wahlprüfsteine zu antworten, wie wir es gerne täten. Das heißt nicht, dass wir Ihre berechtigten Anliegen nicht wahrnehmen, sondern dass wir es personell noch nicht schaffen, differenziert zu antworten. Zudem behandelt unser Wahlprogramm die verschiedenen Themen noch nicht in aller Tiefe. Bis zur Bundestagswahl 2025 wollen wir deshalb mit sogenannten Expertenräten unser Profil schärfen. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem Expertenrat Ihrer Thematik haben, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über kontakt@bsw-vg.de mit Angabe des Themenfelds und warum Sie dafür als Experte in Frage kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und gutes Gelingen Ihrem Verband.

2. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Eltern künftig wieder frei entscheiden können, ob sie ihre U3-Kinder selbst betreuen oder in einer Krippe betreuen lassen, statt sie durch einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung auf diesen Weg zu drängen?

CDU/CSU                                                                                                 

CDU und CSU setzen sich für Wahlfreiheit ein. Familien können und sollen selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder eigenständig oder in einer Krippe betreuen lassen wollen. Wir wissen um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen. Selbstverständlich unterstützen wir auch Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen, wie z.B. mit dem bayerischen Familiengeld. Darüber hinaus profitiert, wenn ein Elternteil zuhause bleibt, um sich ganz der Kindererziehung zu widmen, die Familie von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, wie etwa dem Ehegattensplitting. Wir setzen uns dafür ein, Familien finanziell zu entlasten und ihnen zu geben, was für alle Familien wichtig ist: Zeit füreinander, Sicherheit, mehr finanzielle Spielräume sowie gute Schulen und Kitas. Die meisten Familien wünschen sich mehr Zeit. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglichen.

Wir wollen es Eltern ermöglichen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Gestaltung ihres Lebens mit Kindern zu bestimmen und sie durch unsere familienpolitischen Leistungen bestmöglich dabei unterstützen.

Grüne                                                                                                                         Siehe unter Frage 1

SPD                                                                                                                         Für die SPD ist klar: Wir unterstützen Familien so, wie sie heute in vielfältigen Formen leben und leben wollen. Wir wollen echte Wahlfreiheit schaffen, ohne ein Lebensmodell vorzugeben. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern scheiterte dies jedoch in Deutschland lange an einem bedarfsgerechten Angebot an Kitas und Ganztagsschulen als Voraussetzung für die sowohl von Männern als auch von Frauen weit überwiegend gewünschte Verbindung von Familie und Beruf.

Wir haben daher seit 2006 das öffentliche Bildungs- und Betreuungsangebot mit einer erheblichen finanziellen Kraftanstrengung massiv ausgebaut und sind inzwischen mit rund 500 000 neuen Kitaplätzen weit vorangekommen. Die Inanspruchnahme dieser Angebote bleibt freiwillig, dennoch steigt der Bedarf von Jahr zu Jahr. Deswegen klafft die Lücke zwischen Bedarf und Angebot weiter auseinander, besonders in den westlichen Bundesländern. Wir wollen daher die Zahl der Kita-Plätze weiter ausbauen.

AfD                                                                                                                            Die AfD setzt sich für eine echte Wahlfreiheit ein, ob Eltern ihr Kind selbst erziehen oder in eine Einrichtung geben. Dazu wird die AfD ein Erziehungsgehalt einführen, das in den ersten drei Jahren den Verlust des Netto-Einkommens ausgleicht, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt, um die Erziehung zu übernehmen.                                                                                                                    Die Linke                                                                                                                    Die Eltern können bereits frei entscheiden. Eine einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung sehen wir aufgrund der von uns nicht geteilten Möglichkeit des steuerlichen Ehegattensplittings nicht. Gleich gute Bildung für alle Kinder, deren Eltern aufgrund zu geringer Einkommen diese Möglichkeit nicht nutzen können, braucht daher eine Förderung der Krippen. Es sollte selbstverständlich sein, dass es nicht durchs Schuldach regnet, die Toiletten sauber sind und jedes Schulkind ein mobiles Endgerät sowie Zugang zu Datenvolumen hat. Die fehlenden Pädagog*innen und die kaputtgesparte Infrastruktur sind das Problem, nicht die Wahlfreiheit der Eltern. Nötig ist ein Aufbauprogramm für mehr Erzieher*innen, Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen. Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bedeutet Anspruch auf gute Betreuung, kleine Gruppen, gut bezahlte und ausgebildete Erzieher*innen und keine Gebühren. Allen Kindern muss von Anfang an ganztags das gemeinsame Leben und Lernen mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden. Ob die Kinder das machen, entscheiden die Eltern.

Freie Wähler                                                                                                      

Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Bereiche, die die Familie selbst regeln kann, darf der Staat nicht antasten. Dabei sind die Erziehung und Sorge für die heranwachsende Generation das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten. Der Staat soll sie bei der Kindererziehung unterstützen. Sie müssen im Rahmen der Gesetze frei über die Gestaltung ihres Familienlebens entscheiden können.

Gleichzeitig ist die Sicherung der kostenfreien Kinderbetreuung und Bildung eine unserer zentralen Forderungen. Frühkindliche Bildung wirkt sich positiv auf die zukünftigen Bildungs- und Lernprozesse unserer Kinder aus und trägt maßgeblich dazu bei, Chancengleichheit zu schaffen. In den ersten Lebensjahren bis zum Grundschuleintritt wird die Basis für die Entwicklungs- und Bildungschancen unserer Kinder gelegt. Wir wollen eine bundesweite Bildungspolitik, bei der alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ihre Lebenstüchtigkeit und ihre Fertigkeiten ausbilden können.

ÖDP                                                                                                                                Die schon aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche gemeinsame Finanzierung der Kinderkosten darf nicht an eine vorgegebene Betreuungsart gebunden werden. Wenn der Staat den garantierten Krippenplatz für U3-Kinder mit 1.200 € pro Monat finanziert, dann hat er den selbst betreuenden Eltern den gleichen Betrag zu gewähren. Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, die elterliche Betreuung geringer zu bewerten als die Betreuung in einer Krippe. Auch das Grundgesetz fordert die Entscheidungsfreiheit der Eltern über die Art der Kinderbetreuung. Eine einseitige Förderung der Fremdbetreuung ist daher nicht verfassungskonform.

Familienpartei                                                                                           Siehe hierzu auch Antwort zu 1.

Mit der Einführung des Erziehungsgehaltes, das wir bereits Europaweit auf den Weg brachten, wird unsere Partei sich dafür einsetzen, jegliche Kinderbetreuung Angebots- und Finanzfrei einzuführen. Nur so ist es gewährleistet, dass alle Eltern ein selbstbestimmtes Leben führen können um Familie und Beruf bei Bedarf im Einklang zu bringen.

Piraten                                                                                                                         Zuerst einmal ist zu sagen, dass alle Bundesländer einzeln entscheiden, ob/in welchem Rahmen/wie lange/ab welchem Alter Kinder kostenfrei betreut werden. Damit beginnt schon hier die Entscheidung bzw. der Unterschied, welche Kinder organisierte Bildung erhalten und welche nicht. Im Optimalfall (Einhaltung Personalschlüssel, Einsatz von Fachkräften) ist auch eine Krippe eine Bildungseinrichtung und kein Aufbewahrungsort. Hierfür wurden sogenannte Orientierungspläne aller Bundesländer erarbeitet, die sich mit den verschiedenen Bildungsbereichen der kindlichen und frühkindlichen Bildung auseinandersetzen und verbindliche Richtlinien darstellen. Wer also kann es sich leisten, oder eben nicht.

Da wir als Partei für die weitgehende Entscheidungsfreiheit der Menschen eintreten, sollte auch die Betreuung des U3-Kindes daheim eine bewusste Entscheidung sein können, ohne dass die finanzielle Situation eine Rolle spielt und entsprechend finanziell ermöglicht werden. Es kann nicht im Sinne der Familie sein, dass man rein durch finanzielle Aspekte „gezwungen“ ist, sein Kind in die U3-Betreuung zu geben, weil andernfalls die Familie finanziell überfordert wird und nicht bestehen kann.

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

siehe unter Frage 1

3. Was halten Sie von der gegenwärtigen „Lohnersatzfunktion“ des Elterngeldes, die die Betreuung eines Kleinkindes wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt, statt als Arbeit zu betrachten? Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen, die heute aufgrund unserer Rentengesetzgebung allen ehemals Erwerbstätigen zugutekommt und deshalb mit einem für alle gleichen Lohn abzugelten ist statt durch einen vom vorangegangenen Erwerbslohn abhängigen „Lohnersatz“.

