Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

Pressemeldung des Verbandes Familienarbeit e. V.

Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

Zum Auftakt des 16. Kinder-und Jugendhilfetags, der von 28. bis 30. März in Düsseldorf stattfand, forderte Familienministerin Schwesig die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung: „Kinder haben eigene Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse. Wir müssen ihre Rechte da festschreiben, wo die Pfeiler unseres Zusammenlebens geregelt sind: Bei den Grundrechten im Grundgesetz.“

Dazu merkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., an: „Diese Forderung ist nicht neu. Wer wollte sich dagegen stellen? Wenn Frau Schwesig dann allerdings bei der Fachtagung die Katze aus dem Sack lässt, ist leicht zu erahnen, wohin die Reise gehen soll: Schwesig rühmt die Erfolge der ‚frühkindlichen Bildung‘ in den Kitas: Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung sei viel erreicht worden. Der Ausbau müsse aber noch weitergehen. Es werde Geld für 100.000 neue Plätze bereitgestellt.“

Martin warnt: „Für kritische Elternohren hören sich diese Ausführungen nach einem unter staatlicher Aufsicht stehenden ‚Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt‘ an, das umso leichter in die Praxis umzusetzen wäre, je weniger die Eltern mitzureden haben. So ist z.B. heute der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die U-3-Kinder ein Recht, das den Eltern zusteht. Mit einem ‚Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt‘ wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar. Ein solches Kindergrundrecht würde eindeutig dem Art. 6.2 GG zuwiderlaufen, nach dem ‚die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht‘ ist. Tatsächlich sind wir auf dem Weg der manipulierten Entrechtung der Eltern heute schon weit fortgeschritten! Die Konstellation Kinderrecht contra Elternrecht kann aber niemals mit dem Kindeswohlzusammengehen.“

Stattdessen schlägt Martin vor, endlich das „Wahlrecht ab Geburt“ einzuführen, als ein auch den Kindern selbstverständlich zustehendes Bürgerrecht: „Die Kinder haben am längsten auszubaden was die Regierenden heute beschließen. Ihre Interessen müssen ganz anders in den Focus der Politik gerückt werden! Für Kinder, die sich noch nicht selbst in eine Wahlliste eintragen lassen und wählen können, sollte das Wahlrecht im Rahmen der elterlichen Sorgepflicht ausübbar sein. In diesem Sinne unterstützt der Verband Familienarbeit e.V. die Kampagne ‚Nur wer wählt, zählt‘ des Deutschen Familienverbands (DFV).“

Link zur Pressemeldung: http://familienarbeit-heute.de/?p=4758

Dr. Johannes Resch                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.                                                                                                                                                                                                                                                                              Johannes.Resch@t-online.de                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Tel.: 063469890628

 

Ein Gedanke zu „Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

  1. Sich für Kinderrechte stark zu machen kommt gut an. Das weiß auch die SPD. Darum kämpfen Frau Schwesig und Herr Maas darum, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Dabei sind diese bereits seit 1949 in Art. 6 GG fest geschrieben, wonach die Eltern bevollmächtigt sind, für ihre unmündigen Kinder vitale Entscheidungen zu treffen.

    Was soll also der pseudo-edle Plan? Geht es der SPD ums Kindeswohl oder eher um die Schwächung elterlicher Rechte? In Sachen Erziehung gelten Eltern für die SPD inzwischen längst als stümperhafte Laien (s. Betreuungsgelddebatte). Tun sie zu wenig, vernachlässigen sie ihre Kinder und versaufen das Kindergeld vor dem Flachbildschirm. Tun sie mehr als genug, werden sie als Helikoptereltern verschrieen. Ergo möge der Staat unter Missachtung des Grundgesetzes künftig das Heft in die Hand nehmen und sich die Lufthoheit über den Kinderbetten ( Olaf Scholz, SPD ) sichern ( die DDR lässt grüßen!). Mit einem „Kinderrecht auf frühkindliche Bildung“ könnte dann der Besuch einer Kita ab dem 6. Lebensmonat bis zur 14-jährigen Ganztagsbetreuung zur Pflicht erklärt werden, auch gegen das verfassungsmäßige Elternrecht.

    Wer also harmlos hinter dem Plan der SPD keine Gefahr wittert, verhält sich wie die sieben Geißlein gegenüber dem trickreichen Wolf vor der Tür. Am Ende werden die Eltern ihre Rechte gegenüber dem Staat endgültig eingebüßt haben. Daher ist Widerstand angesagt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert