Eine Mutter wurde zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog, berichtet der Verband für Familienarbeit in einer Pressemitteilung. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war.
http://www.freiewelt.net/nachricht-12293/staatliche-bevormundung-statt-gleichbehandlung.html
Schöne neue Welt der Familien. Eltern die ihr Kind selbst betreuen, werden als „Täter“ stigmatisiert und die Geldstrafe zeigt, wie staatliche Recht und Ordnung dem Main-Stream untergeordnet ist. Demokratie, unabhängiges Recht und Wahlfreiheit sehen meiner Meinung nach anders aus.
Hat die Mutter die Strafe bezahlt und sich damit dem Unrecht gebeugt?
Hier müsste es doch einen Aufschrei geben!
Kann diese Klage nicht mehr erneut verhandelt werden?
Zumindest gehört dieser Vorfall an die ganz große Glocke!
Rechtsstaat, quo vadis?
Hut ab vor dieser Mutter! Sie erreicht mit ihrer Zivilcourage die öffentliche Aufmerksamkeit.
Solche Menschen machen mir immer wieder Hoffnung.
Soviel ich erfahren konnte, wird am 10. April diese Angelegenheit vor dem Landessozialgericht in München neu verhandelt. Die Strafe wurde nicht bezahlt. Hoffentlich haben diese Richter mehr Hirn im Kopf!
Herzlichen Dank für die Information, Frau Fischer!
Ja, das hoffe ich auch. Und hoffentlich trauen sich die Richter dann auch mal, ihr Hirn über die politische Direktive zu stellen.