CDU/CSU                                                                                                  CDU und CSU nehmen bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien in den Blick. Mit dem Elterngeld als zeitlich befristete Leistung haben wir einen Raum für Familien geschaffen, um sich in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell abgesichert ganz der Kindererziehung widmen zu können. Wir messen der elterlichen Arbeit bei der Kindererziehung und Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert bei, sie leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir bekennen uns zum Elterngeld als familienpolitische Leistung. Wir wollen finanzielle Spielräume für Familien sichern und gerade auch alleinerziehende Mütter und Väter sowie kinderreiche Familien stärker unterstützen.

Darüber hinaus gibt es auch viele familienpolitische Leistungen, die unabhängig von der Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile sind. Eine solche bewährte familienpolitische Leistung ist das Kindergeld, für dessen Erhöhung sich CDU und CSU verlässlich eingesetzt haben und weiter einsetzen werden. Entsprechend wurde auch der steuerliche Freibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder mehrfach erhöht.

Grüne                                                                                                                         Siehe unter Frage 1

SPD                                                                                                                         Kinder und Jugendliche brauchen Liebe und Zuwendung. Ältere Angehörige benötigen Alltagshilfe oder Pflege. Die Haushaltsführung erfordert Aufmerksamkeit und kostet Zeit. All dies ist Arbeit – unbezahlte Sorgearbeit. Von zeitlich befristeten Freistellungen abgesehen, die wir kontinuierlich ausgebaut haben, kann diese Sorgearbeit auf Dauer nicht die wirtschaftliche Absicherung einer bezahlten Erwerbsarbeit erfahren. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass beides fairer verteilt wird. Denn derzeit wird sie weiterhin überwiegend von Frauen geleistet, die zugleich die finanziellen Risiken dieser ungleichen Verteilung tragen.  – in der Erwerbsphase, nach Trennung und im Alter.

Daher wollen wir unter anderem auch das Elterngeld so weiter entwickeln, dass die Anreize für Väter und deren Verhandlungsposition am Arbeitsplatz gestärkt wird, ohne Familien ihre Wahlmöglichkeiten zu nehmen: mit einem „6:6:6-Modell“. Jeder Elternteil hat Anspruch auf sechs Monate Elterngeld, ein Drittel ist frei verfügbar.

AfD                                                                                                                       Die AfD möchte das Elterngeld durch das deutlich höhere Erziehungsgehalt ersetzen. Der Name „Erziehungsgehalt“ sagt bereits aus, dass auch die AfD die Erziehungsarbeit im Vergleich zu einer Erwerbstätigkeit als absolut gleichwertig ansieht. Allerdings ist auch das Erziehungsgehalt als Lohnersatzleistung konzipiert, um den enormen Migrationsanreiz zu verhindern, den eine bedingungslose Auszahlung entfalten würde

Die Linke                                                                                                          Sorgearbeit muss besser anerkannt werden, daher setzt sich Die Linke grundsätzlich dafür ein, dass familiäre Sorgearbeit rentenrechtlich besser anerkannt wird. So fordern wir, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Entgeltpunkte bei der sogenannten „Mütterrente“ anerkannt werden. Wir fordern Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir in Deutschland den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Eine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen lehnen wir generell ab.

Freie Wähler                                                                                                       Wir wollen, dass Familien angemessen bei der Erziehung von Kindern unterstützt werden. Ihnen dürfen keine Nachteile bei der Rentenberechnung erwachsen. Darüber hinaus gilt es Familien besonders in der Besteuerung zu berücksichtigen. Wir treten für eine steuerliche Entlastung von Familien ein. Familien mit Kindern müssen begünstigt werden. Dies kann durch eine Aufstockung der steuerlichen Freibeträge erreicht werden. Uns ist wichtig, dass Eltern Zeit für ihre Kinder haben. Wir wollen deshalb gemeinsam mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass attraktive Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und zusätzliche Betriebskindergärten flächendeckend eingerichtet werden.

ÖDP                                                                                                                                Die Betreuung und Erziehung von U3-Kindern ist weder wie eine Krankheit noch wie eine Arbeitslosigkeit zu behandeln, sondern als Arbeit, unabhängig davon, ob das in einer Betreuungseinrichtung, durch eine Tagesmutter oder durch die Eltern des Kindes erfolgt. Daher hat sich der Lohn für diese Arbeit nicht am vorangegangenen Lohn oder Gehalt zu orientieren, sondern eher am Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen.

