Obwohl GRÜNROT mit dem Versprechen angetreten ist, den Stimmen der Bürger mehr Beachtung zu schenken, verschwinden jetzt mehr als 192 000 Bürgerstimmen gegen die Reform des Bildungsplans in Baden-Württemberg kommentarlos in der Schublade. Die Begründung will man nachliefern!
Eine Petition ist ein demokratisches Mittel, um dem Bürger einen Notruf zu ermöglichen. Mit ihrer Unterschrift wenden sich die Petenten üblicherweise g e g e n ein Regierungsvorhaben. Eine Eingabe zur U n t e r s t ü t z u n g eines Vorhabens kann dagegen im eigentlichen Sinn nicht als Petition gelten. Trotzdem hat der Ausschuss die „Petition“ der Befürworter der Bildungsplanreform bedenkenlos angenommen.
http://www.bildungsplan2015.de/video
Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014
Erste Reaktion zur Ablehnung der Petition
Rohrdorf/Stuttgart – Erstaunt und verständnislos reagiert die Petitionsinitiative „Zukunft-Verantwortung-Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ auf die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses.
Die derzeit nicht näher ausgeführte Begründung zum Beschluss des grün-rot dominierten Petitionsausschusses ist nicht nachvollziehbar. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Landesregierung an den Plänen, die „Akzeptanz sexuelle Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, festhält. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9. Mai dieses Jahres wurden die Pläne der Landesregierung von ausgewiesenen Experten als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert.
Die Argumentation der Ausschussvorsitzenden muss als sehr bedenklich gelten, weil auf die begründeten Forderungen der Petition nicht inhaltlich eingegangen wird. Dies gilt auch dahingehend, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Erstellung der Bildungspläne erkennbar nicht bejaht wird. Beate Böhlen (Grüne) erklärt in der Pressemitteilung, dass der Petitionsausschuss die Petition “abgelehnt” habe. Dies erstaunt umso mehr, als es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses ist, über Petitionen zu entscheiden; der Ausschuss hat dem Landtag lediglich Beschlussempfehlungen vorzulegen. Frau Böhlen übergeht hier wohl die Rechte des Landtags.
Sobald uns nähere Informationen über die Grundlage der Entscheidung vorliegen, werden wir eine umfassende Stellungnahme abgeben.
Pingback: GRÜNROT lehnt Bildungsplan-Petition ab | FreieWelt.net