Familienpartei                                                                                           Siehe hierzu auch unsere Antworten zu 1. und 2.

Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen, die heute aufgrund unserer Rentengesetzgebung allen ehemals Erwerbstätigen zugutekommt und deshalb mit einem für alle gleichen Lohn abzugelten ist statt durch einen vom vorangegangenen Erwerbslohn abhängigen „Lohnersatz“.

Genau dazu dient das Erziehungsgehalt und das Zusätzliche europäische Kinderkostengeld, dass wir, ich betone es nochmals, bereits im Dezember 2023 mit 384 Ja Stimmen im Europaparlament nach harten jahrelangen Verhandlungen auf den Weg brachten. Nun gilt es uns bei dieser Europawahl zu bestätigen, nur so können wir zukünftig unser bereits erreichtes Familienfreundlich ausgestalten und unsere erfolgreiche Politik fortsetzen!

Piraten                                                                                                                          Prinzipiell setzen wir uns für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ein. Mit dessen Einführung könnten alle Menschen unabhängig von ökonomischen Zwängen entscheiden, ob sie ihre Zeit für eine bezahlte oder eine ehrenamtliche Arbeit aufwenden möchten. Da das BGE auch im Alter in gleicher Höhe gezahlt würde, käme es auch wenn nur ehrenamtlich gearbeitet worden wäre, zu keinerlei Wohlstandsverlust.

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Siehe unter Frage 1.

Die Parteien „FDP“, „Die Partei“ und „Tierschutz“ haben bis zum 18.03.2024 auf unsere Fragen nicht geantwortet.

 

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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021

Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE, bestehend aus 17  Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern  gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.

Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.

Anmerkung:

Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.

Antworten aller Parteien

Wahlprüfsteine Thüringen

In Thüringen wird  Ende Oktober ein neuer Landtage gewählt.  Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE  stellte einzelnen Parteien seine Fragen zur Familienpolitik:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2.   Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3.  Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind- Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Die Stellungnahmen der einzelnen Parteien können Sie unter folgendem Link abrufen:

http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Landtagswahl-Thueringen-2019

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen und Brandenburg

In Sachsen und in Brandenburg werden am 1. September neue Landtage gewählt.  Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE  stellte einzelnen Parteien seine Fragen zur Familienpolitik:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2.   Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3.  Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind- Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Die Antworten von CDU, Die Linke, SPD, AfD, Grüne und ÖDP lesen Sie im Einzelnen     für Sachsen unter:

Antworten Sachsen 2019

Die Antworten von SPD, CDU, Die Linke, Grüne, FDP lesen Sie im Einzelnen                   für Brandenburg:

Antworten Brandenburg 2019

Wahlprüfsteine zur Familienpolitik bei der EU-Wahl

Auch wenn Familienpolitik  (noch !) kein Thema für die EU ist, sondern in nationaler Verantwortung, so greift doch die europaweit verbreitete Gender-Ideologie tief in die  „Lebenswirklichkeit von Familien. Ein wesentlicher Bestandteil dieser „Gleichstellungspolitik“ ist die angestrebte „Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbs- und Familienleben“, mit der Formel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ …..“

Vom Bündnis „Rettet die Familie“, zu dem unsere Elterninitiative gehört, wurden Wahlprüfsteine für die EU-Wahl an die Parteien versandt.

Unsere Fragen und die Antworten der Parteien sind unter folgendem Link einzusehen:                          

Über die Webseite von „Rettet die Familie“:

http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Europawahl-2019

Die richtige Wahl treffen – Wahlprüfsteine

Zwei Landtagswahlen stehen bevor. Die bayrische erfolgt am 14. Oktober, die hessische am 28. Oktober. Damit die Wählerschaft sich einen Überblick zu familienpolitischen Fragen verschaffen kann, verbreiten wir die Wahlprüfsteine des Bündnisses RETTET-DIE-FAMILIE, zu  dem auch unsere Elterninitiative zählt. Folgende vier Fragen wurden den kandidierenden Parteien gestellt:

  • Wird sich Ihre Partei bei der aktuell anstehenden Reform des Rentensystems dafür einsetzen, dass die Erziehungsarbeit der Eltern als Grundlage künftiger Renten bei der Rentenberechnung der Erwerbsarbeit zumindest gleichgestellt wird?
  • Wird sich Ihre Partei für eine Reform des Elterngeldgesetzes einsetzen, mit dem Ziel, alle Eltern gleich zu behandeln, indem nicht der vorherige Erwerbslohn sondern die elterliche Sorgearbeit zum Maßstab genommen wird?
  • Wird sich Ihre Partei für eine der staatlichen Krippen-Förderung (U3) entsprechende Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit einsetzen, die den Eltern die freie Entscheidung überlässt, dieses Honorar entweder selbst zu behalten als Lohn für ihre persönliche Erziehungsarbeit oder aber es einzusetzen zum „Einkauf“ von Fremdbetreuung ihrer Wahl, um anderweitig erwerbstätig sein zu können?
  • Ist Ihre Partei bereit, sich mit neueren neurobiologischen Erkenntnissen zur Kleinkindbetreuung auseinanderzusetzen?

Die Antworten der einzelnen Parteien können mithelfen,  Ihre Entscheidung zu erleichtern.

für Bayern:

www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2018-landtagswahl-bayern

und für Hessen:

www.rettet-die-familie.de/landtagswahl

Schleswig Holstein wählt seine neue Landesregierung.

Genehmigen Sie sich einen Blick auf die Seite der Initiative FAMILIENSCHUTZ:

http://www.familien-schutz.de/2017/04/24/landtagswahlen-in-schleswig-holstein-familienpolitik-im-foku/

Hier fassen die Autoren zusammen, von welchen Vorstellungen zu FAMILIE die einzelnen  Parteien sich leiten lassen. Das Kindeswohl sucht man in den Programmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken vergebens, denn schließlich soll den jungen Eltern das Wohl unserer Wirtschaft und das Wohl unseres Arbeitsmarktes vorrangig am Herzen liegen.

Wahlprüfsteine zur bevorstehenden Landtagswahl im Saarland

Das Bündnis “Rettet die Familie”, www.rettet-die-familie.de, zu dem auch unsere Elterninitiative gehört, hat wieder für die Landtagswahl im Saarland am 26. März an die kandidierenden Parteien Wahlprüfsteine zu den Themen Betreuungsgeld, Gleichstellungspolitik, Rentenrecht und Ganztagsschulen versandt, die wir mit den Antworten der Parteien veröffentlichen.

 

Sicher gehört das Saarland nicht zu den größten Bundesländern. Die Antworten geben aber in der Regel doch Hinweise auf die Politik der jeweiligen Bundespartei, so dass die Antworten auch für die Bürger/innen der anderen Bundesländer interessant sein können.

Wer Bekannte/Verwandte im Saarland hat, kann diesen Hinweis gern dorthin weiterleiten.

 

Die Antworten der Parteien sind nachzulesen auf den Seiten des „Verbandes Familienarbeit“ unter dem Link:

und:

 

gez.: Johannes Resch

stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

 

Bündnis „Rettet die Familie“ befragt Parteien mit Wahlprüfsteinen

Wie Sie wissen, liebe Gäste auf unserer Seite, finden am 13. März in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt.
Dazu hat das Bündnis “Rettet die Familie”, zu dem auch die ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT gehört, Wahlprüfsteine an die Landesverbände der kandidierenden Parteien geschickt. Die Fragen und die aufschlussreichen Antworten wurden gestern ins Internet gestellt. Die Partei Bündnis 90 – die Grünen ließen verlauten: Auf Ihre Wahlprüfsteine antworten wir NICHT!
Die Familienpolitik wird seit Jahrzehnten von den jeweiligen Regierungsparteien massiv vernachlässigt mit verheerenden Folgen für viele Familien und die Erziehungsbedingungen überhaupt. Sie wird gegenwärtig aufgrund der “Flüchtlingskrise” noch weiter an den Rand gedrängt.
Durch unsere Wahlprüfsteine wollen wir dieser Entwicklung etwas entgegenwirken. Dazu bieten Wahlen die beste Möglichkeit. Da es sich jetzt um Landtagswahlen handelt, erschien es zweckmäßig, die Landespolitik in den Vordergrund zu stellen. Dazu bot das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2016, mit dem die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld den Ländern zugeordnet wurde, einen geeigneten Angriffspunkt.
 
Wahlprüfsteine können nur dann eine Wirkung entfalten und auf die Politik Einfluss nehmen, wenn sie eine möglichst weite Verbreitung finden. Deshalb unsere dringende Bitte: Leiten Sie, liebe Gäste, den Link für die Wahlprüfsteine an möglichst viele Empfänger weiter, besonders in den betroffenen Bundesländern.

 

 

 

 

 

 

 

Kinderschrei – Anschreiben an alle kandidierenden Parteien für den neuen Stuttgarts Landtag

Die jüngst gegründete Bürgerinitiative „Kinderschrei“ ersucht die Bürger aus Baden-Württemberg, sich über Anschreiben an Abgeordnete aller Parteien im Landtag gegen die Frühsexualisierung unserer Klein-und Schulkinder zur Wehr zu setzen und den „Aktionsplan für gleiche Rechte“ abzulehnen.

www.kinderschrei.com

Im Folgenden lesen Sie das  postalische Anschreiben der Elterninitiative an Abgeordnete der CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, ÖDP, AfD:

Den 2. Januar 2016

Sehr geehrter Herr N.N., sehr geehrte Frau N. N.!

Die Landtagswahl 2016 in BW steht bevor. Damit wir von der o.g. Elterninitiative wählen können, bitten wir die Abgeordneten aller Parteien, einschließlich der ÖDP und AfD um eine Erklärung, wie sie zum beabsichtigten „Aktionsplan für gleiche Rechte“ stehen. Soweit wir informiert sind, soll sich die ganze Gesellschaft vom Kleinkind bis zum Greis nach Maßgaben der Gender-Ideologie umstellen, um gleiche Rechte für so genannte „LSBTTIQ – Diskriminierte“ zu schaffen. Unseres Wissens sind Menschen mit alternativer sexueller Ausrichtung jedoch seit 2006 durch § 1 AGG geschützt im Gegensatz allerdings zu Eltern, die wegen ihrer Kinder noch immer rücksichtslos benachteiligt werden.

Den Aktionsplan halten wir solange für eine Farce, wie von der Landespolitik gleiche Rechte für Eltern mit Kindern gegenüber Mitbürgern ohne Kinder ostentativ ignoriert werden. Mit großem Aufwand und viel Geld fördert unsere Landesregierung LSBTTIQ-Gleichstellung, keinen Cent aber hat sie übrig, die Diskriminierung  von Familien zu beenden. Nicht nur, wenn überhaupt, werden sexuell Alternative, sondern nicht minder Eltern mit mehr als zwei Kindern täglich diskriminiert wegen ihrer „Familien-Identität“ und müssen sich Tag für Tag anhören, sie seien Sozialschmarotzer, Karnickel, asozial und Schlimmeres. Sie bekommen so gut wie keine bezahlbare Wohnung, werden überall abgewiesen, von der finanziellen Ausbeutung der Familien über familienblinde Verbrauchssteuern und ungerechtfertigte Abgaben zu den Sozialversicherungen einmal ganz zu schweigen. Hat sich Herr Kretschmann oder die Frau Sozialministerin je einmal stark gemacht gegen die tägliche Diskriminierung von Eltern? Haben sie sich etwa bemüht, den Schutz des AGG     ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) auch auf Eltern mit mehreren Kindern als bedrohter Minderheit ( Deutschland ist Weltmeister im Kinderschwund! ) zu erweitern? Nein! Die Diskriminierung von Eltern ist in Stuttgart offenbar Nebensache, keiner Rede und keines Aktionsplans wert. Wo bleibt denn die Solidarität ( z. B. 1 Million € ) als Investition in den Nachwuchs der Gesellschaft anstatt in nachwuchslose Minderheiten ( Stichwort Rentensicherheit )?

Wie steht es um das verfassungsgemäße Elternrecht? Hier sind wir bei der Frage nach dem rot-grünen Bildungsplan, der unter Aufgabe eines begrenzten Zeitfensters die Sexualerziehung in den Lehrplänen fächerübergreifend über alle Schuljahre hinweg permanent durchsetzen will. ( So, als ob alle Lehrer sich erdreisten dürften, fachfremd Physik, Mathematik, Sprachen oder Religion zu unterrichten! ) Diese Absicht entzieht den Eltern bewusst die Kontrolle darüber, ob die Intimsphäre ihrer Kinder gewahrt bleibt. Hier handelt es sich u. E. um einen groben Missbrauch des staatlichen Bildungsauftrags.

Zum anderen steht zu befürchten, dass auch andere Minderheiten oder Interessenlobbys einen Zugriff auf Bildungspläne bekommen, weil mit LSBTTIQ bereits ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Mit gleichem Recht könnten z. B. muslimische Gruppen einfordern, Sexualerziehung ganz aus den Lehrplänen zu streichen.

Sehr geehrter Herr N. N.!

  • Wie steht Ihre Partei zum bestehenden Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“? Soll dieser zurückgenommen, weitergeführt oder weiter ausgebaut werden?
  • Wie steht Ihre Partei dazu, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in den Sexualkundeunterricht der Schulen aufzunehmen?
  • Wie steht Ihre Partei zum Zugang von schulfremden Referenten zum Schulunterricht (Verbraucherschutz, Wirtschaft, Gewerkschaften, LSBTTIQ u.a.)?
  • Wie steht Ihre Partei zum verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf Information und Mitsprache bei der Sexualerziehung?
  • Wie steht ihre Partei zur Beibehaltung eines begrenzten Zeitfensters für den Sexualkundeunterricht innerhalb der Jahrespläne?

Gerne sind wir bereit, Ihre Partei zu wählen, wenn wir eine entsprechende Auskunft von Ihnen bekommen. Ich selbst als Sprecherin der Initiative war fast 45 Jahre als Lehrerin im Dienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Aus pädagogischer Sicht halte ich die Vorhaben der Landesregierung für überaus problematisch und schädlich für unsere Schulkinder, deren Eltern und die gesamte Gesellschaft.

Daher bitten wir Sie, uns den Standpunkt Ihrer Partei zu erläutern, damit wir einschätzen können, welchen Wert Ihre Partei  dem Schutz von Kindern, Schülern, Eltern und Familien vor staatlichen Übergriffen beimisst.

Mit freundlichem Gruß im Auftrag der Elterninitiative

Bärbel Fischer

 

Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rücke, FDP

 

  • Wie steht Ihre Partei zum bestehenden Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“? Soll dieser zurückgenommen, weitergeführt oder weiter ausgebaut werden?Zunächst sollte zu Beginn der Hinweis stehen, dass der Aktionsplan zwar in Sitzungen mit dem LSBTTIQ-Netzwerk und allen Fraktionen erarbeitet, bei der Verabschiedung aber das Parlament nicht einbezogen wurde. Dies ist sehr bedauerlich, denn damit wurde die Chance vergeben, den Aktionsplan auf eine breite demokratische Grundlage zu stellen und alle Seiten einzube-ziehen. Wir werden die weitere Ausführung des Aktionsplans inhaltlich begleiten. Unsere Grundsätze sind dabei der Einsatz für eine offene und tolerante Gesellschaft mit der Würde des Menschen als Mittelpunkt.

 

  • Wie steht Ihre Partei dazu, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in den Sexualkundeunterricht der Schulen aufzunehmen?

 

  • Wie steht Ihre Partei zum Zugang von schulfremden Referenten zum Schulunterricht (Verbraucherschutz, Wirtschaft, Gewerkschaften, LSBTTIQ u.a.)?

 

  • Wie steht Ihre Partei zum verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf Information und Mitsprache bei der Sexualerziehung?

 

  • Wie steht ihre Partei zur Beibehaltung eines begrenzten Zeitfensters für den Sexualkundeunterricht innerhalb eines Jahresplans?Wir Freien Demokraten sind von jeher dafür eingetreten, dass niemand aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert wird. Es ist nach unserer Auffassung elementare Aufgabe unseres liberalen Rechtsstaats, gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen. Entsprechend ist es auch Auftrag von Schule, junge Menschen zu einer toleranten und respektvollen Haltung gegenüber Unterschiedlichkeit bei Menschen in einer offenen und vielfältigen Bürgergesellschaft zu befähigen. Damit dies gelingt, ist ein grundlegender gesellschaftlicher Konsens über die Werte Toleranz und Respekt und die in ihrem Zusammenhang zu vermittelnden Unterrichtsinhalte entscheidende Voraussetzung. Dies gilt in besonderer Weise für den Themenkomplex „Sexualität, Beziehung, Familie bzw. Lebensgemeinschaft“, denn dieser Themenkomplex betrifft nicht nur wie kein zweiter die Privatsphäre, sondern die ebenfalls grundgesetzlich geschützten Bereich der Familie. Aus diesem Grund haben wir es für einen schweren Fehler gehalten, dass die grün-rote Landesre-gierung durch ihre unsensible Behandlung des Themenkomplexes im Rahmen der Erarbeitung der zukünftigen Bildungspläne der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Mehr noch, indem sie die Debatte für ihre Zwecke zu instrumentalisieren versuchte und durch Schwarzweiß-malerei weiter Öl ins Feuer goss, hat sie sich Grün-Rot das traurige historische Verdienst erworben, dass ein Bildungsplan in seiner Entstehungsphase zu zwei unversöhnlichen Lagern in der Bevölkerung und schließlich sogar zu eskalierenden Auseinandersetzungen führte. Viel zu spät erklärten Ministerpräsident und Kultusminister, wie von uns gefordert zum Toleranzbegriff des Grundgesetzes zurückkehren und die Verhinderung jeder Art von Diskriminierung, ob wegen Religion, Geschlecht, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder aus anderen Gründen, wieder zum selbstverständlichen Ziel von Schule und Unterricht machen zu wollen.
    Seitens der FDP halten wir die primäre Verortung des Themenkomplexes „Sexualität“ im Fach Biologie der Klassenstufe 7/8, wie es in den aktuell gültigen Bildungsplänen ebenso wie in den Entwürfen für die zukünftigen Bildungspläne vorgesehen ist, für angemessen; der für die Unterrichtseinheit bisher angesetzte zeitliche Rahmen wurde nach unserer Kenntnis von den zuständigen Fachvertretern nicht in Frage gestellt, so dass wir für seine Beibehaltung plädieren. Ein Bildungsplan sollte den Anspruch erheben, jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen. Dies ist nach unserer Auffassung die unabdingbare Voraussetzung für gelebte Toleranz. Damit die Schülerinnen und Schüler Sexualität und sexuelle Orientierung in ihrer persönlichen wie sozialen Dimension erfassen und eine tolerante Haltung ausprägen können, bedarf es einer gewissen Reife der Schülerinnen und Schüler einerseits und fundierter Kenntnisse und Kompetenzen seitens der für den betreffenden Unterricht verantwortlichen Fachlehrkräfte sowie eines grundlegenden Verständnisses für die Sensibilität der Thematik bei allen übrigen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern andererseits.
    Da das Grundgesetz die Aufgabe der Erziehung an erster Stelle den Eltern zuweist, besitzen sie ein Informations- und Mitspracherecht hinsichtlich der Geschlechtserziehung ihrer Kinder imUnterricht – eine Regelung, die aus unserer Sicht vor allem zwecks Abstimmung zwischen Elternhaus und Schule unbedingt beizubehalten ist. Die entsprechende Informationspflicht der Schule ist gemäß den geltenden Richtlinien des Kultusministeriums zur Familien- und Geschlechtererziehung in der Schule „rechtzeitig und umfassend“ zu erfüllen und schließt somit nach unserem Verständnis auch die Ankündigung der geplanten externen Sachverständigen ein. Grundsätzlich wollen wir den Lehrkräften keine Vorschriften hinsichtlich des Einsatzes von externen Sachverständigen im Unterricht machen, sondern vertrauen darauf, dass diese ihre Entscheidungen auf fachlicher Grundlage sorgfältig abwägen. Eine konsequente Anwendung des „Beutelsbacher Konsens“ für den Gemeinschaftskundeunterricht mit einem „Überwältigungsverbot“, wonach die Lehrkraft die Schüler nicht mit seiner Meinung überwältigen darf, und einem „Kontroversitätsgebot“, wonach die Lehrkraft in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Themen auch im Unterricht kontrovers darstellen muss, halten wir für das wirksamste Mittel gegen Indoktrination.
    Damit die zukünftigen Bildungspläne wieder zweifelsfrei vom Toleranzbegriff des Grundgesetzes und somit von einem gesellschaftlichen Konsens getragen werden können, wollen wir die von der grün-roten Landesregierung neu eingeführten Leitperspektiven streichen. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan wie oben beschrieben in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen wollen wir die konkreten Inhalte der Leitperspektiven bei den jeweiligen Kapiteln im Bildungsplan verankern.

 

Das vollständige Wahlprogramm finden Sie unter folgendem Link: https://www.fdp-bw.de/docs/FDPBW_LW_Programm_2016_druckversion.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                       Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL